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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1187
Vorläufige betriebliche Empfehlungen für Fahrgastschiffe mit Kabinenvorflächen

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 594)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss ist auf seiner einundachtzigsten Tagung (10. bis 19. Mai 2006) unter Berücksichtigung der bis jetzt verfügbaren Informationen aus der laufenden Unfalluntersuchung über den sehr schweren Kabinenvorflächen-Brand an Bord des Fahrgastschiffes "Star Princess" übereingekommen, dass geeignete Empfehlungen für die Fahrgastschifffahrt auf einer vorläufigen Grundlage zu entwickeln sind in Bezug auf die aufgeworfenen Gefahren von Kabinenvorflächen, auf denen sich möglicherweise brennbare Werkstoffe befinden und auf denen ein wirksames Feuermeldesystem oder Brandunterdrückungssystem nicht installiert ist.

2 Um den mit diesen Kabinenvorflächen verbundenen Brandrisiken entgegenzutreten, hat der Schiffssicherheitsausschuss deshalb die folgenden Empfehlungen zur Beachtung mit dem Ziel der praktischen Anwendung durch die Fahrgastschifffahrt beschlossen:

  1. Eine erhöhte Wachsamkeit wie beispielsweise der Einsatz von Beobachtungsposten, Feuerronden und Fernsehüberwachung ist zu fördern,
  2. Die Ausbildung an Bord und die Reaktions-Verfahrensabläufe für die Besatzung sind zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Brandabwehrtrupps des Schiffes vorbereitet sind, um auf einen Brand zu reagieren, der auf diesen Kabinenvorflächen auftritt (auftreten kann).
  3. Die Fahrgäste und die Besatzung sind dahingehend zu verständigen, dass sie keine Handtücher und keine persönlichen Sachen auf den Kabinenvorflächen liegen lassen, wenn sie sich nicht in ihren Kabinen aufhalten.
  4. Das für Sauberkeit und Reinigung zuständige Personal ist anzuweisen, von den Kabinenbewohnern auf den Kabinenvorflächen zurückgelassene persönliche Gegenstände während ihres letzten Aufsuchens der Fahrgastkabine an dem jeweiligen Tag in die Kabine zurückzulegen und die Kabinenvorflächen während anderer Kabinenbesuche zu beobachten.
  5. Die Brandsicherheit ist immer wieder bei der Kommunikation mit den Fahrgästen und der Besatzung, einschließlich der Verteilung von geeigneten Informations-Broschüren oder anderweitigen Hilfsmitteln hervorzuheben.
  6. die Fahrgäste und die Besatzung sind auf die Gefahren hinzuweisen, die mit dem Überbordwerfen von Gegenständen an der Schiffsseite von Kabinenvorflächen oder anderen außenliegenden Bereichen aus verbunden sind,
  7. die Fahrgäste und die Besatzung sind auf die Gefahren von nicht richtig gelöschten Tabakerzeugnissen in Bereichen, in denen das Rauchen erlaubt ist, hinzuweisen, und niemals angezündete oder glimmende Tabakerzeugnisse unbeaufsichtigt zu lassen, und
  8. die Fahrgäste und die Besatzung sind auf die Gefahren hinzuweisen, die mit dem Gebrauch von unerlaubten Heizelementen wie beispielsweise in Tassen oder Bechern verwendete (elektrische) Tauchsieder und offene Flammen wie Kerzen verbunden sind.

3 Die Mitgliedsregierungen und die internationalen Organisationen werden aufgefordert, die vorstehenden Empfehlungen den Schiffseignern von Fahrgastschiffen, den Betreibern (Reeder und Korrespondentreeder) und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1187 vom 23. Mai 2006 "Vorläufige Betriebliche Empfehlungen für Fahrgastschiffe mit Kabinenvorflächen"

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 594)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1187, Vorläufige Betriebliche Empfehlungen für Fahrgastschiffe mit Kabinenvorflächen, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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