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Entschließung MEPC.387(81) - Vorläufige Anleitung zur Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind
(angenommen am 22. März 2024)
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2025 S. 97)
DER AUSSCHUSS FÜR DEN SCHUTZ DER MEERES-UMWELT,
GESTÜTZT AUF Artikel 38 Buchstaben a und b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben, die dem Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt durch internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffe übertragen werden, sowie betreffend die Aufgaben zur Prüfung geeigneter Maßnahmen, um die Durchsetzung dieser Übereinkommen zu erleichtern,
SOWIE GESTÜTZT DARAUF, dass durch Entschließung MEPC.290(71) eine Phase des Sammelns von Erfahrungen (experience-building phase, EBP) im Zusammenhang mit dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (dem Ballastwasser-Übereinkommen) festgelegt wurde, um Aspekte dieses Übereinkommens zu ermitteln, die gut funktionieren und Themen zu beleuchten, die weitere Aufmerksamkeit erfordern.
IN ANERKENNUNG DESSEN, dass ordnungsgemäß eingebaute, betriebene und gewartete baumusterzugelassene Ballastwasser-Behandlungssysteme (ballast water management systems, BWMS) unter den verschiedenen herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen (challenging water quality, CWQ), die in zahlreichen Häfen und an zahlreichen Orten weltweit bestehen, effektiv vorübergehend nicht funktionsfähig sein können,
IN SORGE darüber, dass durch die Umgehung eingebauter BWMS bei herausfordernder Wasserqualität, obwohl mitunter als letztes Mittel erforderlich, um den ununterbrochenen Betrieb von Häfen und Schiffen zu ermöglichen, Ballasttanks und Sedimente mit schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern kontaminiert werden können, die ein erhebliches Risiko für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen an dem Ort darstellen, an dem das Ballastwasser später eingeleitet wird,
Seine Erwartung BETONEND, dass eingeleitetes Ballastwasser die in Regel D-2 des Ballastwasser-Übereinkommens angegebene Norm stets erfüllt, wenn dies durch das Übereinkommen gefordert wird, obwohl die Herausforderungen, vor die Schiffe, die in umschlossenen und halbumschlossenen Meeren auf herausfordernde Wasserqualität treffen, gegenwärtig gestellt werden, anerkannt werden,
ENTSCHLOSSEN, sich mittels einer ganzheitlichen Überprüfung des Übereinkommens im Rahmen der Phase des Sammelns von Erfahrungen (experience-building phase, EBP), welche auch den Code für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (BWMS-Code, Entschließung MEPC.300(72)) und die Richtlinien für die Hafenstaatkontrolle unterdem Ballastwasser-Übereinkommen (Entschließung MEPC.252(67)) umfasst, gründlich mit dem Thema der herausfordernden Wasserqualität zu befassen und unbeabsichtigte Folgen für Schiffe, die bereits mit BWMS ausgestattet sind, zu vermeiden,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG dessen, dass Schiffe in der Zwischenzeit dringend eine Anleitung für den Umgang mit herausfordernder Wasserqualität und bei der Einhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm bei nachfolgenden Einleitungen benötigen, wobei auch berücksichtigt wird, dass die Verwaltungen, die Hersteller von BWMS und die Hafenstaaten ebenfalls aus einer Anleitung zur Umsetzung ihrer Aufgaben in Hinsicht auf herausfordernde Wasserqualität Nutzen ziehen würden,
1 NIMMT dieVorläufige Anleitung zur Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind, deren Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist, AN;
2 BESTÄTIGT NOCHMALS die Bedingungen für die vorläufige Nichtbestrafung, die im operativen Absatz 4 der Entschließung MEPC.290(71) hinsichtlich der Nichteinhaltung der in Regel D-2 angegebenen Norm durch ein Schiff nach der Verwendung eines BWMS während der Phase des Sammelns von Erfahrungen vereinbart wurden;
3 RUFT alle Beteiligten dazu AUF, die Eignung und die regelmäßige Verwendung von BWMS für die Behandlung von Wasser von herausfordernder Qualität sowohl kurz- als auch langfristig zu maximieren und ruft insbesondere dazu auf:
Anlage
Vorläufige Anleitung für die Anwendung des Ballastwasser-Übereinkommens auf Schiffe, die in Gebieten mit herausfordernden Wasserqualitätsbedingungen eingesetzt sind
Einleitung
(Stand: 28.03.2025)
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