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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

IMO-Rundschreiben MSC. 1/Circ.1339
BMP4 - Beste Strategien und Verhaltensweisen gegen somalische Piraterie

4. Fassung - August 2011

Vom 22. Mai 2013
(VkBl. Nr. 11 vom 15.06.2013 S. 655; 18.03.2019 S. 240aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ. 1601

Siehe Fn. *

Empfohlene Planungs- und Handlungsanweisungen für Schiffsbetreiber und Kapitäne von Schiffen, die das Hochrisikogebiet durchfahren

Nutzungsbedingungen

Die Nutzung der als Anleitung gedachten Hinweise und Informationen in dieser Broschüre ("Broschüre") erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Sie enthält keine Garantien oder Zusicherungen, noch übernehmen die Autoren, ihre Mitglieder oder die Beschäftigen von Personen, Firmen, Vereinigungen oder Organisationen (die in irgendeiner Weise mit der Bereitstellung von Daten, der Zusammenstellung oder Übersetzung, Veröffentlichung und Herausgabe dieser Broschüre befasst waren) eine Verantwortung oder Haftung für die Genauigkeit der Informationen oder Hinweise in der Broschüre oder für etwaige Auslassungen oder für eventuelle direkte oder indirekte Folgen einer Befolgung, Annahme oder Berufung auf die Hinweise in der Broschüre, selbst wenn sie der mangelnden Sorgfaltspflicht einer der vorgenannten Parteien zuzuschreiben sind.

Die drei grundlegenden Forderungen der BMP

Beim MSCHOa registrieren - An UKMTO berichten - SPM umsetzen

1. Beim MSCHOa registrieren

Es ist sicherzustellen, dass eine "Anmeldung der Fahrt" beim MSCHOa (Maritime Security center Horn of Africa) vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet erfolgt ist (Gebiet zwischen Suez und der Straße von Hormuz im Norden, 10°S und 78°O). Dies kann auf direktem Weg - online durch den Betreiber des Schiffes, per Fax oder per E-Mail geschehen. (Siehe Anhang E für nähere Einzelheiten zum Anmeldeformular des MSCHOA).

Alle Fahrten eines Schiffes sind beim MSCHOa anzumelden, selbst wenn das Schiff das Gebiet als Teil eines nationalen Konvois durchquert, sich an Bord ein Bewachungsteam befindet oder wenn das Schiff nicht durch den Golf von Aden fährt.

2. Bericht an UKMTO

Bei Einfahrt in das Gebiet freiwilliger Berichterstattung ("Voluntary Reporting Areal an das UKMTO (UK Marine Trade Operations) - ein Gebiet zwischen Suez im Norden, 10°S und 78°O - ist ein "Positionsbericht - Erstbericht" an UKMTO zu übermitteln (siehe Anhang B).

Die Schiffe sind aufgefordert, während ihres Aufenthalts im Hochrisikogebiet täglich per E-Mail um 08.00 Uhr GMT an UKMTO zu berichten. Hierfür ist das "Berichtsformular für Schiffe - Täglicher Positionsbericht" des UKMTO (siehe Anhang B) zu verwenden.

UKMTO ist die erste Anlaufstelle für Handelsschiffe sowie die Verbindungsstelle zu den in der Region stationierten Streitkräften und somit Hauptansprechpartner im Falle eines Angriffs. Aus diesem Grund sollte UKMTO Kenntnis davon erhalten, dass ein Schiff das Hochrisikogebiet durchfährt.

3. Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Schiffe (SPMs)

Bei den hier in den BMP beschriebenen Schutzmaßnahmen für Schiffe handelt es sich um die elementarsten Maßnahmen, die sich voraussichtlich als wirksam erweisen werden. Reeder können durchaus Änderungen am Schiff in Betracht zu ziehen, die über den Rahmen dieser Broschüre hinausgehen, und/oder zusätzliche Ausrüstung und/oder Besatzungsmitglieder bereitstellen, um so das Risiko von Piratenangriffen weiter zu verringern.

Wenn es Piraten nicht gelingt, an Bord zu gelangen, können sie ein Schiff auch nicht kapern.

Aide-Mémoire

Nicht Opfer eines Piratenangriffs werden

Nicht ALLEIN sein
  • An UKMTO berichten (E-Mail oder Anruf) und Transit beim MSCHOa anmelden
  • Den international empfohlenen Transitkorridor (IRTC) sowie Gruppentransit oder unabhängigen Konvoi nutzen.
  • Es wird empfohlen, das AIS eingeschaltet zu lassen.
Nicht ENTDECKT werden
  • Laufend die neuesten Navigationswarnungen (NAWVARNS) beachten und sich auf den entsprechenden Webseiten (MSCHOa und NATO Shipping Centre) über Einsatzgebiete von Piraten informieren.
  • nur Navigationslichter benutzen
Nicht ÜBERRASCHT werden
  • Erhöhte Wachsamkeit - Ausgucke, Videoüberwachung und Radar.
Nicht ANGREIFBAR sein
  • Sichtbare abschreckende und physische (präventiv) Schutzmaßnahmen für das Schiff ergreifen.
  • Dazu können Rasierklingendraht, Einsatz von Wasser/Schaum usw. gehören.
  • Zusätzliche persönliche Schutzausrüstung für die Besatzung auf der Brücke bereitstellen.
Nicht GEENTERT werden
  • Auf maximale Geschwindigkeit gehen
  • Schiffsmanöver
Nicht ÜBERWÄLTIGT werden
  • Erprobte und gut eingeübte Verfahren befolgen
  • Nutzung von Zitadellen (nur nach vorheriger Zustimmung des Kapitäns/Schiffsbetreibers und was vorher gut vorbereitet und eingeübt sein muss - mit Hinweis darauf, dass eine Reaktion der Seestreitkräfte nicht gewährleistet ist).
  • Nutzung von Werkzeug, Ausrüstung und Zugangswegen durch Piraten verhindern.

Abschnitt 1
Einführung

1.1 Die in dieser Broschüre enthaltenen vom Schifffahrtssektor erarbeiteten Beste Strategien und Verhaltensweisen (BMP) sollen Schiffe bei der Verhütung, Abschreckung und Verzögerung von Piratenangriffen in dem in Abschnitt 2 definierten Hochrisikogebiet (vgl. Seite 4) unterstützen. Die Erfahrungen der Seestreitkräfte und ihre bisher gesammelten Daten zeigen, dass die Befolgung der in dieser Broschüre vorgeschlagenen Empfehlungen entscheidend dafür sein kann und weiterhin sein wird, ob ein Schiff ein Opfer von Piraten wird.

1.2 Die Nichtbeachtung der in dieser Broschüre vorgestellten BMP kann schwerwiegende Folgen haben. Es gab Fälle, in denen die von Piraten genommenen Geiseln Opfer von Gewalt oder sonstigen Misshandlungen wurden. Die durchschnittliche Dauer der Kaperung eines Schiffes und seiner Besatzung beträgt mehr als 7 Monate. (Anmerkung: Die Seestreitkräfte sprechen oft von einem "von Piraten eingenommenen" Schiff und nicht von einem "entführten" Schiff, die Bedeutung ist jedoch dieselbe).

1.3 Der Ausdruck "Piraterie" im Sinne der BMP umfasst alle gewaltsamen Handlungen gegen Schiffe, deren Besatzung und Ladung. Dazu zählen bewaffnete Raubüberfälle und Versuche, das Schiff zu entern und die Kontrolle zu übernehmen, wo immer dies auch geschehen mag. Bisher strebten Piraten aus Somalia immer an, ein Schiff, seine Besatzung und Ladung zu kapern und bis zur Bezahlung eines Lösegeldes festzuhalten.

1.4 Nach Möglichkeit sollte ergänzend zu dieser Broschüre die Webseiten des Maritimen Sicherheitszentrums am Horn von Afrika ("Maritime Security Centre - Horn of Africa") (www.MSCHOA.org) und des NATO Shipping Centre (www.shipping.NATO.int) herangezogen werden, die zusätzliche, regelmäßig aktualisierte Hinweise bieten (einschließlich aktuelle Warnmeldungen zu Piratenangriffen).

1.5 Nicht alle in den BMP4 angesprochenen Schutzmaßnahmen für Schiffe lassen sich auf jeden Schiffstyp übertragen.

1.6 Die vorliegende Broschüre der BMP4 ist eine Aktualisierung der Hinweise der 3. Ausgabe der Besten Strategien und Verhaltensweisen (BMP), die im Juni 2010 veröffentlicht wurden.

1.7 Diese Broschüre ergänzt die Leitlinien zur Piraterie der jüngsten IMO MSC Rundschreiben; siehe: Webseite der IMO unter www. imo.org.

Die in dieser Broschüre enthaltenen Angaben entbinden den Kapitän nicht seiner alleinigen Entscheidungsbefugnis zum Schutz seiner Besatzung, des Schiffes und seiner Ladung.

Abschnitt 2
Somalische Piraterie - Das Hochrisikogebiet

2.1 Die Anwesenheit von Seestreitkräften im Golf von Aden, die sich auf den international empfohlenen Transit-Korridor (IRTC) konzentriert, hat zu einem deutlichen Rückgang der Piratenangriffe in diesem Gebiet geführt. Angesichts der in diesem Gebiet konzentrierten Seestreitkräfte haben sich die Angriffe somalischer Piraten in das Arabische Meer und darüber hinaus verlagert. Dennoch besteht weiterhin im Golf von Aden eine ernsthafte und ständige Bedrohung durch Piraten.

2.2 Überfälle somalischer Piraten, ereigneten sich im gesamten Golf von Aden, im Arabischen Meer und im nördlichen Indischen Ozean und betrafen die gesamte Schifffahrt in dieser Region. Durch die in jüngster Zeit zunehmende Nutzung von entführten Handelsschiffen, Fischereifahrzeugen und Fischerbooten (Dhows) als "Mutterschiffe" ist es den Piraten möglich, in größter Entfernung von Somalia zu operieren, wobei sie Angriffsboote (Skiffs) und Waffen mit sich führen.

2.3 Piratenaktivitäten

2.4 Das Hochrisikogebiet ist definiert als das Gebiet, in dem sich seeräuberische Handlungen und/oder Überfälle durch Piraten ereignet haben. Im Sinne der BMP handelt es sich bei dem Hochrisikogebiet um ein Gebiet, das von Suez und der Straße von Hormuz im Norden, 10°S und 78°O begrenzt ist (Hinweis: Das Meldegebiet des UKMTO ist etwas größer und schließt auch den Arabischen Golf ein). Überfälle ereigneten sich bis zum äußersten Rand des Hochrisikogebiets. Die Überfälle im Süden erstreckten sich bis in den Kanal von Mozambik. Selbst südlich der südlichen Begrenzungslinie des Hochrisikogebiets ist eine hohe Alarmbereitschaft und Wachsamkeit aufrechtzuerhalten.

2.5 Es ist wichtig, bei der Planung der Fahrtroute durch das Hochrisikogebiet die neuesten Informationen über die Bereiche, in denen Piraten operieren, zu verwenden. Es ist auch wichtig, dass Schiffe sich darauf einstellen, kurzfristig Kursänderungen vorzunehmen, um Piraten aus dem Weg zu gehen, wenn entsprechende Informationen über NAV-Warnungen und/oder von den Seestreitkräften vorliegen. Allerdings können bestimmte Wetterbedingungen ein Hindernis für die Piraten sein, was als ein Faktor bei der Routenplanung durch das Hochrisikogebiet berücksichtigt werden kann. Es wird empfohlen, sich für die neuesten Hinweise/Aktualisierungen zum Ausmaß und Ort letzter Piraterieaktivitäten, an MSCHOA, an das NATO Shipping Centre und an UKMTO zu wenden. (Siehe Kontaktangaben in Anhang A).

2.6 Es wird nachdrücklich empfohlen, die BMP im gesamten Hochrisikogebiet anzuwenden.

Abschnitt 3
Risikobewertung

3.1 Vor der Passage durch das Hochrisikogebiet sollten Schiffsbetreiber und Kapitäne eine gründliche Risikobewertung vornehmen und hierbei auf Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen, Wahrscheinlichkeit und mögliche Auswirkungen von Piratenüberfällen auf ihr Schiff einschätzen (siehe Anhang A mit nützlichen Kontaktadressen, einschließlich MSCHOA, NATO Shipping Centre, UKMTO und MARLO). Aus dieser Risikobewertung sollten konkrete Maßnahmen zur Verhütung von Angriffen und zu ihrer Milderung und zur Wiedererlangung des Schiffes abgeleitet werden, wobei gesetzliche Anforderungen mit zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie miteinander zu verbinden sind. Wichtig ist, dass die Risikobewertung schiffs- und fahrtbezogen ist und nicht allgemein vorgenommen wird.

Bei der Risikobewertung sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen:

3.2 Sicherheit der Besatzung

Brücke bleiben müssen, ist ebenfalls besondere Beachtung zu schenken, wobei zu bedenken ist, dass Piraten zunehmend auf die Brücke eines Schiffes feuern, um das Schiff zum Aufstoppen zu zwingen. (Siehe Abschnitt 8.3).

3.3 Freibord

3.4 Geschwindigkeit

3.5 Seegang

Abschnitt 4
Typische Piratenangriffe

4.1 Im Allgemeinen werden für die Überfälle zwei kleine, offene Schnellboote oder "Skiffs" (mit einer Geschwindigkeit bis zu 25 Knoten) verwendet, die sich entweder von achtern oder vom Heck nähern. Die Skiffs verfügen häufig über 2 Außenbordmotoren oder einen größeren Einzelmotor mit 60 PS.

4.2 Gruppen von Piraten operieren in unterschiedlichen Bootkonfigurationen. Bislang erfolgte unabhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der eigentliche Überfall mit Skiffs. Mögliche Angriffsformationen bei Piratenüberfällen sind:

Diese "Mutterschiffe" haben Piraten gewaltsam übernommen und fahren gewöhnlich mit der ursprünglichen Besatzung als Geiseln an Bord. Piraten-"Mutterschiffe" werden dazu benutzt, um Personen, Vorräte, Treibstoff und Angriffskiffs zu befördern, so dass es den Piraten möglich ist, in einem weitaus größeren Gebiet zu operieren und weniger wetterabhängig zu sein. Angriffskiffs werden oft im Schlepptau hinter den Mutterschiffen mitgeführt.

Wenn die Größe des Mutterschiffes es erlaubt, werden Skiffs zunehmend auch an Bord transportiert und abgedeckt, um das Risiko zu verringern, von den Seestreitkräften angehalten zu werden.

4.3 Die Piraten setzen vermehrt Kleinfeuerwaffen und raketengetriebene Granaten (RPG) ein, mit dem Ziel die Schiffskapitäne einzuschüchtern, damit diese die Geschwindigkeit des Schiffes drosseln und aufstoppen, so dass die Piraten an Bord kommen können. Das Feuer dieser Waffen konzentriert sich im Allgemeinen auf die Brücke und die Mannschaftssräume. Wie schwierig die Umstände auch immer sein mögen, sehr wichtig ist es, maximale Seegeschwindigkeit beizubehalten, diese Geschwindigkeit wo möglich noch zu erhöhen und sorgfältig zu manövrieren, um sich einen Angriff zu widersetzen.

4.4 Somalische Piraten versuchen, mit ihren Schnellbooten längsseits des angegriffenen Schiffs zu gehen, damit einer oder mehrere bewaffnete Piraten an Bord klettern können. Häufig benutzen die Piraten lange leichtgewichtige Leitern und Taue oder eine lange Stange mit Haken und einem daran geknüpften Kletterseil, um seitlich des angegriffenen Schiffes hochzuklettern. Einmal an Bord verschafft (verschaffen) sich der Pirat (die Piraten) normalerweise Zugang zur Brücke, um die Führung des Schiffes zu übernehmen. Auf der Brücke angelangt, fordert (fordern) der Pirat (die Piraten), dass das Schiff seine Fahrt verlangsamt/aufstoppt, damit weitere Piraten an Bord kommen können.

4.5 Bislang erfolgten die Angriffe zumeist bei Tag. Viele Piratenangriffe ereigneten sich jedoch auch in den frühen Morgenstunden, bei Anbruch des Tages. Es kam auch zu Angriffen bei Nacht, insbesondere in hellen Mondnächten, doch sind nächtliche Angriffe nicht so üblich.

4.6 Die meisten Piratenangriffe konnten von den Schiffsbesatzungen abgewehrt werden, die die Passage im Voraus geplant, eine entsprechende Schulung absolviert und dabei die in dieser Broschüre enthaltenen empfohlenen Praktiken angewandt hatten.

Abschnitt 5
BMP-Berichtsverfahren

5.1 Ein wesentlicher Teil der BMP, der für alle Schiffe gilt, ist die Kommunikation mit den Seestreitkräften. Das heißt, sicherzustellen, dass die Seestreitkräfte von der anstehenden Seeroute eines Schiffes Kenntnis haben, wann es ausläuft und darüber, wie gefährdet das betreffende Schiff bei Angriffen von Piraten ist. Diese Informationen sind sehr wichtig, damit die Seestreitkräfte ihre ihnen zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich einsetzen können. Sobald die Schiffe die Durchfahrt begonnen haben, ist es wichtig, dass sie weiterhin die Seestreitkräfte über die Fortsetzung ihrer Fahrt auf dem Laufenden halten. Die beiden wichtigsten Organisationen der Seestreitkräfte, die kontaktiert werden sollten, sind:

5.1.1 UKMTO

Das Büro der UK Maritime Trade Operations (UKMTO) in Dubai ist die erste Kontaktstelle für Schiffe in der Region. UKMTO fungiert als Tagesschnittstelle zwischen Schiffskapitänen und den Seestreitkräften, hält Kontakt zu den Handelsschiffen und arbeitet direkt mit dem MSCHOa und den Marinekommandeuren auf See und an Land zusammen. Handelsschiffe werden nachdrücklich aufgefordert, UKMTO regelmäßig Bericht zu erstatten.

Hierzu zählen:

  1. Erstbericht;
  2. tägliche Berichte;
  3. Schlussbericht (nach Ausfahrt aus dem Hochrisikogebiet oder bei Ankunft im Hafen).

Die Berichtsformulare für das UKMTO-Meldegebiet sind in Anhang B enthalten. UKMTO benutzt diese Angaben dazu, um den Seestreitkräften ein genaues Bild der Handelsschifffahrt in diesem Gebiet zu vermitteln (siehe Kontaktangaben in Anhang A).

5.1.2 MSCHOA

Maritimes Sicherheitszentrum am Horn von Afrika (MSCHOA):

Das Maritime Sicherheitszentrum am Horn von Afrika (MSCHOA) ist das Planungs- und Koordinierungszentrum für die Seestreitkräfte der EU (EUNAVFOR). MSCHOa fordert die Reedereien auf, ihre Schiffsrouten vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet (einschließlich des international empfohlenen Transit-Korridors ,IRTC') über seine Webseite (www.mschoa.org) zu registrieren (siehe Kontaktangaben in Anhang A). Es ist darauf hinzuweisen, dass das Einsatzgebiet der EUNAVFOR nicht weiter östlich als 65°O reicht.

Es ist wichtig, dass Schiffe und ihre Betreiber sowohl die Berichtsformulare der UKMTO zur Schiffsposition ausfüllen als auch sich bei MSCHOa registrieren.

Einsatzzentrale UKMTO

Abschnitt 6
Planungen des Unternehmens

Planung durch das Unternehmen und Checkliste

Planung durch das Unternehmen - Vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet
6.1 Auf der MSCHOA-Webseite anmelden Den Schiffsbetreibern wird dringend empfohlen, sich vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet auf der MSCHOA-Webseite (www.MSCHOA.org) anzumelden, um Zugang zu den Website-Bereichen mit Zugangsbeschränkung zu erhalten, da diese zusätzliche und aktualisierte Informationen enthalten. Hinweis: Dies ist nicht dasselbe wie die Anmeldung der Schiffsroute - siehe unten.
6.2 Neueste Informationen von den Webseiten des MSCHOa und des NATO-Shipping Centre einholen Sorgfältige Routenplanung im Hochrisikogebiet, da Angriffe von Piraten in großer Entfernung von der somalischen Küste stattfinden. Schon vor Planung und Antritt einer Fahrt sind die neuesten Informationen von den Webseiten des MSCHOa und des NATO Shipping Centre (www.MSCHOA.org und www.shipping.NATO,int) einzuholen.
6.3 SSa und SSP überprüfen Die Risikobewertung des Schiffs ("Ship Security Assessment", SSA) ist zu überprüfen wie auch die Umsetzung des Gefahrenabwehrplans   ("Ship Security Plan", SSP) gemäß dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS), um der Bedrohung durch Piraten begegnen zu können.
6.4 Umsetzung des SSP Der Beauftragte für die Gefahrenabwehr im Unternehmen ("Company Security Officer", CSO) soll dafür sorgen, dass ein Gefahrenabwehrplan (SSP) für die risikoreiche Passage existiert und dass dessen Vorgaben geübt, bekannt gemacht und mit dem Kapitän und dem Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff ("Ship Security Officer", SSO) besprochen wird.
6.5 Webseiten mit Informationen zu seeräuberischen Handlungen auf besondere Bedrohungen verfolgen Sicherstellen, dass die Schiffe sich aller spezifischen Gefahren im Hochrisikogebiet bewusst sind, die auf den Webseiten von MSCHOa und NATO Shipping Centre - www.mschoa.org und www.shipping.NATO.int bekannt gemacht wurden.

Zusätzlich sollen alle Navigationswarnungen - Sat C (NAVTEXT in beschränkten Gebieten) stets verfolgt und entsprechend von den Schiffskapitänen befolgt werden.

6.6 Den Kapitänen Leitlinien zu der empfohlenen Route an die Hand geben Sicherstellen, dass den Schiffskapitänen Leitlinien zu der empfohlenen Route durch das Hochrisikogebiet und Einzelheiten zur der Bedrohung durch Piraten an die Hand gegeben werden. Sie sollten auch mit Leitlinien zu bestehenden Vorgehensweisen für das Durchfahren des IRTC versehen werden (z.B. Gruppentransit oder nationale Konvois, wo diese bestehen).
  • Gruppentransit durch den IRTC koordiniert durch das MSCHOA, Gruppierung von Schiffen nach Geschwindigkeit für einen größtmöglichen Schutz. Weitere Einzelheiten zum Gruppentransit einschließlich Abfahrtszeiten sind der MSCHOA-Webseite zu entnehmen. ,
  • Nationale Konvois. Eine Reihe von Seestreitkräften bieten nationale Konvois durch den IRTC an.
6.7 Planen und Einrichten von Schutzmaßnahmen auf dem Schiff Es wird dringend empfohlen, vor dem Transit durch das Hochrisikogebiet Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff sorgfältig zu planen und einzurichten. Vorgeschlagene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff sind in dieser Broschüre beschrieben - siehe Abschnitt 8. Es hat sich gezeigt, dass die Anwendung dieser Maßnahmen zur Gefahrenabwehr die Aussichten eines Schiffes, einen Piratenangriff abzuwehren, beträchtlich erhöht.
6.8 Schulungen für das Verhalten der Besatzung Vor der Durchfahrt Schulungen für die Besatzung durchführen (einschließlich "Zitadellen"-Übungen) und Nachbesprechungen nach dem Transit
Planung durch das Untemehmen - Bei Einfahrt in das Hochrisikogebiet
6.9 Einreichen der "Anmeldung des Schiffes" bei MSCHOA Sicherstellen, dass die "Anmeldung des Schiffes" bei MSCHOa erfolgt ist. Dies kann auf direktem Weg - online über den Betreiber des Schiffes, per Fax oder per E-Mail geschehen (siehe Anhang E für nähere Einzelheiten zum Anmeldeformular des MSCHOA).

Es ist zu beachten, dass UKMTO nicht als Empfänger von SSAS fungieren kann, wenn sich ein Schiff außerhalb des Berichtsraums des UKMTO befindet.

Der Betreiber des Schiffes sollte sicher stellen, dass alle Maßnahmen der BMP vor Einfahrt in das Hochrisikenebiet ergriffen worden sind.

Abschnitt 7
Planungen des Schiffskapitäns

Planung des Schiffskapitäns - Vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet
7.1 Besatzung instruieren und Übung durchführen Vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet wird empfohlen, die Besatzung umfassend über die Vorkehrungen zu instruieren und eine Schulung durchzuführen. Der Plan soll überprüft und alle Besatzungsmitglieder über ihre jeweiligen Aufgaben belehrt werden, wobei allen das bei Piratenalarm auszulösende Alarmsignal vertraut sein sollte sowie die Entwarnung und die angemessenen jeweiligen Verhaltensweisen.

Bei der Schulung ist folgendes zu beachten:

  • Prüfung der Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Schiff, einschließlich der Überprüfung der Sicherheit aller Zugangspunkte.
  • Der Gefahrenabwehrplan auf dem Schiff ist eingehend zu überprüfen (siehe Abschnitt 6.4).
7.2 Erarbeitung eines Kommunikationsplans für den Notfall Den Kapitänen wird geraten, für den Notfall einen Kommunikationsplan auszuarbeiten, der alle wichtigen Notfallnummern sowie vorbereitete Meldungen enthält, die stets zur Hand oder dauerhaft in der Nähe aller externen Kommunikationsanlagen angebracht sein sollten (z.B. Telefonnummern von UKMTO, MSCHOA, CSO usw. - siehe Liste der Kontaktdaten in Anhang A).
7.3 AIS-Strategie für das Schiff festlegen Obwohl es im Ermessen des Kapitäns liegt, das AIS auszuschalten, wenn dessen Verwendung seiner Einschätzung nach die Gefährdung des Schiffes erhöht, empfiehlt es sich, die AIS-Übertragung im Hochrisikogebiet aufrechtzuerhalten, um den Marinestreitkräften Tracking-Informationen übermitteln zu können, dies ist aber auf die Identität des Schiffes, Position, Kurs, Geschwindigkeit, Navigationsstatus und technischsicherheitsbezogene Informationen zu beschränken. Die Empfehlung, AIS eingeschaltet zu lassen, wird ständig überprüft - etwaige Aktualisierungen werden auf den Webseiten von MSCHOa und NATO Shipping Centre mitgeteilt.
7.4 Wenn das Unternehmen keine Anmeldung des Schiffes an MSCHOa übermittelt hat Es ist sicherzustellen, dass die Anmeldung des Schiffes durch das Unternehmen ausgefüllt und übermittelt worden ist. Hat das Unternehmen die Anmeldung nicht übermittelt, soll der Kapitän dies per E-Mail oder per Fax tun.
Planung des Schiffskapitäns - Bei Einfahrt in das Hochrisikogebiet
7.5 Bei Einfahrt Positionsbericht - Erstbericht an UKMTO übermitteln Bei Einfahrt in das UKMTO Voluntary Reporting Area - ein Gebiet zwischen Suez im Norden, 10°S und 78°O - ist ein Positionsbericht - Erstbericht an UKMTO zu übermitteln (siehe Anhang B).
Der Kapitän sollte sicherstellen, dass vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet BMP-Maßnahmen ergriffen wurden.
Transit durch das Hochrisikogebiet
7.6 Wartungs- und technische Arbeiten auf ein Minimum reduzieren Wartungs- und technische Arbeiten im Hochrisikogebiet - Es gelten folgende Empfehlungen:
  • Alle Arbeiten außerhalb der Unterkunftsbereiche werden streng überwacht, gleichermaßen werden Zugangspunkte beschränkt und überwacht.
  • alle wichtigen Ausrüstungsgegenstände für den Maschinenraum müssen jederzeit verfügbar sein - keine Wartungsarbeiten an wesentlichen Komponenten
7.7 Tägliche Übersendung des "Meldeformulars für Schiffe - Täglicher Positionsbericht" an UKMTO Die Schiffe sind aufgefordert, während ihres Aufenthalts im Hochrisikogebiet täglich per E-Mail um 08.00 Uhr GMT an UKMTO zu berichten. Hierfür ist das UKMTO-Meldeformular für Schiffe - Täglicher Positionsbericht (siehe Anhang B) zu verwenden.
7.8 Alle Warnungen und Informationen sorgfältig überprüfen Der Kapitän (und das Unternehmen) sollten sich bewusst sein, dass auch die Fahrtroute im Lichte aktualisierter Informationen möglicherweise einer Überprüfung unterzogen werden muss. Die Informationen hierfür und Warnungen können aus verschiedenen Quellen stammen, darunter Navigationswarnungen - Sat C (und NAVTEXT in beschränkten Gebieten). Es ist wichtig, dass alle Warnungen und Informationen sorgfältig überprüft werden.
Vor Einfahrt in den international empfohlenen Transit-Korridor (IRTC)
7.9 "IRTC-Gruppentransit" durch den Golf von Aden nutzen Allen Schiffen wird dringend empfohlen, den IRTC zu benutzen, in dem Kriegsschiffe konzentriert sind. Marinestreitkräfte führen den von MSCHOa koordinierten Gruppentransit innerhalb des IRTC durch. Bei diesem Verfahren werden Schiffe zu ihrem größtmöglichen Schutz beim Transit durch den IRTC entsprechend ihrer Geschwindigkeit zusammengestellt. Weitere Hinweise zum Gruppentransitverfahren, einschließlich der Abfahrtszeiten für die verschiedenen Gruppen, sind der MSCHOA-Webseite zu entnehmen oder können per Fax von MSCHOa angefordert werden (siehe Kontaktangaben in Anhang A).

Die Teilnahme an einem Gruppentransit wird empfohlen. Die Kapitäne werden darauf hingewiesen, dass sich die Kriegsschiffe nicht immer in Sichtweite des Gruppentransits aufhalten, dass dies aber den Schutz durch diese Art des Transits nicht mindert.

7.10 Anpassung der Fahrtpläne an die Hinweise von MSCHOA Die Schiffe können aufgefordert werden, ihre Fahrtpläne so anzupassen, dass die Hinweise von MSCHOa eingehalten werden.

Schiffe, die sich der Transitgruppe anschließen, sollten:

  • ihre Ankunft sorgfältig planen, um ein langsames Heranfahren an den Sammelpunkt (Punkt a oder B) zu vermeiden.
7.11 Nationale Konvois Einige Länder bieten unabhängige Konvoibegleitschiffe durch den IRTC an, wo die Schiffe dann von einem Kriegsschiff eskortiert werden. Einzelheiten zu den Zeitplänen der Konvois und wie eine Aufnahme zu beantragen ist, finden sich auf der MSCHOA-Webseite (www.mschoa.org). Es ist darauf hinzuweisen, dass für die meisten nationalen Konvois eine vorherige Anmeldung der Schiffe erforderlich ist. Schiffe, die sich nationalen Konvois anschließen, sollten Punkt 7.10 beachten, da dieser auch sehr wichtig ist für Schiffe, die ihre Ankunft an einem Sammelpunkt für einen nationalen Konvoi zeitlich abstimmen.
Schiffen wird empfohlen, beim Transit nicht in jemenitische Hoheitsgewässer einzufahren (12 Seemeilen), da es für die internationalen Marinestreitkräfte (nicht-jemenitische) sehr schwierig ist , Schiffe zu schützen, die innerhalb der jemenitischen Hoheitsgewässer angegriffen werden.

Abschnitt 8
Schutzmaßnahmen für das Schiff

8.1 Einführung

Die Hinweise in diesem Abschnitt beziehen sich in erster Linie auf Vorbereitungen, die die Schiffsbesatzung allein oder mit Unterstützung von außen treffen kann.

Dieser Leitfaden stützt sich auf Erfahrungen aus bislang erfolgten Piratenangriffen und kann spätere Änderungen erforderlich machen, wenn die Piraten ihre Methoden verändern.

Bei den hier in den BMP beschriebenen Schutzmaßnahmen für Schiffe handelt es sich um die elementarsten Maßnahmen, die sich voraussichtlich als wirksam erweisen werden. Reeder können durchaus Änderungen am Schiff in Betracht zu ziehen, die über den Rahmen dieser Broschüre hinausgehen, und/oder zusätzliche Ausrüstung und/oder Besatzungsmitglieder bereitstellen, um so das Risiko von Piratenangriffen weiter zu verringern. Wenn es Piraten nicht gelingt, an Bord zu gelangen, können sie ein Schiff auch nicht kapern.

8.2 Wachen und erhöhte Wachsamkeit

Es wird vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet empfohlen, Vorbereitungen zu treffen, um die geforderte erhöhte Wachsamkeit zu intensivieren durch:

Gut nachgemachte Puppen an strategisch wichtigen Punkten auf dem Schiff können den Eindruck einer größeren Anzahl von Wachposten vermitteln.


Ein guter Ausguck ist die wirksamste Methode zum Schutz eines Schiffes, damit eine frühzeitige Warnung vor der Annäherung eines verdächtige Fahrzeugs oder einem Angriff sicher gestellt ist und Abwehrmaßnahmen sofort ergriffen werden können.

8.3 Verstärkter Schutz der Brücke

Gewöhnlich ist die Brücke im Brennpunkt eines jeden Piratenangriffs. Zu Beginn des Angriffs nehmen die Piraten die Brücke unter Beschuss, um das Schiff zum Anhalten zu zwingen. Wenn es ihnen gelingt, an Bord zu kommen, versuchen die Piraten normalerweise zur Brücke vorzudringen, um die Führung des Schiffs zu übernehmen. Folgende Verbesserungen des Schutzes des Schiffes können in Erwägung gezogen werden:

8.4 Kontrolle des Zugangs zur Brücke, zu den Unterkunfts- und Maschinenräumen

Äußerst wichtig ist die Überwachung der Zugänge, um Piraten abzuwehren oder aufzuhalten, die an Bord eines Schiffes gelangt sind und nun versuchen, sich Zugang zu den Unterkunfts- und Maschinenräumen zu verschaffen. Man muss sich stets darüber im Klaren sein, dass sobald Piraten Zugang zum oberen Deck erhalten haben, sie alles daransetzen werden, zum Unterkunftsbereich und insbesondere zur Brücke vorzudringen. Es wird eindringlich empfohlen, schon vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet, alles zu tun, um Piraten den Zugang zum Unterkunftsbereich und zur Brücke zu verlegen.

8.5 Physische Barrieren

Piraten benutzen in den meisten Fällen leichte Leitern mit Haken, Enterhaken mit einem daran angebrachten Seil und lange gebogene Stangen mit einem Kletterseil, um Schiffe in Fahrt zu entern. Es sollten physische Barrieren verwendet werden, um den Zugang zu den Schiffen möglichst zu erschweren, indem die zu überwindende Höhe und der Schweregrad einer Kletterpartie für angreifende Piraten vergrößert werden.


Vor Errichtung physischer Barrieren wird empfohlen, die Schwachstellen des Schiffes zu ermitteln, über die sich Piraten am leichtesten Zugang verschaffen können.

Rasierklingendraht

Rasierklingendraht (auch bekannt als Bandstacheldraht) ist eine wirksame Barriere, doch nur wenn er sorgfältig angebracht wird. Die Drahtspitzen am Draht sollen durchbohren und festhalten. Bei der Auswahl des geeigneten Rasierklingendrahts ist sorgfältig vorzugehen, da es beträchtliche Qualitätsunterschiede (Drahtdicke und Anzahl der Stacheln) gibt. Rasierklingendraht minderer Qualität ist wahrscheinlich nicht wirksam. Es gibt allgemein drei Hauptarten von Rasierklingendraht:

Es wird Rasierklingendraht in Ziehharmonikaform empfohlen, da die untereinander verbundenen Spiralen ihn zu einer sehr wirksamen Barriere machen. Rasierklingendraht sollte aus einem Draht mit hoher Festigkeit bestehen, der sich mit manuellem Werkzeug nur schwer durchschneiden lässt. Es wird Ziehharmonika-Rasierklingendraht mit einem Schlingendurchmesser von ungefähr 730 mm bis 980 mm empfohlen.

Bei der Anbringung von Rasierklingendraht muss eine persönliche Sicherheitsausrüstung getragen werden, um Hände, Arme und Gesicht zu schützen. Rasierklingendraht sollte möglichst mit Drahthaken (wie zum Beispiel Fleischerhaken) bewegt werden und wegen des Verletzungsrisikos weniger mit behandschuhten Händen. Es wird empfohlen, den Rasierklingendraht in kürzeren Abschnitten zu beschaffen (z.B. Längen von 10 Metern), da diese wesentlich einfacher und sicherer zu handhaben sind als längere Abschnitte, die sehr schwer und sperrig sein können.

Eine robuste Barriere aus Rasierklingendraht ist besonders wirksam, wenn sie

Beispiel für ein Warnschild in Somali, das übersetzt heißt:
Gefahr durch elektrische Hochspannungsbarriere

8.6 Wassersprühanlagen und Schaummonitore

Foto von der NATO bereitgestellt

Der Einsatz von Wassersprühanlagen und/oder Schaummonitoren hat sich als wirksam darin erwiesen, Piraten von ihrem Versuch, an Bord zu gelangen, abzuhalten oder dies zu verzögern. Der Einsatz von Wasser kann es einem von Piraten benutzten Skiff erschweren, sich längsseits des Schiffes zu halten, und es für Piraten noch schwerer machen, an Bord zu kommen. Es gibt folgende Möglichkeiten:

Die folgenden Punkte sind ebenfalls erwähnenswert:

8.7 Alarmsignale

Das Auslösen des Schiffsalarms/der Schiffssignalpfeife dient dazu, die Schiffsbesatzung davon in Kenntnis zu setzen, dass ein Piratenangriff begonnen hat, und was noch wichtiger ist, hierdurch jedem potentiellen Angreifer zu zeigen, dass der Angriff bemerkt wurde und das Schiff darauf reagiert. Bei einer Annäherung an das Schiff werden die Piraten durch das stets fortzusetzende Tönen des Nebelhorns/der Signalpfeife abgelenkt, auch wird ihnen so vermittelt, dass sie gesichtet worden sind. Es ist wichtig sicherzustellen, dass

8.8 Manövrierpraxis

Die Durchführung von Manövrierübungen vor Einfahrt in das Hochrisikogebiet ist sehr nützlich und dient dazu, sich mit dem Manövrierverhalten des Schiffes und damit vertraut zu machen, welche Manöver zur Abwehr von Piraten unter Beibehaltung der größtmöglichen Geschwindigkeit am besten geeignet sind. (Warten, bis das Schiff angegriffen wird, ehe solche Manöver durchgeführt werden, ist zu spät).

Wenn es mit den Anforderungen einer sicheren Navigation vereinbar ist, sollten die Kapitäne Manövrierübungen durchführen, um herauszufinden, welche Ruderkommandos die schwierigsten Seebedingungen für angreifende Piratenskiffs bewirken, ohne dass dabei die Schiffsgeschwindigkeit wesentlich reduziert wird.

8.9 Videoüberwachung (CCTV)

Bei einem Angriff, bei dem Piraten mit Waffen auf das Schiff feuern, ist es schwierig und gefährlich festzustellen, ob sich Piraten Zugang zum Schiff verschafft haben. Der Einsatz einer Videoüberwachung ermöglicht eine Überwachung des Angriffs aus einer weniger exponierten Position:

8.10 Beleuchtung des Oberdecks

Es wird empfohlen, dass folgende Decklichter vorhanden sind und getestet werden:

8.11 Verhindern, dass die Werkzeuge und Ausrüstung des Schiffes benutzt werden können

Normalerweise entern Piraten Schiffe mit wenig Ausrüstung, die sie behindern könnte, ihre Waffen ausgenommen. Daher ist es wichtig, die Benutzung der Schiffswerkzeuge oder der Ausrüstung des Schiffes durch die Piraten möglichst zu verhindern, mit denen diese versuchen könnten, sich Zugang zum Schiff zu verschaffen. Werkzeuge und Ausrüstung, die von Nutzen für Piraten sein könnten, sollten an einem sicheren Ort verstaut sein.

8.12 Schutz der Ausrüstung auf dem Oberdeck

Die Angriffe mit Kleinwaffen und sonstigen Waffen richten sich insbesondere auf die Brücke, den Wohnraumbereich und das Achterdeck.

8.13 Sichere Sammelstellen/ Zitadellen

Jede Entscheidung, in Gewässern zu fahren, in denen die Sicherheit des Schiffes bedroht sein kann, macht sorgfältige Überlegungen und eine eingehende Planung erforderlich, um die Sicherheit der Besatzung und des Schiffes zu gewährleisten. Es ist die Einrichtung eines sicheren Sammelraums oder "Zitadelle" in Erwägung zu ziehen, die im Folgenden näher erläutert werden:

Sicherer Sammelraum

Zitadelle

Wenn Zitadellen benutzt werden, sollten sie eine Ergänzung und kein Ersatz für die sonstigen in den BMP 4 dargelegten Maßnahmen zum Schutz des Schiffes sein. Die Einrichtung einer Zitadelle kann die Fähigkeiten der Schiffsbesatzung übersteigen und technische Beratung und Hilfe von außen erforderlich machen.

Eine Zitadelle ist ein vorher geplanter bestimmter Raum im Schiff, in dem bei einer unmittelbar bevorstehenden Enterung durch Piraten alle Besatzungsmitglieder Schutz suchen. Eine Zitadelle ist so ausgelegt und gebaut, dass sie für einen bestimmten Zeitraum den Versuchen von Piraten, sich Zugang zu verschaffen, widersteht. Die näheren Einzelheiten für die Konstruktion und die Benutzung von Zitadellen gehen über den Rahmen dieser Broschüre weit hinaus. Ein ausführliches Dokument mit einer Anleitung und Ratschlägen findet sich auf der Webseite von MSCHOa und NATO Shipping Centre.

Das gesamte Konzept der Errichtung einer "Zitadelle" funktioniert nicht, wenn auch nur ein Besatzungsmitglied draußen zurückgelassen wird, nachdem die Zitadelle abgeschottet wurde.

Den Schiffbetreibern und Schiffskapitänen wird dringend empfohlen, sich auf der MSCH0A-Webseite über detaillierte und aktuelle Ratschläge und Anweisungen in Bezug auf die Konstruktion und die Benutzung von Zitadellen zu informieren, einschließlich der Kriterien, die Marinestreitkräfte anwenden, die diese beim Boarden eines Schiffes beachten, um Besatzungsmitglieder aus der Zitadelle zu befreien (siehe Kontaktangaben in Anhang A).

8.14 Unbewaffnete private Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt

Der Einsatz von unbewaffneten privaten Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt liegt im Ermessen der einzelnen Schiffsbetreiber auf der Grundlage ihrer eigenen Risikobewertung der jeweiligen Fahrt. Der Einsatz an Bord unterliegt den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Flaggenstaats. Der Einsatz von erfahrenen und kompetenten nicht bewaffneten privaten Bewachungsunternehmen kann eine wertvolle Ergänzung zu den BMP darstellen.

8.15 Bewaffnete private Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt

Die Frage, ob bewaffnete private Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt eingesetzt werden oder nicht, ist vom Schiffsbetreiber selbst auf der Grundlage seiner eigenen Risikobewertung der Fahrt und der Zustimmung des Flaggenstaats zu entscheiden. Dieser Hinweis stellt keine Empfehlung oder Befürwortung eines allgemeinen Einsatzes von bewaffneten privaten Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt dar.

Eine Risikoanalyse, sorgfältige Planung und Vereinbarungen zur Bereitstellung militärischer Einheiten, um gefährdete Schiffe zu schützen, sind die empfohlenen Optionen, bevor man den Einsatz bewaffneter Wachleute in Erwägung zieht.

Wenn bewaffnete private Bewachungsunternehmen für die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt zum Einsatz kommen, muss dies in Form eines zusätzlichen Schutzes und nicht als Alternative zu den BMP geschehen.

Hält sich bewaffnetes privates Wachpersonal an Bord eines Handelsschiffes auf, ist dies in den Berichten an UKMTO und MSCHOa zu vermerken.

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat für Schiffsbetreiber und Schiffskapitäne sowie für Flaggenstaaten Leitlinien in Form von IMO-Rundschreiben zum Einsatz von privaten Bewachungsunternehmen zur Gefahrenabwehr an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet herausgegeben.

Die aktuellen Leitlinien der IMO zum Einsatz von bewaffneten privaten Bewachungsunternehmen zur Gefahrenabwehr in der Schifffahrt finden sich auf der MSCHOA-Webseite (www.mschoa.org).

Abschnitt 9
Piratenangriff

9.1 Wenn die Besatzung eines Schiffes befürchtet, von Piraten angegriffen zu werden, werden spezifische Maßnahmen empfohlen, die während der Annäherung der Piraten und beim eigentlichen Angriff ergriffen werden sollen. Wichtig ist zu wissen, dass die Piraten im Allgemeinen erst dann Waffen einsetzen, wenn sie sich innerhalb von zwei Taulängen vom Schiff befinden und dass aus diesem Grund schon der Zeitraum vor dieser Phase als "Annäherung" betrachtet werden kann, die dem Schiff wertvolle Zeit gibt, in dem es seine Abwehr aktivieren und den Piraten deutlich zeigen kann, dass sie gesehen wurden, das Schiff vorbereitet ist und Widerstand leisten wird.

9.2 Annäherungsphase

9.3 Angriffsphase

Abschnitt 10
Wenn die Piraten die Kontrolle übernehmen

10.1 Ruhe bewahren.

10.2 Bevor sich die Piraten Zugang zur Brücke verschaffen, UKTMO informieren. Sicherstellen, dass SSAS aktiviert und AIS eingeschaltet ist.

10.3 Den Piraten keinen Widerstand leisten, wenn sie die Brücke erreichen. Sobald die Piraten sich Zugang zur Brücke verschafft haben, können sie aggressiv und sehr aufgeregt sein und möglicherweise unter dem Einfluss von Drogen stehen (einschließlich Khat, einem amphetaminähnlichen Stimulans), so dass Ruhe bewahren und voll kooperieren die Gefahr der Verletzung von Personen stark verringert.

10.4 Muss die Brücke/der Maschinenraum evakuiert werden, sollte die Hauptmaschine angehalten und das Schiff gestoppt und wenn möglich (und dies navigatorisch sicher ist) vollständig angehalten werden. Die restlichen Besatzungsmitglieder sollen sich mit erhobenen Händen zum bezeichneten Sammelraum begeben.

10.5 Die CCTV-Videoüberwachung eingeschaltet lassen.

Abschnitt 11
Im Falle einer Militäraktion

11.1 Für den Fall, dass Seestreitkräfte an Bord operieren, sollten sämtliche Besatzungsmitglieder unter Deck bleiben und beide Hände auf den Kopf legen, damit klar erkennbar ist, dass sie nichts in den Händen halten. Auf keinem Fall sollten Besatzungsmitglieder Bewegungen ausführen, die als aggressives Verhalten ausgelegt werden könnten.

11.2 Keine Kameras mit Blitzlicht benutzen.

11.3 Darauf vorbreitet sein, Fragen zur Person zu beantworten. Die Besatzungsmitglieder entsprechend instruieren, damit sie darauf vorbereitet sind und während einer Militäraktion an Bord voll kooperieren.

11.4 Bedenken, dass Englisch nicht die Arbeitssprache der militärischen Einheiten in der Region ist.

Die Marinestreitkräfte sind bestrebt, rasch auf Akte der Piraterie zu reagieren, wobei jedoch aufgrund der sehr weiten Entfernungen im Hochrisikogebiet ein Eingreifen der Marinestreitkräfte auch unmöglich sein kann.

Abschnitt 12
Berichterstattung nach einem Vorfall

12.1 Nach einem Piratenangriff oder einem verdächtigen Vorgang sollte in jedem Fall ein detaillierter Bericht über den Vorfall (siehe Anhang D dieser Broschüre) an UKMTO und MSCHOa übermittelt werden. Hilfreich ist auch, wenn eine Kopie des Berichts an IMB übermittelt wird. Wichtig ist, dass der Bericht genaue Beschreibungen und Unterscheidungsmerkmale aller beobachteten verdächtigen Schiffe enthält. Dies ermöglicht es, eine vollständige Analyse vorzunehmen, aktuelle Entwicklungen im Bereich der Piraterie zu ermitteln, das Vorgehen der Piraten und etwaige Änderungen ihrer Taktik zu beurteilen und darüber hinaus andere Handelsschiffe in der näheren Umgebung zu warnen.

12.2 Die Kapitäne sind daher aufgefordert, das standardisierte Formular für Berichte über Piraterie-Vorfälle in Anhang D auszufüllen

12.3 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Schiffsbetreiber ebenfalls aufgefordert werden können, eine Kopie des ausgefüllten standardisierten Formulars für Berichte über Piraterie-Vorfälle (in Anlage D) an ihren Flaggenstaat weiterzuleiten, und sollten in jedem Fall dazu ermutigt werden.

Strafverfolgung von Piraten - Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden

12.4 Damit die Marinestreitkräfte mutmaßliche Piraten nach einem Piraterie-Vorfall festhalten können, ist eine Zeugenaussage der durch den Vorfall Betroffenen erforderlich. Die Seeleute werden dazu ermutigt, bei Aufforderung Zeugenaussagen gegenüber den Marinestreitkräften beziehungsweise den Vollstreckungsbeamten abzugeben, damit verdächtige Piraten festgehalten und den mit der Rechtsdurchsetzung betrauten Staaten überstellt werden können. Ohne sachdienliche Beweise, einschließlich Zeugenaussagen der durch den Piraterie-Vorfall betroffenen Personen, dürfte eine strafrechtliche Verfolgung verdächtiger Piraten nicht möglich sein.

12.5 Die Strafverfolgungsbehörden werden routinemäßig um Erlaubnis bitten, Nachbesprechungen nach der Befreiung mit den Besatzungsmitgliedern abzuhalten und Beweise für laufende und künftige Untersuchungen und Anklagen nach der Zeit ihrer Gefangennahme zu sammeln.

Eine gründliche Untersuchung ist von großer Wichtigkeit, um sicherzustellen, dass mögliche Beweisstücke, einschließlich elektronischer Beweise, nicht verfälscht oder potentielle Zeugen nicht übersehen werden. Das Unternehmen und die Besatzung werden darauf hingewiesen, dass die Qualität der gelieferten Beweismittel und die Bereitschaft der Besatzung zu Zeugenaussagen eine wichtige Hilfe bei jeder Untersuchung oder sich anschließenden Strafverfolgung darstellen.

12.6 INTERPOL ist eine internationale Polizeiorganisation mit 188 Mitgliedstaaten, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei zur Bekämpfung des internationalen Verbrechens erleichtert.

12.7 INTERPOL verfügt über eine sichere Webseite zur Unterstützung von Schiffsbetreibern, deren Schiffe von Piraten entführt wurden. INTERPOL ist sich bewusst, dass Seeleute, die Opfer von Akten der Piraterie geworden sind, mit Sympathie und professionell zu behandeln ist. Die INTERPOL-Task Force zur Piraterie auf See kann dabei helfen, Schritt für Schritt, die am Tatort zurückgelassenen Beweismittel zu sichern. INTERPOL verfügt über ein Kommando- und Koordinierungszentrum (CCC), das jeden der 188 Mitgliedstaaten unterstützt, der sich in einer Krisensituation befindet oder dringend operative Unterstützung benötigt. Das CCC arbeitet in allen vier offiziellen Sprachen von INTER-POL - Englisch, Französisch Spanisch und Arabisch - und ist 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr besetzt. Es wird empfohlen, dass die Schiffsbetreiber INTERPOL innerhalb von 3 Tagen nach Entführung ihres Schiffes kontaktieren.

12.8 INTERPOL kann konsultiert werden, um die empfohlenen Praktiken und Protokolle für die Sicherung von Beweismitteln oder anderen Indizien zu erörtern, die für die Strafverfolgungsbeamten, die eine Untersuchung des Vorfalls durchführen, nützlich sein könnten. Die Kontaktangaben für den 24 Stunden besetzen Telefonanschluss und die Webseite des CCC und der INTERPOL-Task Force für den Seeverkehr sind in Anhang A enthalten und nachstehend aufgeführt.

CCC 24 h-Telefonhotline:
+33(0) 4 72 44 76 76
Webseite: www.interpol.int

Abschnitt 13
Aktualisierung der besten Strategien und Verhaltensweisen

13.1 Die mit der Erstellung dieser Broschüre betrauten Organisationen des Seeverkehrssektors sind bestrebt, sich regelmäßig zu treffen, um sicherzustellen, dass die BMP, soweit erforderlich, regelmäßig auf der Grundlage der operativen Erfahrungen und den daraus gezogenen Erkenntnissen aktualisiert werden.

13.2 Die neuesten Hinweise können den Webseiten von MSCHOA, NATO Shipping Centre und MARLO entnommen werden. Zusätzlich kann das UKMTO jederzeit mit der Bitte um aktualisierte Hinweise kontaktiert werden.

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Nützliche Kontaktangaben  Anhang A

1) UKMTO

E-Mail: UKMT0@eim.ae
Telefon (24 h): +971 50.552 3215

2) MSCHOA

über Webseite für Berichte: www.mschoa.org
Telefon: +44 (0) 1923 958545
Telefax: +44 (0) 1923 958520
E-Mail: postmaster@mschoa.org

3) NATO SHIPPING CENTRE

Webseite: www.shipping.nato.int
E-Mail: info@shipping.nato.int
Telefon (24 h): +44(0)1923 956574
Telefax: +44(0)1923 956575

4) MARLO

Webseite: www.cusnc.navy.mil/marlo/
E-Mail: marlo.bahrain@me.navy.mil
Büro: +973 1785 3925
Betrieb (24 h): +973 3940 1395
Telefax: +973 1785 3930

5) INTERPOL

Webseite: www.interpol.int
E-Mail: osccc@interpol.int
Telefon (24 h): +33(0) 4 72 44 76 76

6) IMB

E-Mail: piracy@iccccs.org
Telefon: +60 3 2031 0014
Telefax: +60 3 2078 5769
Telex: MA34199 IMBPC1

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UKMTO-Meldeformulare  Anhang B

Nach Übermittlung des Erstberichts an UKMTO antwortet UKMTO und bittet um Übermittlung täglicher Berichte. UKMTO bittet um Übersendung eines Schlussberichts, nachdem das Schiff einen Hafen erreicht oder das Hochrisikogebiet verlassen hat. Folgende Formulare stehen zur Verfügung:

Die Schiffskapitäne und Schiffseigner sollten sich auf der Webseite von MSCHOa über die neuesten Informationen zum freiwilligen Berichterstattungssystem des UKMTO (www.MSCHOA.org) oder direkt mit UKMTO (+ 971.505 523.215) in Verbindung setzen.

UKMTO-Anmeldung - Erstbericht

01 Name des Schiffes
02 Flagge
03 IMO-Nummer
04 INMARSAT-Telefonnummer
05 Datum & Position
06 Kurs
07 Transitgeschwindigkeit
08 Freibord
09 Ladung
10 Ziel und geschätzte Ankunftszeit
11 Name und Kontaktangaben des Beauftragten für Gefahrenabwehr im Unternehmen
12 Nationalität des Kapitäns und der Besatzungsmitglieder
13 Bewaffnetes/unbewaffnetes Sicherheitsteam an Bord

UKMTO-Berichtsformular - Täglicher Bericht

01 Name des Schiffes
02 Rufzeichen des Schiffes und IMO-Nummer
03 Zeitpunkt des Berichts in UTC
04 Position des Schiffes
05 Kurs des Schiffes und Geschwindigkeit
06 Sonstige wichtige Informationen
07 ETA- Punkt A/B IRTC (falls zutreffend)

Sonstige wichtige Angaben könnten die Änderung des Zielorts oder ETa sein, die Anzahl der UK- Besatzungsmitglieder an Bord usw.

UKMTO-Berichtsformular - Schlussbericht

01 Name des Schiffes
02 Rufzeichen des Schiffes und IMO-Nummer
03 Zeitpunkt des Berichts in UTC
04 Hafen oder Position bei Verlassen des Berichtsgebiets

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Begriffsbestimmungen auf dem Gebiet der Piraterie  Anhang C


  1. Bei der Berichterstattung über Piratenangriffe und verdächtige Vorfälle ist es wichtig, gemeinsame Begriffsbestimmungen und Leitlinien zu verwenden im Hinblick auf die Gewährleistung
  2. Im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (UNCLOS) ist der Begriff "Piraterie" definiert (Artikel 101). Für die Zwecke dieser BMP ist es wichtig, eine klare, praktische Anleitung für die Schifffahrt bereitzustellen, um eine präzise und kohärente Bewertung verdächtiger Vorfälle und Piratenangriffe vorzunehmen.
  3. Im Folgenden werden die BMP-Leitlinien aufgeführt, die dabei helfen sollen zu bewerten, was ein Piratenangriff und was ein verdächtiger Vorfall ist.

    Piratenangriff

    Im Gegensatz zu einer Annäherung besteht ein Piratenangriff darin, dass sich ein Piratenboot in aggressiver Weise einem Schiff genähert hat UND Waffen abgefeuert wurden.

    Geiselnahme

    Eine Geiselnahme liegt dann vor, wenn Piraten das Schiff geentert und die Kontrolle über das Schiff gegen den Willen der Besatzung übernommen haben.

    Rechtswidriges Entern

    Ein rechtswidriges Entern liegt dann vor, wenn Piraten ein Schiff geentert, aber die Kontrolle NICHT übernommen haben. Der Kapitän hat weiterhin das Kommando. Das augenfälligste Beispiel hierfür ist das "Zitadellen"-Szenario.

    Verdächtige oder aggressive Annäherung


  4. Richtlinien zu Definition eines verdächtigen Vorfalls:

  5. Hinweis:

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  Folgebericht Anhang D

Im Anschluss an einen Piratenangriff oder einen verdächtigen Vorfall ist es von entscheidender Bedeutung, dass ein detaillierter Bericht über das Ereignis an IJKMTO und MSCHOa übermittelt wird. Es ist auch hilfreich, eine Kopie des Berichts an IMB zu übersenden.

Bericht über einen Piratenangriff - Besonderheiten/Einzelangaben zum Schiff

Allgemeine Angaben

01 Name des Schiffes:
02 IMO-Nummer:
03 Flagge:
04 Rufzeichen:
05 Schiffstyp:
06 Bruttoraumzahl: BRT:
NRT: DWT:
07 Eigentümer (Anschrift & Kontaktangaben):
08 Managementunternehmen (Anschrift & Kontaktangaben):
09 Letzter Hafen/ nächster Hafen:
10 Angaben zur Ladung: (Art/ Menge)

Angaben zum Zwischenfall

11 Datum und Uhrzeit des Zwischenfalls: OZ UTC
12

Position:

Breite :
(N/S) Länge: (O/W)
13 Nächste Landmarke/ nächster Ort:
14 Hafen/ Stadt/ Ankerplatz:
15 Land/ nächstgelegenes Land:
16 Zustand (Liegeplatz/ vor Anker/ unter Fahrt):
17 Geschwindigkeit des eigenen Schiffes:
18 Freibord des Schiffes während des Angriffs:
19 Wetterbedingungen zum Zeitpunkt des Angriffs (Regen/ Nebel/ Dunst/ klare Sicht/ usw., Wind (Geschwindigkeit und Richtung), Wellenhöhe/Dünungshöhe):
20 Art des Angriffs (Enterung/ Enterversuch):
21 Folgen für Besatzung, Schiff und Ladung: Verletzte/getötete Besatzungsmitglieder: entwendete Gegenstände/entwendetes Bargeld:
22

23

Gebiet, in dem das Schiff überfallen wurde:

Letzte beobachtete Bewegungen von Piraten/ verdächtigen Booten:

24 Art des Fahrzeugs (Whaler-Boot, Dhau, Fischereifahrzeug, Handelsschiff)
25 Beschreibung des Fahrzeugs (Farbe, Name, Unterscheidungsmerkmale)
26 Kurs und Geschwindigkeit des Fahrzeugs, wenn es gesichtet wird

Angaben zu den Angreifern

27 Zahl der Piraten/Angreifer:
28 Kleidung/ äußere Erscheinung:
29 Verwendete Sprache:
30 Verwendete Waffen:
31 Besondere Merkmale:
32 Verwendete Boote:
33 Vorgehensweise:
34 Dauer des Angriffs:
35 Aggressivität/ Gewalttätigkeit:

Sonstige Angaben

36 Von Kapitän und Besatzung getroffene Maßnahmen und ihre Wirksamkeit:
37 Wurde der Vorfall der Küstenbehörde gemeldet? Falls ja, wenn?
38 Bevorzugte Art der Kommunikation mit dem Bericht erstattenden Schiff:

Entsprechende Küstenfunkstation/HF/MF/UKW/ INMARSAT IDS (plus Meeresregioncode)/MMSI

39 Von den Behörden getroffene Maßnahmen:
40 Anzahl/Staatsangehörigkeit der Besatzungsmitglieder:
41 Diesem Bericht bitte beifügen: Kurzbeschreibung/ ausführlichen Bericht/Erklärung des Kapitäns - der Besatzung zum Angriff/ggf. angefertigte Fotos
42 Genaue Angaben zu den zum Selbstschutz ergriffenen Maßnahmen

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MSCHOA-Anmeldeformular  Anhang E

Das unten abgedruckte Anmeldeformular für Schiffe ist der Webseite von MSCHOa entnommen. Es wird auf folgendes hingewiesen:

Angaben zum Schiff

Name des Schiffes* Flaggenstaat*
IMO-Nummer* MMSI-Nummer*
Rufzeichen* Schiffskapitän
Primäre E-Mail-Adresse* Zweite E-Mail-Adresse
Kontaktnummer des Schiffes* Kontakt-E-Mail des Schiffes*
Name des Eigentümers Name des Betreibers
Adresse des Betreibers Telefonnummer des Betreibers
E-Mail des Betreibers DPA-Bezeichnung
DPA-Telefonnummer DPA-E-Mail

Angaben zur Fahrt

Einfahrtpunkt in das Hochrisikogebiet* (78°O/10°S/23°N/ Suez/Hafen) Datum/Uhrzeit der Einfahrt in das Hochrisikogebiet*

(TT/MM/JJJJ) (hh) (mm)

Ausfahrtpunkt aus dem Hochrisikogebiet* (78°O/10°S/23°N/ Suez/Hafen) Datum/Uhrzeit der Einfahrt in das Hochrisikogebiet*

(TT/MM/JJJJ) (hh) (mm)

Beabsichtigen Sie einen
Transit durch den IRTC?
Voraussichtliche Ankunftszeit im IRTC (Uhrzeit in UTC /Zulu-Zeit) (falls zutreffend ankreuzen)
Richtung * (Ost/West)
Beabsichtigen Sie, sich einem Gruppentransit anzuschließen? Beabsichtigen Sie, sich einem nationalen Konvoi anzuschließen?
Welchem nationalen Konvoi schließen Sie sich an? * (China, Indien, Japan, Korea, Russland, Türkei)
Anzahl der Besatzungsmitglieder und jeweilige Staatsangehörigkeit Tiefgang
Freibord des niedrigsten zugänglichen Decks in Meter (m)* Geplante Transitgeschwindigkeit*
Maximale Geschwindigkeit des Schiffes Ladung (Rohöl/Reinöl/Waffen/ Chemikalien) Gas/Fahrgäste/Massengüter/Container/Fisch/ Ballast/sonstige... Bitte angeben)
Gefahrgut
Nächster Anlaufhafen Letzter Anlaufhafen

Hinweis:
a. Die kursiv gesetzten Punkte erscheinen nur nach Auswahl der Option , Piratenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen'
b. Die Punkte in eckigen Klammen sind Möglichkeiten in einer Dropdown-Liste

Nähere Angaben zur Fahrt

War AIS im GOa eingeschaltet? War AIS am HOa eingeschaltet?
Wurden im GOa Piratenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen?
Instruieren der Besatzung Zusätzliche Ausgucke
Feuerlöschschläuche befestigt Feuerlöschpumpen bereit
Stacheldraht/ Rasierklingendraht Türen verschlossen
Externer Kommunikationsplan Außenleitern verstaut
Zitadelle Puppen postiert
Nachtsichtgeräte Bemannter Maschinenraum
Videoüberwachung Schulungen der Besatzung abgeschlossen
Unbewaffnetes Bewachungsteam an Bord Bewaffnetes Bewachungssteam an Bord
Hubschrauber-Abseilbereich? Arzt an Bord?
Hubschrauberlandeplatz? Waffen an Bord vorhanden?
Zusätzliche Maßnahmen Sonstige Angaben die zur Piratenbekämpfung beitragen können?

Hinweis:
Angaben erscheinen in Kursivschrift, wenn die Option , Piratenbekämpfungsmaßnahme ergriffen' gewählt wird.

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  Zusätzliche Hinweise für Fischereifahrzeuge Anhang F

Die folgenden Hinweise für Fischereifahrzeuge wurden von den nationalen Fischereiverbänden herausgegeben.

OPAGAC - Organizacion de Productores Asociados de Grandes Atuneros Congeladores

ANABAC - Asociacion Nacional de Armadores de Buques Atuneros Congeladores

Zusätzliche Hinweise für Fischereifahrzeuge im Golf von Aden und vor der Küste Somalias

I. EMPFEHLUNGEN FÜR FISCHEREINFAHRZEUGE IN FISCHEREIGEBIETEN

  1. Nichtsomalische Fischereifahrzeuge sollten vermeiden, in einer Entfernung bis zu 2.00 Seemeilen von der Küste Somalias zu operieren oder dieses Gebiet zu durchfahren, unabhängig davon, ob sie über eine Fangerlaubnis verfügen oder nicht.
  2. Beginnen Sie keine Fangeinsätze, wenn das Radar anzeigt, dass sich nicht identifizierte Boote in der Nähe aufhalten.
  3. Werden Polyester-Skiffs oder andere üblicherweise von Piraten verwendete Boote gesichtet, entfernen Sie sich in voller Fahrt gegen den Wind und See, um den Piraten die Navigation zu erschweren.
  4. Vermeiden Sie, das Schiff nachts zum Stillstand zu bringen; seien Sie wachsam und postieren Sie Wachen auf der Brücke, an Deck und im Maschinenraum.
  5. Seien Sie bei Fangeinsätzen, während deren das Schiff besonders gefährdet ist, wachsam und erhalten Sie die Radarüberwachung aufrecht, um die Behörden so früh wie möglich über einen Angriff zu informieren.
  6. Schalten Sie, wenn Sie nachts navigieren, nur die vorgeschriebenen Navigations- und Sicherheitslichter ein, um zu vermeiden, dass das Licht Piraten anlockt, die bisweilen in Booten ohne Radar ziellos umherfahren.
  7. Postieren Sie Wachen auf der Brücke, an Deck und im Maschinenraum, während das Schiff bei nächtlichen Fangeinsätzen driftet. Verwenden Sie nur die vorgeschriebenen Navigations- und Sicherheitslichter.
  8. Die Maschine muss jederzeit startbereit sein.
  9. Halten Sie sich fern von nicht identifizierten Schiffen.
  10. Nutzen Sie UKW so wenig wie möglich, um ein Abhören durch Piraten zu vermeiden und eine Lokalisierung zu erschweren.
  11. Aktivieren Sie, wenn Seeaufklärer ("Maritime Patrol Aircraft" MPA) im betreffenden Gebiet operieren, das AIS, um die ldentifizierung und Überwachung des Schiffs zu erleichtern.

II. IDENTIFIZIERUNG

  1. Schiffsmanagern wird dringend empfohlen, ihre Fischereifahrzeuge für den gesamten Zeitraum, während dessen sie vor der somalischen Küste im Einsatz sind, beim MSCHOa anzumelden. Das heißt, dass nach Möglichkeit eine vollständige Liste der Besatzungsmitglieder sowie die geplanten Aktivitäten des Schiffs übermittelt werden sollten.
  2. Vor einer Passage oder einem Fangeinsatz im betreffenden Gebiet sollten Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden.
  3. Soweit Fischereifahrzeuge mit einem satellitengestützten Überwachungssystem ("Vessel Monitoring System" VMS) ausgestattet sind, sollte der zuständige Schiffsmanager dem MSCHOa Zugang zu den VMS-Daten gewähren.
  4. Fischereifahrzeuge sollten davon absehen, Gebiete zu durchfahren, wo Informationen zufolge verdächtige Piraten-Mutterschiffe ausgemacht wurden. Es sollten alle Mittel eingesetzt werden, um sämtliche Bewegungen großer oder kleiner Schiffe, die möglicherweise verdächtig sind, so früh wie möglich festzustellen.
  5. Fischereifahrzeuge sollten stets ihre Identität offenlegen, wenn sie von Flugzeugen oder Schiffen die im Rahmen der Operation ATALAN-Ta oder anderer internationaler oder nationaler Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie im Einsatz sind, dazu aufgefordert werden.
  6. Militärschiffe, Handelsschiffe und Fischereifahrzeuge sollten unverzüglich auf Identifizierungsanfragen von Fischereifahrzeugen, denen sie sich nähern, reagieren (um letztere - insbesondere wenn sie gerade im Fangeinsatz sind - gegebenenfalls eine Flucht zu ermöglichen).

III. IM FALLE EINES ANGRIFFS

  1. Warnen Sie im Falle eines Angriffs oder der Sichtung eines verdächtigen Bootes die zuständigen Behörden (UKMTO und MSCHOA) und den Rest der Flotte.
  2. Übermitteln Sie die Kontaktdaten eines zweiten mit dem Schiff vertrauten Kapitäns (der sich an Land befindet), dessen Kenntnis des Schiffs zum Erfolg einer militärischen Intervention beitragen könnte.
    Nur für Ringwadenfänger geltende Empfehlungen
  3. Evakuieren Sie das gesamte Personal vom Deck und aus dem Ausguck.
  4. Haben Piraten die Kontrolle über das Schiff übernommen und ist das Ringwadennetz ausgebracht, wirken Sie darauf hin, dass die Piraten das Wiedereinholen des Netzes gestatten. Wird das Wiedereinholen des Netzes gestattet, befolgen Sie die Anweisungen für das Verstauen des Netzes und erklären Sie die Funktionsweise des Fanggeschirrs, um Missverständnisse zu vermeiden.

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  Zusätzliche Hinweise für Freizeitfahrzeuge, einschließlich Yachten Anhang G

Bei einer Eskalation von Piratenangriffen im Hochrisikogebiet wird empfohlen, NICHT in das Gebiet einzufahren.

Yachten/Freizeitfahrzeuge, die sich entgegen dieser Hinweise für eine Durchfahrt entscheiden, wird empfohlen, sich zuvor mit den Marinestreitkräften in Verbindung zu setzen.

Es wird auf die Webseiten von MSCHOa (www.MSCHOA.com) und ISAF (International Sailing Federation) verwiesen, welche die aktuellsten Informationen zu dieser Vorgehensweise enthalten. Es gibt ebenfalls Informationen auf der Webseite des NATO Shipping Centre (www.shipping.nato.int.)

Cruising microsite der ISAF - www.sailing.org/cruising.

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Dienste der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (www.cruising.com). Anhang H

Unterstützende Organisationen

i. Unterzeichner der BMP4

Die BIMCO ist eine unabhängige internationale Schifffahrtsorganisation, der Reeder, Schiffsmanager, Makler und Agenten, der auch viele andere an der der Seeschifffahrt Interessierte angehören. Die Organisation setzt sich für ihre Mitglieder weltweit für höhere Standards und eine größere Harmonisierung von Vorschriften ein. Die BIMCO, die als Nichtregierungsorganisation (NGO) zugelassen ist, ist ein Katalysator für die Entwicklung und Förderung einer gerechten und ausgewogenen internationalen Schifffahrtspolitik. Sie hat Beobachterstatus in einigen Gremien der Vereinten Nationen und steht in einem engen Dialog mit den Regulierungsinstitutionen des Seeverkehrs und anderen Interessengruppen in der EU, in den USa und in Asien. Die Organisation verfügt über eine der umfassendsten Quellen für praktische Schifffahrtsinformationen und bietet ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Beratungsdiensten und Beratungsleistungen (www.bimco.org).

Cruise Lines International Association (CLIA) ist der weltweit größte Kreuzfahrtverband, ihm gehören 25 der größten Kreuzfahrtanbieter auf der ganzen Welt an. CLIa ist an dem internationalen Prozess der Erarbeitung von Vorschriften und der Weiterentwicklung von Richtlinien zur Förderung eines sicheren und gesunden Umfelds für den Kreuzfahrtsektor beteiligt. CLIa verfolgt aktiv die internationale Seeverkehrspolitik und erarbeitet Empfehlungen für ihre Mitglieder. CLIa steht als eine nichtstaatliche, beratende Organisation im

Die Internationale Schifffahrtskammer (ICS) ist die Dachorganisation der internationalen Handelsschifffahrt. Die ICS vertritt die kollektiven Interessen der internationalen Schifffahrt aus verschiedenen Ländern, Bereichen und Branchen. Zu den Mitgliedern der ICS zählen nationale Reederverbände, die mehr als 75 % der Welthandelsflotte ausmachen. Der Hauptfokus der Arbeit der ICS liegt auf der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation °MO), die als Organisation der Vereinten Nationen für den Schutz des menschlichen Lebens auf See und den Schutz der Meeresumwelt zuständig ist. Die ICS ist in einer Vielzahl von Bereichen aktiv, einschließlich technischer, rechtlicher und betrieblicher Angelegenheiten, die Handelsschiffe betreffen. Die ICS ist insofern einzigartig, als sie die globalen Interessen aller Branchen in diesem Bereich vertritt: Betreiber von Massengutschiffen, Tankschiffen, Fahrgastschiffen und Container-Liniendiensten, einschließlich Schiffseigner und Drittmanager (www.marisec.org).

Die dreizehn wichtigsten unterzeichnenden Mitgliederklubs der International Group of P&I Clubs ("die Gruppe") gewähren einander eine Deckungsvorsorge (Schutz und Entschädigung) für ungefähr 90 % der weltweiten Tonnage im Seeverkehr. Jeder Klub der Gruppe ist ein unabhängiger, nicht gewinnorientierter Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der für seine Schiffseigner und Charterer eine Deckung für fremde Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb von Schiffen bereitstellt. Jeder Klub wird von seinen Mitgliedern über einen von den Mitgliedern gewählten Vorstand oder Ausschuss kontrolliert. Die Klubs decken eine Vielzahl von Verbindlichkeiten ab, einschließlich Körperverletzungen von Besatzungsmitgliedern, Fahrgästen und sonstigen Personen an Bord, Verlust und Beschädigung von Ladung, Ölverschmutzung, Bergung von Wracks und Beschädigung von Docks. Die Klubs bieten ihren Mitgliedern eine Vielzahl von Dienstleistungen bei Schadensfällen, Rechtsangelegenheiten und Schadensverhütung an und spielen oft eine führende Rolle beim Unfallmanagement (www.igpandi.org).

Das Hauptziel des Piracy Reporting Centre (PRC) des International Maritime Bureau besteht darin, die erste Ansprechstelle für den Kapitän zu sein, um einen tatsächlich erfolgten oder versuchten Angriff oder selbst verdächtige Bewegungen zu berichten und so den Reaktionsprozess in Gang zu setzen. Das PRC soll die Schifffahrt, d. h. die Kapitäne, Reeder, Versicherer, Unternehmer usw. für Gebiete mit einem hohen Risiko aufgrund von Piratenangriffen oder für spezifische Häfen und Ankerplätze mit bewaffneten Raubüberfällen an Bord von Schiffen sensibilisieren. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Regierungen und Strafverfolgungsbehörden, und es gibt einen Informationsaustausch in dem Bemühen, die Piraterie einzudämmen und letztendlich auszumerzen (www.iccccs.org/piracyreportingcentre).

Die IMEC ist die einzige internationale Arbeitgeberorganisation in der Seeschifffahrt mit Büros in London und Manila, der mehr als 140 der größten Reeder und Schiffsmanager auf der ganzen Welt angehören mit ungefähr 7500 Schiffen und 185000 Seeleuten. Viele dieser Schiffe/Seeleute fallen unter IBF-Vereinbarungen, die IMEC als Gründungsmitglied der Gemeinsamen Verhandlungsgruppe für die Mitglieder aushandelt. IMEC investiert große Summen in Schulungsmaßnahmen, unter anderem in die Cadet-Programme, die intern für mehr als 800 nautische Offiziersanwärter durchgeführt und für die Mitglieder kostenlos sind (www.imec.org.uk).

INTERCARGO ist die Kurzform für International Association of Dry Cargo Shipowners. Seit 1980 vertritt sie die Interessen von Eignern, Betreibern und Managern von Trockenfrachtschiffen und arbeitet eng mit den anderen internationalen Vereinigungen zusammen, um einen sicheren, hochwertigen, effizienten und profitablen Seeverkehr zu gewährleisten (www.intercargo.org).

InterManager ist die internationale Handelsvereinigung für das Schiffsmanagementgewerbe. Die Mitglieder von Inter Manager sind eigene oder dritte Schiffsmanager, Crewmanager oder verwandte Organisationen oder Unternehmen aus der gesamten Seeschifffahrt. Insgesamt sind die Mitglieder von Inter Manager am Management von mehr 4370 Schiffen beteiligt und für mehr als 230000 Seeleute zuständig. Inter Manager ist die einzige Organisation, diesich ausschließlich mit der Vertretung von Schiffsmanagementunternehmen befasst. Sie ist eine anerkannte und renommierte Organisation, die ihre Mitglieder auf internationaler Ebene vertritt, sich für ihre Interessen einsetzt, um sicherzustellen, dass ihre Ansichten und Bedürfnisse innerhalb der weltweiten Seeschifffahrt berücksichtigt werden. Inter Manager setzt sich dafür ein, die Transparenz und die Führungsstruktur in der Seeschifffahrt zu verbessern und sicherzustellen, dass hohe Standards im Schiffsmanagementsektor aufrechterhalten werden.

INTERTANKO ist die Internationale Vereinigung unabhängiger Eigentümer von Tankschiffen und seit 1970 Stimme der unabhängigen Tankschiffbesitzer, wobei sie sicherstellt, dass Öl, das die Welt am Laufen hält, sicher, verantwortungsvoll und wettbewerbsfähig befördert wird. Die Mitgliedschaft steht unabhängigen Tanker-Reedern und Betreibern von Öl- und Chemikalientankschiffen offen, d. h. Nicht-Ölfirmen und nicht staatlich kontrollierten Tanker-Reedern, die die Kriterien für eine Mitgliedschaft der Vereinigung erfüllen. Die unabhängigen Reeder betreiben ungefähr 75 % der Welttankerflotte und die meisten unter ihnen sind Mitglieder der INTERTANKO. Im Januar 2011 hatte die Organisation 250 Mitglieder, deren Flotte insgesamt aus etwa 3.050 Tankern mit 285 Mio. dwt bestand. Der INTERTANKO gehören etwa 320 Unternehmen an, die auf dem Gebiet der Beförderung von Öl und Chemikalien tätig sind.

Der Internationale Schifffahrtsverband (ISF) ist die wichtigste internationale Arbeitgeberorganisation für die Seeschifffahrt und vertritt als solche alle Branchen und Berufe. Dem ISF gehören nationale Vereinigungen von Schiffseignern an, deren Mitglieder zusammen 75 % des Bruttoraumgehalts der Welthandelsflotte betreiben und einen entsprechenden Anteil der 1,25 Millionen Seeleute weltweit beschäftigen. Seit seiner Gründung im Jahr 1909 befasst sich der Verband mit allen Beschäftigungsangelegenheiten, Fragen betreffend Arbeitskräfte und Ausbildung, Gesundheit und Wohlergehen von Seeleuten, die sich auf die internationale Seeschifffahrt auswirken könnten (www.marisec.org).

Die Internationale Transportarbeiter-Gewerkschaft (ITF) ist ein internationaler Zusammenschluss von Transportarbeiter-Gewerkschaften. Jede unabhängige Gewerkschaft, deren Mitglieder in der Verkehrswirtschaft tätig sind kann der ITF beitreten. Die ITF steht seit 1896 Seeleuten zur Seite und vertritt heute die Interessen von Seeleuten weltweit, von denen mehr als 600000 Mitglieder in assoziierten Einzelgewerkschaften der ITF sind. Die ITF setzt sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seeleuten aller Nationalitäten und die Sicherstellung einer entsprechenden Regulierung der Seeschifffahrt ein, um die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Die ITF gewährt Besatzungen ihre Hilfe unabhängig von ihrer Nationalität oder der Flagge ihres Schiffes (www.iffseafarers.org www.itfglobal.org).

Die International Parcel Tankers Association wurde 1987 gegründet, um die Interessen der spezialisierten Flotte von Chemikalien-/Produktentankern zu vertreten. Sie hat sich seitdem in eine anerkannte Vertretung für Reeder entwickelt, die IMO-klassifizierte Chemikalien-/Produktentanker betreiben, und gilt als Anlaufstelle, über die sich Aufsichtsbehörden und Handelsorganisationen direkt mit solchen Eigentümern in Verbindung setzen können. Der IPTa wurde 1997 beratender Status bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) gewährt, sie unterstützt die IMO umfassend als dem einzigen Gremium für die Einhaltung und Überwachung der internationalen Seerechtsvorschriften (www.ipta.org.uk).

Der Joint Hull Committee (JHC) wurde 1910 gegründet und umfasst die Vertreter von Lloyds-Versicherungs-Syndikaten und der IUA-Versicherungsgesellschaften. Er berät in allen Fragen der Kaskoversicherung und vertritt die Interessen derjenigen, die im Transportkaskogeschäft des Londoner Marktes tätig sind. Der Ausschuss unterhält weitreichende Verbindungen zur maritimen Wirtschaft. Von Zeit zu Zeit gibt der JHC Rundschreiben an den Seeverkehrsmarkt heraus, die für die Kaskoversicherer von Bedeutung sind.

Dazu können neue Vertragsformulierungen, Informationen über Entwicklungen in der Schifffahrt und Bekanntmachungen von Informationsveranstaltungen gehören.

Dem Joint War Committee (JWC) gehören die Vertreter der Lloyds-Versicherungs-Syndikate und der IUA-Versicherungsgesellschaften an. Er berät in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Kriegsrisikoversicherung und vertritt die Interessen derjenigen, die im Kriegsrisikogeschäft des Londoner Marktes tätig sind. Der JWC lässt sich von unabhängigen Sicherheitsberatern beraten und gibt von Zeit zu Zeit aktualisierte Fassungen seiner Veröffentlichungen von Risikogebieten heraus. Es handelt sich dabei um Gebiete mit einem erhöhten Risiko für diejenigen, die die im Kriegsversicherungsmarkt versicherten Gefahren übernehmen, bei denen die Risiken einer Beschlagnahme, von veralteten Waffen, Piraterie, Anschlägen, Terrorismus und Krieg abgedeckt werden können.

Das Oil Companies International Marine Forum (OCIMF) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Ölgesellschaften, deren Interesse die Verschiffung und Verladung von Rohöl und Ölprodukten ist. Unsere Aufgabe besteht darin, die wichtigste Autorität auf dem Gebiet des sicheren und umweltverträglichen Betriebs von Öltankern, Terminals und Offshore-Versorgungschiffen zu sein, indem wir uns für ständige Verbesserungen der Standards bei Bauart und Betrieb einsetzen (www.ocimf.org).

Die Gesellschaft Internationaler Gastanker- und Terminalbetreiber (The Society of International Gas Tanker and Terminal Operators) wurde 1979 gegründet, um den sicheren und verantwortungsvollen Betrieb von Flüssiggastankern und Seeterminals für den Umschlag von Flüssiggas zu fördern, Hinweise und Leitlinien der Industrie für bewährte Verfahrensweisen für ihre Mitglieder erarbeiten und Kriterien für bewährte Verfahrensweisen für all jene zu entwickeln, die für die permanente Sicherheit von Gastankern und Terminals verantwortlich sind oder daran ein Interesse besitzen. Die Gesellschaft ist als gemeinnützige Organisation in Bermuda registriert und befindet sich im Eigentum ihrer Mitglieder, bei denen es sich in erste Linie um die Eigentümer von Anteilen an LPG/LNG-Schiffen und Termingeschäften handelt. Die Gesellschaft verfügt über einen Beobachterstatus bei der IMO (www.siqtto.org).

Die Seemannsmission (The Mission to Seafarers) bietet Hilfe in Notfällen, praktische Unterstützung und einen freundlichen Empfang für Seeleute in 230 Häfen in der ganzen Welt. Ganz gleich, ob es darum geht, sich um die Opfer von Piratenangriffen zu kümmern oder denjenigen einen Rettungsanker zu bieten, die in ausländischen Häfen gestrandet sind, kümmern wir uns um die 1,2 Millionen Seeleute auf der ganzen Welt unabhängig von Rang, Nationalität und Glaubensrichtung (www.missiontoseafarers.org).

Der World Shipping Council (WSC) ist eine Interessenvertretung der internationalen Linienreedereien. Die WSC-Mitglieder betreiben Containerschiffe, Ro-Ro-Schiffe und Auto-Transportschiffe, die ungefähr 90 Prozent der Schiffskapazitäten im Linienverkehr ausmachen. Insgesamt befördern diesen Dienste ungefähr 60 Prozent des Wertes des gesamten Seehandels, oder mehr als 4 Milliarden $ jährlich. Das Ziel des World Shipping Council besteht darin, den Linienreedereien in ihrer Arbeit mit den Entscheidungsträgern und anderen Gruppen des Wirtschaftssektors eine koordinierte Stimme zu geben, um umsetzbare Lösungen für einige der schwierigsten Transportprobleme auf der Welt zu entwickeln. Der WSC ist eine nichtstaatliche Organisation innerhalb der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) (www.worldshipping.org).

ii. Seestreitkräfte / Strafverfolgungsbehörden, die die BMP4 unterstützen

Die Multinationalen Seestreitkräfte (Combined Maritime Forces) sind eine Koalition aus 25 Staaten, deren Ziel darin besteht, die regionale Sicherheit zu gewährleisten. Die CMF operieren im Einklang mit der Völkerrecht und den entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und werden von drei unterschiedlichen Missionen unterstützt. Die Combined Task Force (CTF) 150 ist im Roten Meer, dem Golf von Aden, dem Indischen Ozean, dem Arabischen Meer und dem Golf von Oman im Einsatz und führt dort Operationen zur Sicherung der Seeschifffahrt durch. Die CFT 151 ist im Golf von Aden und dem somalischen Becken sowie im Indischen Ozean im Einsatz, um Angriffe von Piraten zu vereiteln, zu unterbrechen und zu bekämpfen und auf diese Weise die sichere Durchfahrt von Seeschiffen jeder Nationalität zu schützen. CFT 152 ist im Arabischen Golf tätig, wo sie Operationen zur Sicherung der Seeschifffahrt in Zusammenarbeit mit den Partnern aus dem Golf-Kooperationsrat (GCC) durchführt, um destabilisierende Aktivitäten zu verhindern (www.cusnc.navy.mil/ cmf/cmf_command.html).

EU NAVFOR ist die Hauptkoordinierungsstelle, die das Maritime Sicherheitszentrum (Horn von Afrika) betreibt. Die Operation Atalanta sieht den Einsatz einer größeren maritimen Einsatzgruppe der EU in der Region vor, um die Sicherheit im Seeverkehr vor der somalischen Küste zu verbessern. Zusätzlich umfasst die Mission ein breites Spektrum der Zusammenarbeit sowohl auf regionaler Ebene als auch mit der Seeverkehrswirtschaft, um bei der Einführung von bewährten Verfahrensweisen mitzuhelfen und Informationen über ihr rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche besetztes Maritimes Sicherheitszentrum am Horn von Afrika (MSCHOA) und über die Webseite www.mschoa.org zu verbreiten.

INTERPOL ist mit 188 Mitgliedstaaten die größte internationale Polizeiorganisation. Seit der Gründung im Jahr 1923 erleichtert sie die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und gewährt allen Organisationen, Behörden und Diensten, deren Aufgabe in der Bekämpfung oder Verhütung des internationalen Verbrechens besteht, Unterstützung und Hilfe.

Die Maritime Task Force von INTERPOL (MPTF) wurde im Januar 2010 eingesetzt, um das internationale Vorgehen der Organisation angesichts der Bedrohung durch Piratenangriffe auf See in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu koordinieren:

www.interpol.int

Die Aufgabe des Maritime Liaison Office (MARLO) besteht darin, den Informationsaustausch zwischen der amerikanischen Marine, den Multinationalen Seestreitkräften und der Handelsschifffahrt im Zuständigkeitsbereich des Zentralkommandos der Vereinigten Staaten (CENTCOM) zu erleichtern. MARLO fungiert als Informationsplattform und ist auf die Sicherheit und die Gefahrenabwehr in der Schifffahrt sowie auf die Unterstützung aller Mitglieder der Handelsschifffahrt ausgerichtet. Zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie dient MARLO als zweite Anlaufstelle für Seeleute in Not (nach dem UKMTO), es gibt ebenfalls Transitanweisungen an die Seeschifffahrt heraus. MARLO gibt der Handelsschifffahrt Informationen zu Marineübungen, Enterungen, Navigationshilfen, Umweltfragen, Hilfe durch MEDEVAX, Erhöhung der Sicherheit sowie regionale Such- und Rettungsstellen im Rahmen von Informationsveranstaltungen, über seine Webseite, per E-Mail und sein Notruftelefon an die Hand.

Das Maritime Sicherheitszentrum am Horn von Afrika (MSCHOA) bietet Seeleuten im Golf Aden, im somalischen Becken und im Gebiet vor dem Horn von Afrika seine Dienste an. Es ist eine Koordinierungsstelle, deren Ziel es ist, die Freiheit der Seeschifffahrt angesichts zunehmender Gefahren durch Piratenangriffe gegen Handelsschiffe in der Region zu schützen in Unterstützung der Resolutionen des Weltsicherheitsrates (UNSCR) 1814, 1816 und 1839. Im Rahmen eines engen Dialogs mit den Reedereien, den Kapitänen oder anderen Beteiligten entwickelt MSCHOa ein Lagebild der Gefahren für die Schifffahrt in diesen Gewässern und ihren Zufahrtswegen. Das Zentrum, das mit Angehörigen der Marine und der Handelsschifffahrt aus mehreren Ländern besetzt ist, koordiniert mit Hilfe einer Reihe von Seestreitkräften die Unterstützung und den Schutz von Seeleute, die in der Region im Einsatz sind. Es besteht die klare Notwendigkeit, Schiffe und ihre Besatzungen vor unrechtmäßigen und gefährlichen Angriffen zu schützen und auf diese Weise eine wichtige Welthandelsroute zu schützen (www.mschoa.org).

Das NATO Shipping Centre (NSC) stellt die zivile Verbindung zu den Seestreitkräften der NATO her. Das NSC ist die Hauptanlaufstelle der NATO für die Seeschifffahrt und wird von der NATO als Plattform für die Mitteilung und Koordinierung von Initiativen und Einsätzen mit anderen militärischen Stellen (hauptsächlich UKMTO, MSCHOa MARLO) sawip airpkt mit der Seeschifffahrt eingesetzt und dient so zur Unterstützung der allgemeinen Bemühungen, die Auswirkungen der Piraterie zu verringern (www.shipping.nato.int).

Operation Ocean Shield ist der Beitrag der NATO zu den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika. Die Operation untermauert die sehr deutliche Rolle der NATO basierend auf der Gesamtstärke der Allianz, indem ein globalerer Ansatz bei der Bekämpfung der Piraterie gewählt wird. Die Maßnahmen der NATO zur Bekämpfung der Piraterie sind auf Einsätze gegen Piraterie auf See ausgerichtet, auf die Unterstützung der marinen Gemeinschaft bei Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von Piraterie sowie auf die Stärkung der regionalen Staaten bei der Bekämpfung der Piraterie. Ihr Einsatz zielt darauf ab, die Bemühungen der bestehenden internationalen Organisationen und Kräfte zu ergänzen, die in diesem Gebiet tätig sind.

Das Büro der UK Maritime Trade Operations (UKMTO) in Dubai ist die erste Anlaufstelle für Handelsschiffe und Verbindungsstelle zu den Streitkräften in der Region. UKMTO verwaltet auch das Anmeldeverfahren, bei dem Handelsschiffe aufgefordert werden, regelmäßig Berichte zu übersenden, in denen sie ihre Position, ihren Kurs/ihre Geschwindigkeit und voraussichtliche Ankunftszeit im nächsten Hafen mitteilen, während sie das Gebiet durchfahren, das durch Suez, 78°O und 10°S begrenzt ist. In der Folge überwacht UKMTO die Schiffe und übermittelt die Positionsangaben an CMF und die Hauptquartiere in der EU. Neue einschlägige Informationen, die die Handelsschifffahrt betreffen, können so direkt an die Schiffe weitergegeben werden, ohne zuerst über die Büros des Unternehmens gehen zu müssen, was die Reaktionsschnelligkeit bei Zwischenfällen verbessert und Zeit spart. Für weitere Informationen oder für eine Teilnahme am Anmeldeverfahren, wenden Sie sich bitte an UKMTO oder MSCHOA. E-Mail: ukmto@eim.ae

Der Schiffssicherheitsausschuss MSC (Maritime Safety Committee) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO (International Maritime Organisation) hat in seiner 89. Tagung vom 11. bis 20. Mai 2011 aufgrund der Entschließung MSC.324(89) über die Durchführung der Leitlinien über beste Verhaltensweisen bezüglich somalischer Piraterie es für notwendig erachtet, die Leitlinien zur Abwehr somalischer Piraterie stets auf dem neuesten Stand zu halten. Er bevollmächtigte daher den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für die besten Strategien und Verhaltensweisen zur Abwehr von Piraterie vor der Küste Somalias und im Arabischen Meer sowie das IMO-Sekretariat vorab die überarbeiteten Regeln der von der IMO Empfohlenen Strategien und Verhaltensweisen zu veröffentlichen.

Dies erfolgte mit dem IMO-Rundschreiben MSC.1/ Circ.1339 vom 14. September 2011.

Das IMO-Rundschreiben MSC.1/Circ. 1339 (BMP 4) "Beste Strategien und Verhaltensweisen zum Schutz gegen somalische Piraterie" ist in englischer Fassung als PDF-Datei auf der Internetseite der IMO (imo.org - Maritime Security and Piracy - Piracy) abrufbar. Auf diese Internet Seite wird hingewiesen und die englische Fassung gilt hiermit als bekanntgemacht.

ENDE

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