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MEPC.1/Rundschreiben 889
Richtlinien von 2020 für eine bordseitige Probenentnahme von ölhaltigem Brennstoff, der an Bord eines Schiffes verwendet oder befördert werden soll
7. Dezember 2020
(VkBl. Nr. 17 vom 15.09.2022 S. 592)
1 Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt hat auf seiner fünfundsiebzigsten Tagung (16. bis 20. November 2020) den Richtlinien von 2020 für eine bordseitige Probenentnahme von ölhaltigem Brennstoff, der an Bord eines Schiffes verwendet oder befördert werden soll zugestimmt.
2 Mitgliedsregierungen werden aufgefordert die sich in der Anlage befindenden Richtlinien den Verwaltungen, der Industrie, den einschlägigen Schifffahrtsorganisationen, Reedereien und anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
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| Richtlinien von 2020 für eine bordseitige Probenentnahme von ölhaltigem Brennstoff, der an Bord eines Schiffes verwendet oder befördert werden soll | Anlage |
1 Vorwort
1.1 Ziel dieser Richtlinien ist es, eine abgestimmte Methode für eine Probenentnahme von flüssigen öl haltigen Brennstoff aus Tanks, der an Bord eines Schiffes verwendet oder befördert werden soll, festzulegen und dadurch die wirksame Kontrolle und Durchsetzung der einschlägigen Bestimmungen der Anlage VI von MARPOL zu fördern.
1.2 Die Probenentnahme von ölhaltigem Brennstoff muss auf eine Art und Weise durchgeführt werden, die die Sicherheit der Besatzung und des Schiffes gewährleistet. Die Probenentnahme von ölhaltigem Brennstoff gemäß dieser Richtlinie muss zügig durchgeführt werden und darf keine unnötige Verzögerung des Schiffes verursachen.
2 Verfahren der Probenentnahme
2.1 Allgemeines
2.1.1 Die Probenentnahme aus einem Tank umfasst eine Probe des ölhaltigen Brennstoffs aus dem jeweiligen Tank. Die genommene Probe ist repräsentativ für den ölhaltigen Brennstoff an der Stelle, an der sie entnommen wurde. Ölhaltiger Brennstoff in einem Tank kann unter Verwendung des Systems für die Übernahme von ölhaltigem Brennstoff des Schiffes oder in manchen Fällen direkt aus dem Tank erfolgen. Alternative Verfahrensweisen der Probenentnahme können angewendet werden, vorausgesetzt, dass dabei eine Probe des ölhaltigen Brennstoffs erbracht wird, die repräsentativ für den ölhaltigen Brennstoff an der Stelle, an der sie entnommen wurde, ist.
2.1.2 Die genaue Ausgestaltung eines jeden Falls muss im Vorhinein mit dem Vertreter des Schiffes abgestimmt sein.
2.1.3 In allen Fällen muss darauf geachtet werden, dass die Probe nicht durch Fremdkörper oder Rückstände verunreinigt wird.
2.2 Probenentnahme unter Verwendung des Systems für die Übernahme von ölhaltigem Brennstoff des Schiffs
2.2.1 Bei der Probenentnahme unter Verwendung des Systems für die Übernahme von ölhaltigem Brennstoff des Schiffs, ist das System vorzugsweise so einzustellen, dass eine Rückführung in den Tank, aus dem die Probe entnommen wird, stattfindet. Wenn dies nicht möglich ist, muss genau darauf geachtet werden, dass der aufnehmende Tank nicht überfüllt wird oder Brennstoffe aus unterschiedlichen Sendungen gemischt werden. Es ist zu beachten, dass, damit zähflüssiger ölhaltiger Brennstoff in einem pumpfähigen Zustand ist, es normalerweise notwendig ist, dass seine Temperatur einer Viskosität von um die 800 - 1.000 CSt (Zentistokes) entspricht.
2.2.2 Die Probenentnahme muss nach der Pumpe unter Verwendung einer geeigneten Probenentnahmeverbindung, die aus dem fließenden ölhaltigen Brennstoff die Probe entnimmt, durchgeführt werden. Diese Probenentnahmeverbindung muss alle der folgenden Bedingungen erfüllen:
2.2.3 Nachdem festgestellt wurde, dass das System für die Übernahme von ölhaltigem Brennstoff den ölhaltigen Brennstoff fördert, aus dem eine Probe entnommen wird, muss die Probenentnahmeverbindung gründlich durchgespült werden und danach muss die erforderliche Probe genommen werden.
2.3 Probenentnahme direkt aus dem Tank
2.3.1 Systemtanks, wie beispielsweise Setztanks oder Dienststanks, müssen vorzugsweise nach den 2019 Guidelines for on board sampling for the verification of the sulphur content of the fuel oil used on board ships beprobt werden. Es ist zu beachten, dass zähflüssige ölhaltige Brennstoffe in solchen Tanks auf erhöhter Temperatur gehalten werden und es deshalb notwendig ist, Vorsicht walten zu lassen. Proben aus solchen Tanks dürfen nur über auf dem Tank montierten Zapfstellen, die die Anforderungen in obenstehenden Absätzen 2.2.2.1 bis 2.2.2.3 erfüllen, direkt entnommen werden. Die Probenentnahme aus einem Systemtank darf nicht durch Entfernen einer Zugangsplatte oder aus der Prüfableitungsverbindung erfolgen.
(Stand: 10.10.2022)
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