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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See

Leitfaden für die Umsetzung von Betriebssicherheitssystemen an Bord von Traditionsschiffen

Vom 19. Juli 2016
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2016 S. 533)



Siehe Fn. *

Allgemeines

Dieser Leitfaden soll die Betreiber von Traditionsschiffen bei der Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines geeigneten und "maßgeschneiderten" Systems für die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (Betriebssicherheitssystems) auf der Grundlage des Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebes und Verhütung der Meeresverschmutzung ( ISM-Code) unterstützen.

Ziel der Umsetzung eines Betriebssicherheitssystems auf Traditionsschiffen ist es, an Bord der Schiffe ein hohes Niveau an Sicherheit und Umweltschutz zu erreichen und beizubehalten. Dabei sollen auch Abweichungen von moderner Technik durch organisatorische Maßnahmen ersetzt werden, damit ein gleichwertiger Sicherheitsstatus erreicht wird, ohne den historischen Charakter des Schiffes zu beeinträchtigen.

Das Handbuch

Die Unterlagen, die der Darstellung und Umsetzung des Betriebssicherheitssystems dienen, können in einem Betriebssicherheitshandbuch zusammengefasst werden. Die folgenden Elemente des ISM-Code sind sinngemäß anzuwenden.

Das Handbuch kann in einer Abfolge der oben genannten Elemente aufgebaut werden. Es ist jeweils pro Element zu beschreiben, wie diese vom Betreiber und an Bord des Schiffes umgesetzt werden. Wo es notwendig ist, können Verfahren oder Anweisungen mit Checklisten oder anderen Formblättern "untermauert" werden.

Bei der Erstellung des Handbuchs sind die folgenden Prinzipien zu berücksichtigen:

Die einzelnen Elemente

Grundsätzliche Aussagen des Betreibers zu den Themen Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz

Diese Erklärung ist das Fundament eines jeden Betriebssicherheitssystems. In diesem "Passageplan" wird beschrieben, welche Ziele der Betreiber verfolgt und mit welchen Maßnahmen diese erreicht werden sollen. Zur Gewährleistung einer sicheren Schiffsbetriebsführung sind u. a. folgende Ziele zu verfolgen:

Die Erklärung sollte weiterhin eine Aussage beinhalten, dass durch das Betriebssicherheitssystem sichergestellt wird, dass alle verbindlichen Regeln und Rechtsvorschriften eingehalten und neue Erkenntnisse im Bereich der Schiffssicherheit berücksichtigt werden. Geeignete Maßnahmen sind festzulegen, die das Erreichen der gesetzten Ziele unterstützen. Die Erklärung sollte durch den hauptverantwortlichen Betreiber unterschrieben werden. Es ist sicherzustellen, dass die Erklärung auf allen Ebenen verstanden, umgesetzt und eingehalten wird.

Verantwortung und Weisungsbefugnisse innerhalb der Betreiberorganisation

Für alle Personen, die Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Schiffssicherheit und den Meeresumweltschutz ausführen, überwachen oder anordnen, sind die Zuständigkeiten und Weisungsbefugnisse schriftlich in Aufgabenbeschreibungen festzuhalten. Wenn notwendig, und um die gegenseitige Zuordnung herauszuheben, kann ein Organigramm in das Handbuch eingefügt werden.

Durchführungsbeauftragter

Durch den Betreiber ist ein Durchführungsbeauftragter mit direktem Zugang zu dessen Hauptverantwortlichen zu benennen. Der Durchführungsbeauftragte sollte, wenn möglich, zur Landorganisation gehören. Er fungiert als Verbindungsstelle zwischen Schiff und Land, ist direkter Ansprechpartner für alle Aspekte bezogen auf Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz und ist u. a. zuständig für die Überwachung der Umsetzung des Betriebssicherheitssystems. Der Durchführungsbeauftragte ist zu benennen. Seine Aufgaben sind in einer Aufgabenbeschreibung zu dokumentieren. Ist eine Landorganisation nicht vorhanden, so ist die Funktion des Beauftragten durch ein zu benennendes Besatzungsmitglied wahrzunehmen. Dies kann auch der Schiffsführer/Kapitän sein.

Verantwortung und Weisungsbefugnisse des Kapitäns

Innerhalb des Betriebssicherheitssystems sind die Verantwortlichkeiten des Kapitäns unmissverständlich und schriftlich in seiner Aufgabenbeschreibung festzulegen. Dazu gehören:

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(Stand: 29.08.2018)

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