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Regelwerk Gefahrgut/Transport / See / MSC

Entschließung MSC.319(89)
Annahme der Zusätze Teil Bdes Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008)

Vom 12. Oktober 2011
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2011 S. 877)



Siehe Fn. *

(angenommen am 20. Mai 2011)

der Schiffssicherheitsausschuss -

gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die internationale Seeschifffahrtsorganisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,

ferner gestützt auf die Entschließung MSC.267(85), mit welcher der Internationale Code über Intaktstabilität von 2008 (IS Code 2008) angenommen wird,

unter Berücksichtigung der Bestimmungen über Zusätze zu Teil B (Empfehlungsteil) des IS Codes von 2008, die in Paragraph 27.2 der Richtlinien II-1/2 des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974 (SOLAS Übereinkommen 1974), ergänzt durch die Entschließung MSC. 269(85), und in Paragraph (16).2 der Richtlinie 1/3 des Protokolls von 1988 zu dem internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (Freibord-Protokoll von 1988), ergänzt durch die Entschließung MSC. 270(85), aufgeführt sind,

in Anbetracht der Notwendigkeit eines Hinweises auf den Code über die Errichtung und Ausstattung von beweglichen Offshore-Bohrplattformen von 2009 (2009 MODU Code) im IS-Code 2008,

nach Beratung, in der neunundachtzigsten Tagung, der vorgeschlagenen Zusätze zu Teil B des 2008 IS Code, die vom Unterausschuss für Stabilität und Ladelinien und für die Sicherheit von Fischereifahrzeugen in seiner zweiundfünfzigsten Tagung angefertigt wurde,

  1. übernimmt die Zusätze zu Teil B des IS Codes 2008, dessen Wortlaut in der Anlage zu dieser Entschließung wiedergegeben ist;
  2. fordert die beteiligten Regierungen auf, die Zusätze zu Teil B des IS Code 2008 zur Kenntnis zu nehmen, als Grundlage für die relevanten Sicherheitsstandards, außer wenn ihre nationalen Stabilitätsanforderungen mindestens einen gleichwertigen Sicherheitsstandard bewirken;
  3. ersucht die Vertragsregierungen des SOLAS Übereinkommens von 1974 und die Vertragsparteien des Freibord-Protokolls von 1988, zur Kenntnis zu nehmen, dass die oben aufgeführten Zusätze zum IS Code von 2008 am 20. Mai 2011 in Kraft treten.

.

Zusätze zu Teil B des internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008
(IS-CODE 2008)
Anhang

Teil B
Empfehlungen für bestimmte Schiffstypen und zusätzliche Richtlinien

Kapitel 2
Empfohlene Baukriterien für bestimmte Schiffstypen

Der vorhandene Abschnitt 2.6 wird durch den folgenden ersetzt:

" 2.6 Bewegliche Offshore-Bohrplattformen (MODUs)

Für MODUs, die errichtet werden:

  1. am oder nach dem 01. Januar 2012, gelten die Bestimmungen von Kapitel 3 des MODU Codes 2009, die durch die Entschließung A.1023(26) angenommen wurden;
  2. vor dem 01. Januar 2012, aber am oder nach dem 01. Mai 1991, gelten die Bestimmungen von Kapitel 3 des MODU Codes 1989, die durch die Entschließung A.649(16) angenommen wurden; und
  3. vor dem 01. Mai 1991, gelten die Bestimmungen von Kapitel 3 des MODU Codes 1979, die durch die Entschließung A.414(XI) angenommen wurden."

amtlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses
Entschließung MSC.319 (89)
"Annahme der Zusätze Teil Bdes Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008)"

Vom 12. Oktober 2011
(VkBl. Nr. 21 vom 15.11.2011 S. 877)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses Entschließung MSC.319 (89), Annahme der Zusätze Teil B des Internationalen Codes über Intaktstabilität von 2008 (IS-Code 2008), in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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