Regelwerk, Gefahrgut, Binnschifffahrt

FäV
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§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 4 Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre

§ 5 Fahrpläne

§ 6 Anlegestellen

§ 7 Sicherheit und Ordnung an Bord

§ 8 Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre

§ 9 Verhalten der Fährbenutzer

§ 10 Beförderung gefährlicher Güter

§ 11 Ausschluß von Beförderungen

§ 12 Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs

§ 13 Sicherung der Fähre

§ 14 Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln

§ 15 Übergangsregelung

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage