Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / BWM |
![]() |
BWM.2/Rundschreiben 70/Rev.1 - Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen
vom 9. Dezember 2020
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2022 S. 238)
Leitlinien von 2020 für Inbetriebnahmeprüfungen von Ballastwasser-Behandlungssystemen
1 Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) hat auf seiner dreiundsiebzigsten Tagung (22. bis 26. Oktober 2018) die Leitlinien für Inbetriebnahmeprüfungen von Ballastwasser-Behandlungssystemen angenommen.
2 MEPC 74 (13. bis 17. Mai 2019) forderte den Unterausschuss "Pollution Prevention and Response (PPR)" auf, Vorlagen hinsichtlich Vorschlägen etwaiger notwendiger Änderungen der Leitlinien unter Berücksichtigung des Entwurfs der Änderungen der Regel E-1 des BWM-Übereinkommens zu übermitteln.
3 MEPC 75 (16. bis 20. November 2020) hat auf der siebten Tagung des PPR (17. bis 21. Februar 2020) die erarbeiteten Leitlinien für Inbetriebnahmeprüfungen von Ballastwasser-Behandlungssystemen angenommen, die in der Anlage wiedergegeben sind.
4 Mitgliedsregierungen und internationale Organisationen sind aufgefordert, die beigefügten Leitlinien allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
5 Dieses Rundschreiben hebt das BWM.2/Rundschreiben 70 auf.
***
| Leitlinien von 2020 für Inbetriebnahmeprüfungen von Ballastwasser-Behandlungssystemen | Anlage |
Zusammenfassung
1 Der Zweck der Inbetriebnahmeprüfung ist, die Validierung des Einbaus eines Ballastwasser-Behandlungssystems (BWMS), mit welcher nachgewiesen wird, dass dessen mechanische, physikalische, chemische und biologische Verfahren ordnungsgemäß funktionieren. Eine Inbetriebnahmeprüfung ist nicht dafür vorgesehen, die Bauart des baumusterzugelassenen BWMS zu validieren, die von der Verwaltung zugelassen ist.
2 Die folgenden Leitlinien für Inbetriebnahmeprüfungen von BWMS sind für die Anwendung von Personen entwickelt worden, die den Einbau von BWMS vornehmen und überprüfen in Übereinstimmung mit:
Inbetriebnahmeprüfung
3 Für die Prüfung ist lokales Umgebungswasser unabhängig davon, wie geeignet es für eine Prüfung des BWMS ist, zu verwenden.
4 Nach Einbau des BWMS an Bord des Schiffes und nachdem alle Ballastwassereinrichtungen (z.B. Pumpen und Rohrleitungen) vollständig installiert und geprüft wurden, sind die folgenden Schritte vorzunehmen, soweit zutreffend:
5 Die Inbetriebnahmeprüfung ist erfolgreich, wenn die indikative Analyse angibt, dass die Proben des abzugebenden Wassers die Norm D-2 für die analysierten Größenklassen (siehe Absatz 4.3
(Stand: 09.05.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion