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Regelwerk

SN.1/Rundschreiben 340 - Anerkennung des indischen regionalen Satellitennavigationssystems (IRNSS) als Bestandteil des weltweiten Funknavigationssystems

Vom 11. November 2020
(VkBl. Nr. 6 vom 30.03.2024 S. 238)


1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 102. Tagung (4. bis 11. November 2020) gemäß dem geltenden Absatz 4 der Entschließung A.1046(27) Worldwide Radionavigation System die indischen regionalen Satellitennavigationssysteme (IRNSS), wie von Indien vorgeschlagen, als Bestandteil des weltweiten Funknavigationssystems anerkannt.

2 Die Entscheidung des Ausschusses begründet sich auf der Empfehlung und der Bewertung vom Unterausschuss "Navigation, Communications and Search and Rescue (NCSR)" auf seiner siebten Tagung (15. bis 24. Januar 2020) entsprechend den in den Entschließungen A.1046(27) und A.915(22) wiedergegebenen Anforderungen, unter Hinweis auf die Bestätigung des Unterausschusses, dass IRNSS die betrieblichen Anforderungen zur Unterstützung der Navigation von Schiffen in Ozeangewässern im Gebiet, das durch 55° östlicher Länge, 50° nördlicher Breite, 110° östlicher Länge und 5° südlicher Breite abgedeckt ist, erfüllen.

3 Verwaltungen müssen beachten, dass im Hafengebiet als ein alleinstehendes System IRNSS nicht die Genauigkeitsanforderungen, die in Anhang 2 von Entschließung A.915(22) festgelegt sind, erfüllen wird.

Differenzielle Korrekturtechniken, wie beispielsweise D-IRNSS, verbessern jedoch die Genauigkeit und tragen dazu bei, die Genauigkeitsanforderungen in Hafengebieten, wie in Anhang 2 von Entschließung A.915(22) erwähnt, zu erfüllen.

4 IRNSS stellt keine sofortige Integritätswarnung bei einer Fehlfunktion des Systems bereit. Verwaltungen mögen gegebenenfalls zur Kenntnis nehmen, dass die empfängerautonome Integritätsüberwachung (RAIM - receiver autonomous integrity monitoring) diese Möglichkeit bereitstellen kann. Es ist ebenfalls zu beachten, dass die Genauigkeit und Integrität des Systems stark erhöht werden kann, indem differenzielle Korrekturtechniken, die entweder lokale oder über ein weites Gebiet reichende Korrekturen (augmentations) oder beide Arten verwenden, angewendet werden.

5 Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Information allen Betroffenen zur Kenntnis zu bringen.

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Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO SN.1/Rundschreiben 340, "Anerkennung des Indischen Regionalen Satellitennavigationssystems (IRNSS) als Bestandteil des weltweiten Funknavigationssystems", in deutscher Sprache

Vom 29. Februar 2024
(VkBl. Nr. 6 vom 30.03.2024 S. 238)

Az.: 11-3-0

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO SN.1/Rundschreiben 340, "Anerkennung des Indischen Regionalen Satellitennavigationssystems (IRNSS) als Bestandteil des weltweiten Funknavigationssystems", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ID: 240716


ENDE

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