Regelwerk

EmS-Leitfaden Textbereich: Textvergleich der Fassungen 2019 zu 2021

Fassung vom 2019 Fassung vom 2021
EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördernEmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern
- Ausgabe 2019 -- Ausgabe2021 -
Vom 30. Juli 2019
(VkBl. Nr. 17 vom 14.09.2019 S. 594)(VkBl. Nr.19 vom15.10.2021 S.965)
Archiv: 2003, 2005, 2007,2013 2017Archiv: 2003, 2005, 2007, 2013, 2017, 2019
Vorwort
Dieser EmS-Leitfaden enthält Empfehlungen für Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einschließlich der Unfallmerkblätter (EmS), deren Empfehlungen im Falle von Zwischenfällen mit gefährlichen Stoffen, Gegenständen oder schädlichen Stoffen (Meeresschadstoffen), die durch die Bestimmungen des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst sind, gefolgt werden sollte.
Diese Ausgabe berücksichtigt das Amendment 40-20 des IMDG-Codes. Der EmS-Leitfaden wird dann weiter verändert werden, wenn es notwendig erscheint, dass Änderungen des IMDG-Codes zu berücksichtigen sind.
PräambelPräambel
Der Zweck dieses Leitfadens ist es, Empfehlungen zum Umgang mit Feuer und Leckagen an Bord von Schiffen bereitzustellen, soweit gefährliche Güter betroffen sind, die im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst werden.Der Zweck dieses Leitfadens ist es, Empfehlungen zum Umgang mit Feuer und Leckagen an Bord von Schiffen bereitzustellen, soweit gefährliche Güter betroffen sind, die im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst werden.
Aufgrund des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) müssen alle Schiffe und die Unternehmen, die für ihren Betrieb verantwortlich zeichnen, ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMS) gewährleisten. Im Rahmen des SMS werden Leitlinien für Notfallmaßnahmen gefordert, um auf mögliche Notfälle an Bord reagieren zu können. Dieser Leitfaden soll Schiffseignern, Schiffsbetreibern und anderen Verantwortlichen, die mit der Erarbeitung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen zur Berücksichtigung im Notfallplan für Unfälle an Bord des Schiffes befasst sind, Hilfestellung leisten.Aufgrund des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) müssen alle Schiffe und die Unternehmen, die für ihren Betrieb verantwortlich zeichnen, ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMS) gewährleisten. Im Rahmen des SMS werden Leitlinien für Notfallmaßnahmen gefordert, um auf mögliche Notfälle an Bord reagieren zu können. Dieser Leitfaden soll Schiffseignern, Schiffsbetreibern und anderen Verantwortlichen, die mit der Erarbeitung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen zur Berücksichtigung im Notfallplan für Unfälle an Bord des Schiffes befasst sind, Hilfestellung leisten.
Im November 1997 verabschiedete die IMO-Versammlung die Entschließung A.852(20) zu "Guidelines for a structure of an integrated system of contingency planning for shipboard emergencies", die im Dezember 2013 durch die Entschließung A.1072(28) neu gefasst wurden. Dieser Leitfaden sollte in das "Module IV" für "Response actions" (Notfallmaßnahmen) integriert werden, wie es nach Abschnitt 3.2.4.6 der genannten Entschließung für Zwischenfälle vorgesehen ist, die die Ladung betreffen.Im November 1997 verabschiedete die IMO-Versammlung die Entschließung A.852(20) zu "Guidelines for a structure of an integrated system of contingency planning for shipboard emergencies", die im Dezember 2013 durch die Entschließung A.1072(28) neu gefasstund im Mai 2014 durch ihr Korrigendum 1 geändert wurden. Dieser Leitfaden sollte in das "Module IV" für "Response actions" (Notfallmaßnahmen) integriert werden, wie es nach Abschnitt 3.2.4.6 der genannten Entschließung für Zwischenfälle vorgesehen ist, die die Ladung betreffen.
Im Falle von Zwischenfällen mit Feuer oder Leckage sollten die ersten Maßnahmen entsprechend des bordeigenen Notfallplanes ausgeführt werden. Soweit gefährliche Güter betroffen sind, sollten die Maßnahmen des Notfallplanes auf den Empfehlungen dieses Leitfadens für die spezifischen gefährlichen Güter basieren und sollten unter anderem den Typ des Schiffes, die Menge und die Art der Verpackung der gefährlichen Güter und die Stauung (an Deck oder unter Deck) berücksichtigen.

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(Stand: 26.10.2021)

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