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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1552 vom 25. November 2016
Änderungen der Richtlinien für alternative Ausführungen und Anordnungen für die Brandsicherheit (MSC/Rundschreiben 1002)

Vom 14. Dezember 2017
(VkBl. Nr. 1 vom 15.01.2018 S. 4)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundneunzigsten Tagung (21. bis 25. November 2016), mit dem Ziel eine genauere Anleitung für die Anwendung von Regel II-2/17 SOLAS bereitzustellen, Änderungen der Richtlinien für alternative Ausführungen und Anordnungen für die Brandsicherheit ( MSC/ Rundschreiben 1002) angenommen, die vom Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen auf seiner dritten Tagung (14. bis 18. März 2016) vorbereitet wurden und die in der Anlage aufgeführt sind.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Änderungen von MSC/Rundschreiben 1002 zu verwenden, und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Änderungen der Richtlinien für alternative Ausführungen und Anordnungen für die Brandsicherheit

1 Der folgende neue Anhang A wird vor dem vorhandenen Anhang a eingefügt und die vorhandenen Anhänge a bis C werden entsprechend in Anhänge B bis D umbenannt:

"Anhang A
Richtlinien für die Auswahl von Anforderungskriterien für den Schutz von Menschenleben

1 Anwendungsbereich

Diese Richtlinien sollen eine Methodik für die Auswahl von Anforderungskriterien liefern, die benutzt werden, sich mit der Überlebensfähigkeit von Personen an Bord zu befassen, die den Auswirkungen von Wärme, Rauch, Giftigkeit und verminderter Sichtweite ausgesetzt sind, wie in Absatz 6.3.4.1 der Anlage hingewiesen wird. Der primäre Zweck dieser Richtlinien ist es, Verwaltungen bei der Bewertung vorgeschlagener alternativer Ausführungen und Anordnungen hinsichtlich der Zielsetzungen der Brandsicherheit "Verringerung der Lebensgefahr infolge eines Brandes" (Regel II-2/2.1.1.2 SOLAS) zu unterstützen. Diese Richtlinien können auch benutzt werden, um Mindest-Sicherheitstoleranzen in der verfügbaren Zeit für eine sichere Flucht aus Räumen, die mit alternativen Ausführungen und Anordnungen gemäß Regel II-2/17 SOLAS genehmigt wurden. Für komplexe oder ungewöhnliche Raumanordnungen kann die Verwaltung eine umfassendere Analyse verlangen.

2 Begriffsbestimmungen

Evakuierungszeitspanne bedeutet die Zeitspanne, die von allen Personen in dem betroffenen Raum benötigt wird, um von ihrem Standort zum Zeitpunkt der Bekanntmachung eines Brandes zu einem sicheren Ort außerhalb des Raumes zu gelangen, entweder in einem geschlossenen Treppenhaus oder in einem anderen senkrechten Hauptbrandabschnitt.

Mindestsichtweite bedeutet die mindeste sichtbare Distanz, die benötigt wird, um flüchtenden Personen an Bord zu ermöglichen, sich bei normaler Gehgeschwindigkeit durch Räume, die durch Rauch verdunkelt sind, zu bewegen.

Verfügbare Zeit zum sicheren Verlassen (ASET - available safe egress time) bedeutet die Zeit, die verfügbar ist, um den Raum/die Räume, der/die von Feuer oder Rauch betroffen ist/sind sicher zu verlassen (siehe auch Absatz 4.1.2).

Benötigte Zeit zum sicheren Verlassen (RSET - required safe egress time) bedeutet die Zeit, die benötigt wird, um den Raum/die Räume, der/die von Feuer oder Rauch betroffen ist/sind sicher zu verlassen (siehe auch Absatz 4.1.1).

3 Allgemeines

Das MSC/Rundschreiben 1002 liefert eine Methodik zur Begründung von alternativen Ausführungen und Anordnungen, die von Regel II-2/17 erlaubt werden. Das grundlegende Prinzip hinter dieser Analysemethode ist es zu zeigen, dass die alternative Ausführung einen angemessenen Sicherheitsgrad liefert, der mindestens gleichwertig ist zu den Anforderungskriterien zum Schutz von Menschenleben, die unten in Abschnitt 4.2 angeführt sind, oder zu dem Brandsicherheitsgrad einer vergleichbaren herkömmlichen Ausführung, falls es bei Verwendung von Kapitel II-2 SOLAS angemessen ist, je nachdem welcher größer ist bei Verwendung einer wahrscheinlichkeitstheoretischen Analyse, wo es angemessen ist. Dies wird typischerweise mit Hilfe von computerbasierten Simulationen von Bemessungsbrandszenarien durchgeführt, die die erwartete Entwicklung der Brandzunahme und seiner zugehörigen Auswirkungen auf den betroffenen Raum zeigen. Die Brandauswirkungen über die Zeit werden typischerweise im Zusammenhang mit einer Evakuierungsanalyse benutzt, um zu zeigen, dass alle Personen an Bord aus dem betroffenen Raum bzw. den betroffenen Räumen sicher entkommen können, bevor die Brandgase eine Höhe erreichen, die die Evakuierung nachteilig beeinflussen kann. In Fällen, bei denen die besondere alternative Ausführung und Anordnung vielleicht nicht den Vergleich gegenüber der verfügbaren Evakuierungszeitspanne benötigt, muss die Verwaltung festlegen, wie die Anforderungskriterien zum Schutz von Menschenleben gelten sollen.

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