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Regelwerk Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.195(80)
Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung
(ISM-Code - Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs)

Vom 2 März 2012
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2012 S. 238)


siehe Fn. *

(angenommen am 20. Mai 2005)

der Schiffssicherheitsausschuss,

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

im Hinblick auf Entschließung A.741(18), durch die die IMO-Vollversammlung den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs - ISM-Code) (im Folgenden als "der ISM-Code" bezeichnet) angenommen hat, der nach Kapitel IX des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Folgenden als "das Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich geworden ist,

ebenfalls im Hinblick auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel IX/1.1 des Übereinkommens über das Verfahren zur Änderung des ISM-Codes,

unter Berücksichtigung der auf seiner 80. Sitzung vorgeschlagenen Änderungen zum ISM-Code, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer I des Übereinkommens verteilt wurden,

  1. beschliesst nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer iv des Übereinkommens Änderungen zum ISM-Code, deren Wortlaut in der Anlage dieser Entschließung enthalten ist,
  2. bestimmt nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vi Nr. 2 Doppelbuchstabe bb des Übereinkommens, dass die Änderungen als am 1. Juli 2008 angenommen gelten, sofern nicht vor diesem Zeitpunkt mindestens ein Drittel der Vertragsregierungen zum Übereinkommen oder Vertragsregierungen zum Übereinkommen oder Vertragsregierungen, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 50 vom Hundert des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte ausmachen, der Organisation ihren Einspruch gegen die Änderungen notifiziert haben,
  3. fordert die Vertragsregierungen auf, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer vii Nr. 2 des Übereinkommens die Änderungen nach ihrer Annahme nach Absatz 2 am 1. Januar 2009 in Kraft treten,
  4. ersucht den Generalsekretär, nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer v des Übereinkommens allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften dieser Entschließung sowie des Wortlauts der in der Anlage enthaltenen Änderungen zuzuleiten,
  5. ersucht den Generalsekretär ferner, den Mitgliedern der Organisation, die nicht Vertragsparteien des Übereinkommens sind, Abschriften dieser Entschließung und ihrer Anlage zuzuleiten.

Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung
ISM-Code- Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs

.

Muster des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen, des Vorläufigen Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und des Vorläufigen Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen Anhang

1 Nach "Name und Anschrift des Unternehmens" in den Mustern des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und des Vorläufigen Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften wird folgender Wortlaut eingefügt:

"Identifikationsnummer für das Unternehmen ..."

2 Nach " Name und Anschrift des Unternehmens " in den Mustern des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen und des Vorläufigen Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen wird folgender Wortlaut eingefügt:

"Identifikationsnummer für das Unternehmen ..."

Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.195(80) "Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs - ISM-Code)"

Vom 2 März 2012
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2012 S. 238)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.195(80), "Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs - ISM-Code)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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