Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
Entschließung MEPC.358(78)
- Inhalt =>
| Entschließung |
| 1 Allgemeines |
| 2 Begriffsbestimmungen |
| 3 Allgemeine Vorschriften für Besichtigungen |
| 4 Antrag auf Besichtigung |
| 5 Durchführung der Besichtigungen |
| 5.1 Erstmalige Besichtigungen (Besichtigungen im Sinne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Übereinkommens) |
| 5.2 Besichtigungen, wenn die BewuchsschutzsysteÂ-me geändert oder ersetzt werden (Besichtigungen im Sinne von Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Übereinkommens) |
| 5.3 Besichtigungen bei vorhandenen Schiffen, die lediglich ein Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem beantragen |
| 6 Ausstellung oder Bestätigung eines Internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem |
| Anhang I Leitlinie für vorschriftsmäßige Bewuchsschutzsysteme |
| 1 Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1 des Übereinkommens in Bezug auf zinnorganische Verbindungen |
| 2 Im Hinblick auf Übereinstimmung mit Anlage 1 des Übereinkommens in Bezug auf Cybutryn |
| 2.1 Wenn Proben direkt am Schiffskörper genommen werden |
| 2.2 Wenn Proben nasser Farbe aus Behältern genommen werden |
| Anhang II Leitlinie für Besichtigungen nach dem Internationalen Übereinkommen über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS 2001) |
| (FI) 1 Erstmalige Besichtigung (AFS 2001, Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe a) |
| (FR) 2 Besichtigungen, wenn die Bewuchsschutzsysteme geändert oder ersetzt werden (AFS 2001, Anlage 4 Regel 1 Absatz 1 Buchstabe b) |