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Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

MEPC.1/Rundschreiben 834/Rev.1
Konsolidierte Leitlinien für Betreiber und Nutzer von Hafenauffanganlagen

Vom 1. März 2018

(VKBL Nr. 4 vom 27.02.2021 S. 134)



Bekanntmachung siehe Fußnote0

1 Angesichts der Notwendigkeit, gegen das schon seit langem bestehende Problem nicht ausreichender Hafenauffanganlagen vorzugehen, hat der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (der Ausschuss) nach Erhalt wertvoller Beiträge des Industry Port Reception Facilities Forums während seiner fünfundfünfzigsten Tagung (Oktober 2006) den Aktionsplan zum Vorgehen gegen nicht ausreichende Hafenauffanganlagen angenommen und den Unterausschuss "Flag State Implementation" (FSI) aufgefordert, die Arbeitspunkte des Plans zu entwickeln.

2 Der Leitfaden zu bewährten Verfahrensweisen für Betreiber und Nutzer von Hafenauffanganlagen wurde als ein Arbeitspunkt des Aktionsplans als praktische Nutzeranleitung für Schiffsbesatzungen entwickelt, die MARPOL-Abfälle/-Rückstände an Land abgeben möchten, sowie für Betreiber von Hafenauffanganlagen, die termingerechte und effiziente Hafenauffangdienste für Schiffe erbringen möchten.

3 Der Ausschuss hat während seiner neunundfünfzigsten Tagung (Juli 2009) den Leitfaden zu bewährten Verfahrensweisen für Betreiber und Nutzer von Hafenauffanganlagen geprüft und angenommen (MEPC.1/Circ.671).

4 Der Ausschuss hat während seiner fünfundsechzigsten Tagung (Mai 2013) der vom Unterausschuss FSI während seiner einundzwanzigsten Tagung (März 2013) gemachten Empfehlung zugestimmt, das MEPC.1/Circ.671 zu überarbeiten einschließlich der notwendigen Folgeänderungen nach dem Inkrafttreten der revidierten Anlage V von MARPOL am 1. Januar 2013, der Bestimmung der Ostsee als Sondergebiet nach Anlage IV von MARPOL und der Bestimmung der Emissions-Überwachungsgebiete des nordamerikanischen Gebietes und des karibischen Seegebietes der Vereinigten Staaten nach Anlage VI von MARPOL.

5 Der Ausschuss hat während seiner sechsundsechzigsten Tagung (April 2014) die Consolidated guidance for port reception facility providers and users (MEPC.1/Circ.834) angenommen, in dem der Leitfaden zu bewährten Verfahrensweisen für Betreiber und Nutzer von Hafenauffanganlagen (MEPC.1/Circ.671/ Rev.1) und vier andere Rundschreiben im Zusammenhang mit Hafenauffanganlagen (MEPC.1/ Circ.469/Rev.2, MEPC.1/Circ.644/Rev.1, MEPC.1/ Circ.645/Rev.1 und MEPC.1/Circ.470/Rev.1) in einem einzigen Dokument zusammenfasst wurden.

6 Der Ausschuss hat während seiner siebzigsten Tagung (November 2016) nach Annahme der Entschließung MEPC.277(70) mit Änderungen zur Anlage V von MARPOL, in denen eine neue Zuordnung von Müll eingeführt wird, vereinbart, die Konsolidierten Leitlinien zu überarbeiten, und hat das Sekretariat gebeten, die Überarbeitung nach Inkrafttreten der Änderungen am 1. März 2018 herauszugeben. Die überarbeiteten Konsolidierten Leitlinien sind in der Anlage wiedergegeben.

7 Die Regierungen der Mitgliedstaaten und Vertragsparteien des MARPOL-Übereinkommens sind aufgefordert, die überarbeiteten Konsolidierten Leitlinien allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere sind Hafenstaaten aufgefordert, die Leitlinien den Hafenauffanganlagen zur Verfügung zu stellen, und Flaggenstaaten sind aufgefordert, die Leitlinien den Schiffseignern und Schiffskapitänen zur Verfügung zu stellen. Eine elektronische Kopie kann von der GISIS-Webseite der Organisation heruntergeladen werden *1 .

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Konsolidierte Leitlinien für Betreiber und Nutzer von Hafenauffanganlagen Anlage

Einleitung

1 Die Nutzung und Bereitstellung von Hafenauffanganlagen (Port Reception Facilities - PRFs) ist für den Gesamterfolg des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der durch die Protokolle von 1978 und 1997 geänderten Fassung ( MARPOL) im Hinblick auf dessen Ziel, die absichtliche Verschmutzung der Meeresumwelt durch Schiffe zu verringern und letztendlich ganz zu beseitigen, von grundlegender Bedeutung. Erhebliche Bemühungen seitens der Vertragsstaaten und der Wirtschaft haben zu Verbesserungen bei der Verfügbarkeit und Angemessenheit der PRFs geführt.

2 Aktuelle Arbeiten der Organisation weisen jedoch darauf hin, dass es immer noch Hindernisse gibt, die einer effizienten Abgabe von MARPOL-Abfällen/ -Rückständen an Land entgegenstehen. Als eines dieser Hindernisse wurde das Fehlen eindeutiger, leicht nutzbarer Leitlinien ausgemacht, in denen dargestellt wird, wie die Schifffahrtsunternehmen und die Betreiber von Hafenauffanganlagen ihre Tätigkeiten am besten durchführen können, um die Vorschriften von MARPOL einzuhalten und die effiziente und umweltverträgliche Entsorgung von MARPOL-Abfällen/ -Rückständen zu erleichtern.

3 Diese Konsolidierten Leitlinien sind dafür vorgesehen, als praktische Nutzeranleitung für Schiffsbesatzungen zu dienen, die MARPOL

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