Regelwerk

Ems-Leitfaden: Textvergleich der Fassungen 06. September 2021 zu 02. Januar 2025

Fassung vom 06. September 2021 Fassung vom 02. Januar 2025
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EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern EmS-Leitfaden für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern
- Ausgabe 2021 - - Ausgabe 2025 -
Vom 02. Januar 2025
(VkBl. Nr. 19 vom 15.10.2021 S. 965; 06.03.2024 S.286 24; 02.01.2025 S. 22, aufgehoben) (VKBl. Nr. 2 vom 31.01.2025 S. 22)
Archiv: 2003, 2005, 2007, 2013, 2017, 2019 Archiv: 2003, 2005, 2007, 2013, 2017, 2019 , 2021
Vorwort Vorwort
Dieser EmS-Leitfaden enthält Empfehlungen für Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einschließlich der Unfallmerkblätter (EmS), deren Empfehlungen im Falle von Zwischenfällen mit gefährlichen Stoffen, Gegenständen oder schädlichen Stoffen (Meeresschadstoffen), die durch die Bestimmungen des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst sind, gefolgt werden sollte. Dieser EmS-Leitfaden enthält Empfehlungen für Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einschließlich der Unfallmerkblätter (EmS), deren Empfehlungen im Falle von Zwischenfällen mit gefährlichen Stoffen, Gegenständen oder schädlichen Stoffen (Meeresschadstoffen), die durch die Bestimmungen des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst sind, gefolgt werden sollte.
Diese Ausgabe berücksichtigt das Amendment 41-22 des IMDG-Codes. Der EmS-Leitfaden wird dann weiter verändert werden, wenn es notwendig erscheint, dass Änderungen des IMDG-Codes zu berücksichtigen sind. Diese Ausgabe berücksichtigt das Amendment 42-24 des IMDG-Codes. Der EmS-Leitfaden wird dann weiter verändert werden, wenn es notwendig erscheint, dass Änderungen des IMDG-Codes zu berücksichtigen sind.
Präambel Präambel
Der Zweck dieses Leitfadens ist es, Empfehlungen zum Umgang mit Feuer und Leckagen an Bord von Schiffen bereitzustellen, soweit gefährliche Güter betroffen sind, die im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst werden. Der Zweck dieses Leitfadens ist es, Empfehlungen zum Umgang mit Feuer und Leckagen an Bord von Schiffen bereitzustellen, soweit gefährliche Güter betroffen sind, die im International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst werden.
Aufgrund des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) müssen alle Schiffe und die Unternehmen, die für ihren Betrieb verantwortlich zeichnen, ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMS) gewährleisten. Im Rahmen des SMS werden Leitlinien für Notfallmaßnahmen gefordert, um auf mögliche Notfälle an Bord reagieren zu können. Dieser Leitfaden soll Schiffseignern, Schiffsbetreibern und anderen Verantwortlichen, die mit der Erarbeitung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen zur Berücksichtigung im Notfallplan für Unfälle an Bord des Schiffes befasst sind, Hilfestellung leisten. Aufgrund des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code) müssen alle Schiffe und die Unternehmen, die für ihren Betrieb verantwortlich zeichnen, ein System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMS) gewährleisten. Im Rahmen des SMS werden Leitlinien für Notfallmaßnahmen gefordert, um auf mögliche Notfälle an Bord reagieren zu können. Dieser Leitfaden soll Schiffseignern, Schiffsbetreibern und anderen Verantwortlichen, die mit der Erarbeitung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen zur Berücksichtigung im Notfallplan für Unfälle an Bord des Schiffes befasst sind, Hilfestellung leisten.
Im November 1997 verabschiedete die IMO-Versammlung die Entschließung A.852(20) zu "Guidelines for a structure of an integrated system of contingency planning for shipboard emergencies", die im Dezember 2013 durch die Entschließung A.1072(28) neu gefasst und im Mai 2014 durch ihr Korrigendum 1 geändert wurden. Dieser Leitfaden sollte in das "Module IV" für "Response actions" (Notfallmaßnahmen) integriert werden, wie es nach Abschnitt 3.2.4.6 der genannten Entschließung für Zwischenfälle vorgesehen ist, die die Ladung betreffen.

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