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Kapitel 4
Ladungsbehältnisse

4.1 Begriffsbestimmungen

4.1.1 Der Ausdruck "unabhängiger Tank" bezeichnet ein Ladung enthaltendes Behältnis, das nicht unmittelbar an den Schiffskörper anschließt oder ein Teil davon ist. Ein unabhängiger Tank ist so gebaut und eingebaut, dass er nach Möglichkeit keiner Belastung (oder jedenfalls der geringstmöglichen Belastung) aufgrund von Belastung oder Bewegung der benachbarten schiffbaulichen Verbände ausgesetzt ist. Ein unabhängiger Tank ist für die bauliche Vollständigkeit des Schiffskörpers nicht wesentlich.

4.1.2 Der Ausdruck "integraler Tank" bezeichnet eine Ladung enthaltendes Behältnis, das ein Teil des Schiffskörpers ist, in derselben Art und Weise und im selben Umfang belastet werden kann wie die benachbarten schiffbaulichen Verbände und das normalerweise für die bauliche Vollständigkeit des Schiffskörpers wesentlich ist.

4.1.3 Der Ausdruck "Schwerkrafttank" bezeichnet einen Tank mit einem Entwurfsüberdruck von höchstens 0,07 Megapascal, gemessen an der Tankdecke. Ein Schwerkrafttank kann ein unabhängiger oder ein integraler Tank sein. Schwerkrafttanks sind unter Berücksichtigung der Beförderungstemperatur und der relativen Dichte der Ladung entsprechend anerkannten Normen zu bauen und zu prüfen.

4.1.4 Der Ausdruck "Drucktank" bezeichnet einen Tank mit einem Entwurfsüberdruck von mehr als 0,07 Megapascal. Ein Drucktank muss ein unabhängiger Tank und so gestaltet sein, dass die Anwendung von Entwurfskriterien für Druckbehälter entsprechend anerkannten Normen möglich ist.

4.2 Vorschriften bezüglich der Tanktypen für die einzelnen Produkte

Vorschriften für Einbau und Entwurf der verschiedenen Tanktypen für die einzelnen Produkte sind in Spalte f der Tabelle in Kapitel 17 aufgeführt.

Kapitel 5
Ladungsumschlag

5.1 Abmessungen von Rohrleitungen

5.1.1 Vorbehaltlich der Erfüllung der Bedingung nach Nummer 5.1.4 muss die Wandstärke (t) von Rohrleitungen mindestens

t = [t0 + b + c] / ([1-(a/100)] (mm)

betragen, wobei

t0 = theoretische Wandstärke, die nach folgender Formel zu berechnen ist:

t0 = P·D / (2Ke + P) (mm),

wobei

P =Entwurfsüberdruck [Mpa] nach Nummer 5.1.2

D =Außendurchmesser (mm)

K =zulässiger Überdruck [N/mm2] nach Nummer 5.1.2

e = Effizienzfaktor:

Bei durchgehend verschweißten Rohrleitungen sowie bei längs oder spiralförmig verschweißten Rohrleitungen, die von zugelassenen Herstellern geschweißter Rohrleitungen geliefert worden sind und aufgrund einer entsprechend anerkannten Normen durchgeführten zerstörungsfreien Werkstoffprüfung als mit durchgehend verschweißten Rohrleitungen gleichwertig gelten, ist dieser Faktor mit dem Wert 1,0 anzusetzen. In anderen Fällen kann - abhängig vom jeweiligen Herstellungsverfahren - ein entsprechend anerkannten Normen ermittelter Effizienzfaktor von weniger als 1,0 vorgeschrieben werden.

b =Zuschlag für die Krümmung (mm). Der Wert b ist so zu wählen, dass die allein aus dem Innen druck resultierende rechnerische Belastung in der Krümmung nicht größer als die zulässige Belastung ist. Ist dieser Wert nicht zu ermitteln, so darf b jedenfalls nicht geringer sein als

b = (D·t0 / 2,5r) (mm),

wobei

r = mittlerer Krümmungsradius (mm)

c = Korrosionszuschlag (mm). Ist mit Korrosion oder Erosion zu rechnen, so ist die Wandstärke der Rohrleitungen über den Wert hinaus zu vergrößern, der sich aus den sonstigen Entwurfsvorschriften ergibt

a = negative Herstellungstoleranz hinsichtlich der Wandstärke (%)

5.1.2 Der Entwurfsüberdruck P in der Formel für t0 in Nummer 5.1.1 entspricht unter Berücksichtigung des höchsten an irgendeinem Überdruckventil im System herrschenden Drucks dem maximalen Druck, dem das System im Betrieb ausgesetzt werden darf.

5.1.3 Rohrleitungen und Bauteile des Leitungssystems, die nicht durch ein Überdruckventil geschützt sind oder die von dem ihnen zugeordneten Überdruckventil isoliert werden können, müssen so konstruiert sein, dass sie dem größten der nachstehenden Drücke standhalten:

  1. Rohrleitungssysteme oder deren Bauteile, die Flüssigkeiten enthalten können, dem Sättigungsdampfdruck bei 45 °C;
  2. dem Druck, auf den das der betreffenden Pumpe zugeordnete Überdruckventil eingestellt ist;
  3. sofern an einer Pumpe kein Überdruckventil eingebaut ist, dem höchstmöglichen Gesamtdruck, der an der Auslassöffnung der betreffenden Pumpe auftreten kann.

5.1.4 Der Entwurfsüberdruck muss mindestens 1 Megapascal betragen; ausgenommen von diesem Erfordernis sind offen endende Rohrleitungen, bei denen der Entwurfsüberdruck mindestens 0,5 Megapascal betragen muss.

5.1.5 Bei Rohrleitungen ist der Wert für die zulässige Belastung K gemäß der Formel für to in Nummer 5.1.1 der niedrigere der nachstehend bezeichneten beiden Werte:

entweder Rm/a oder Rc/B wobei

Rm = Mindest-Zugfestigkeit bei Umgebungstemperatur [N/mm2] laut Herstellerangabe

Rc= Mindest-Streckgrenze bei Umgebungstemperatur [N/mm2] laut Herstellerangabe. Weist die vom Hersteller gelieferte Belastungskurve keine definierte Streckgrenze auf, so ist diese pauschal mit dem Wert 0,2 vom Hundert anzusetzen.

Die Größen a und B müssen mindestens die Werte a = 2,7 und B = 1,8 haben.

5.1.6.1 Die Mindest-Wandstärke muss anerkannten Normen entsprechen.

5.1.6.2

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