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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1493 - vom 12. Januar 2015
"Vorläufige Anleitung für die Funktionsfähigkeits-Prüfung selbsttätiger Berieselungssysteme"

Vom 2. September 2015
(VkBl. Nr. 18 vom 30.09.2015 S. 620)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffsicherheitsausschuss hat auf seiner vierundneunzigsten Sitzung (17. bis 21. November 2014) unter der Berücksichtigung der Informationen über Ergebnisse des Prüfprogramms für selbsttätige Berieselungssysteme auf Fahrgastschiffen, das von den Bahamas umgesetzt wurde, zugestimmt das Folgende Schiffseignern, Betreibern, Systemherstellern und anderen beteiligten Parteien zur Kenntnis zu bringen:

  1. Während der jährlichen Funktionsfähigkeits-Prüfung von Sprinklerköpfen, die in den Überarbeiteten Richtlinien für die Instandhaltung und Inspektion von Brandschutzsystemen und Brandschutzeinrichtungen (MSC.1/Rundschreiben 1432) vorgeschrieben wird, wurden von den Bahamas bei einer Vielzahl von Systemfabrikaten und -typen Fehler gefunden. Zusätzliche Prüfungen zeigten in einigen Fällen Fehlerquoten, die die Wirksamkeit eines selbsttätigen Berieselungssystems wesentlich herabsetzen. Diese Fehler betrafen eine Anzahl von Herstellern und betrafen sowohl Hochdruck- wie Niedrigdrucksysteme und zeigten damit, dass die Zuverlässigkeitsprobleme unabhängig vom Fabrikat oder Typ der Sprinklerköpfe waren.
  2. Alle entdeckten Fehler ereigneten sich auf Schiffen, die älter als fünf Jahre waren, und betrafen eine oder mehrere der folgenden Fehlerarten:
    1. Verstopfung des inneren Filters der Sprinklerköpfe mit Mineralablagerungen;
    2. Ansammlung von Kesselstein und Mineralablagerungen auf den inneren Bauteilen des Sprinklers, die bei seiner Aktivierung ein Festfressen bewirkt, und
    3. Korrosion der inneren Bauteile des Sprinklers, die bei seiner Aktivierung ein Festfressen bewirkt.

2 Bei der Betrachtung der oben genannten Ergebnisse stimmte der Ausschuss darin überein, dass entsprechende Ergänzungen des MSC.1/Rundschreibens 1432 und des Kapitels 8 des FSS-Codes als eine dringliche Angelegenheit zu betrachten sind.

3 In Anbetracht der möglichen Folgen, falls automatische Berieselungssysteme auf einem Schiff nicht wie beabsichtigt arbeiten, und bis entsprechende Empfehlungen, wie in Absatz 2 beschrieben, von der Organisation entwickelt werden, drängt der Ausschuss Schiffseigner, Betreiber und Systemhersteller die Wirksamkeit von selbsttätigen Berieselungssystemen auf einer geplanten regelmäßigen Grundlage gemäß dem MSC.1/Rundschreiben 1432 aktiv zu überwachen und zu bewerten.

4 Schiffseigner, Betreiber, Systemhersteller und andere beteiligte Parteien werden ebenso ermutigt, die von den Bahamas herausgegebene Anleitung für die Prüfanforderungen für selbsttätige Berieselungssysteme zur Kenntnis zu nehmen, die unter der folgenden Website-Adresse http://www.bahamasmaritime. com/downloads/bulletins/150bulltn.pdf   erhältlich ist.

5 Mitgliedsregierungen und internatonale Organisationen werden aufgefordert, die obigen Empfehlungen und Informationen Schiffseignern, Betreibern, Systemherstellern und anderen beteiligten Parteien zur Kenntnis zu bringen.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1 /Rundschreiben 1493, "Vorläufige Anleitung für die Funktionsfähigkeits-Prüfung selbsttätiger Berieselungssysteme", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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