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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1579 vom 20. Juni 2017
Änderungen der Richtlinien für die Erarbeitung von Betriebs- und Instandhaltungshandbüchern für Rettungsboote (MSC.1/Rundschreiben 1205)

Vom 30. Mai 2018
(VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2018 S. 583)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat bei seiner achtundneunzigsten Tagung (vom 7. bis zum 16. Juni 2017) die Änderungen der Richtlinien für die Erarbeitung von Betriebs- und Instandhaltungshandbüchern für Rettungsboote (MSC.1/Rundschreiben 1205), wie sie von dem Unterausschuss Schiffssysteme und Ausrüstungen bei seiner vierten Tagung (vom 20. bis zum 24. März 2017) vorbereitet wurden und in der Anlage wiedergegeben sind, angenommen.

2 Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert die Änderungen des MSC.1/Rundschreibens 1205 in der Anlage anzuwenden und sie zur Kenntnis aller Beteiligten zu bringen.

Änderungen der Richtlinien für die Erarbeitung von Betriebs- und Instandhaltungshandbüchern für Rettungsboote
(MSC.1/Rundschreiben 1205)

1 In Absatz 1 wird der letzte Satz mit Folgendem ersetzt:

alt neu
Ausführliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind von einem Beauftragten des Herstellers oder einer Person durchzuführen, die entsprechend dem MSC.1 / Rundschreiben 1206 (Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Rettungsbooten) sachgemäß ausgebildet und vom Hersteller für die Arbeit zertifiziert ist.  "Ausführliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind gemäß den Anforderungen an Instandhaltung, eingehende Überprüfung, Funktionsprüfung, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen (Entschließung MSC.402(96)) durchzuführen."

2 Der Wortlaut des Absatzes 3.1.4 wird mit Folgendem ersetzt:

alt neu
4. regelmäßige Inspektion und Instandhaltung des Rettungsbootsystems. 4.  "wöchentliche und monatliche Inspektion und regelmäßige Instandhaltung des Rettungsbootsystems."

Anhang
Beispiel eines Betriebs- und Instandhaltungshandbuches für ein Rettungsbootsystem

3 In Absatz 6.1 wird der dritte Satz

Auch das MSC.1/ Rundschreiben 1206 (Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen mit Rettungsbooten) beschreibt genauere Verfahren zur Wartung und Instandhaltung von Rettungsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösevorrichtungen.

entfernt.

4 Im letzten Satz des Absatzes 6.1 werden die Wörter "unter unmittelbarer Aufsicht" mit den Wörtern "nach Anweisung" ersetzt.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1 /Rundschreiben 1579, "Änderungen der Richtlinie für die Erarbeitung von Betriebs- und Instandhaltungshandbücher für Rettungsboote (MSC.1/Rundschreiben 1205)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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