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Regelwerk

MSC.1/Rundschreiben 1601/Rev.1 Überarbeitete Branchenleitlinien zur Bekämpfung von Piraterie

14. Juni 2021
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2025 S. 279)


Archiv: 2019

1 Der Schiffssicherheitsausschuss erkannte auf seiner neunundachtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2011) unter anderem die Bedeutung der Besten Strategien und Verhaltensweisen (BMP) und die Notwendigkeit, die darin enthaltenen Bestimmungen zu erfüllen, an, nahm die Entschließung MSC.324(89) Implementation of Best Management Practice Guidance an und äußerte sein grundlegendes Verständnis der Notwendigkeit, die BMP als lebendes Dokument sachdienlich zu halten, ständig weiterzuführen und zu aktualisieren.

2 Der Ausschuss stellte fest, dass der Schifffahrtssektor an einer Überarbeitung der Besten Strategien und Verhaltensweisen zur Abschreckung von Piraterie an der somalischen Küste und im Arabischen Meer arbeitete. Der Ausschuss bevollmächtigte deshalb den Vorsitzenden und das Sekretariat zur Verbreitung der überarbeiteten Leitlinien der Besten Strategien und Verhaltensweisen, ohne die vorherige Genehmigung abzuwarten und bestätigte MSC.1/Rundschreiben 1339 entsprechend im Nachhinein auf seiner neunzigsten Tagung (16. bis 25. Mai 2012).

3 Auf seiner 100. Tagung (3. bis 7. Dezember 2018) stellte der Ausschuss fest, dass der Schifffahrtssektor seine Leitlinien zu Piraterie und bewaffneten Raubüberfällen umfassend überarbeitet und in der Folge Weltweite Leitlinien für Unternehmen, Kapitäne und Seeleute zur Bekämpfung der Piraterie, die überarbeiteten Besten Strategien und Verhaltensweisen zur Abwehr von Piraterie und zur Verbesserung der Gefahrenabwehr auf See im Roten Meer, im Golf von Aden, im Indischen Ozean und im Arabischen Meer (BMP5) und Leitlinien zum Schutz gegen Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle in der Region des Golfs von Guinea (Version 3) entwickelt sowie eine Webseite zur Gefahrenabwehr errichtet hatte: www.maritimeglobalsecurity.org

4 Der Ausschuss stellte weiterhin fest, dass in den neuen und überarbeiteten Leitlinien die Entwicklungen in der Piraterie und maritimen Sicherheit seit der Veröffentlichung der BMP4 berücksichtigt wurden, einschließlich weiterer Leitlinien für bestimmte Regionen, Veränderungen in der Vorgehensweise der Piraten und der Einrichtung neuer regionaler Meldeverfahren. Die Leitlinien sind öffentlich verfügbar und sollen Unternehmen und Seeleute bei der weiteren Gefahrenabwehr von maritimen Sicherheitsbedrohungen und Förderung der Sicherheit des Welthandels unterstützen. Folglich stimmte der Ausschuss den Überarbeiteten Branchenleitlinien zur Bekämpfung von Piraterie, wie sie in den Anlagen wiedergegeben sind, zu.

5 Der Schiffsicherheitsausschuss stimmte auf seiner 103. Tagung (5. bis 14. Mai 2021) zu, Anlage 3 dieses Rundschreibens durch die überarbeiteten Leitlinien der Besten Strategien und Verhaltensweisen für Westafrika, die durch den Schifffahrtssektor im März 2020 herausgegeben wurden, zu ersetzen.

6 Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Weltweiten Leitlinien für Unternehmen, Kapitäne und Seeleute zur Bekämpfung der Piraterie, wie in Anlage 1 wiedergegeben, die überarbeiteten Besten Strategien und Verhaltensweisen (BMP5), wie in Anlage 2 wiedergegeben, und die Leitlinien zum Schutz gegen Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle im Golf von Guinea, wie in Anlage 3 wiedergegeben, zur Kenntnis zu nehmen und Eignern, Betreibern und Managern von Schiffen, die zur Führung ihrer Flagge berechtigt sind, sowie der auf diesen Schiffen angestellten oder eingesetzten Besatzung, mitzuteilen, entsprechend diesen Leitlinien zu handeln.

7 Die in Anlage 1 wiedergegebenen Leitlinien sollen die bestehenden IMO-Leitlinien, d. h. die Recommendations to Governments for preventing und suppressing piracy and armed robbery against ships (MSC.1/Circ. 1333/Rev.1), die Guidance to shipowners and ship operators, shipmasters and crews on preventing and suppressing acts of piracy and armed robbery against ships (MSC.1/Circ. 1334) und Entschließung MSC.324(89) Implementation of Best Management Practice Guidance unterstützen und regionale Initiativen, die detailliertere, speziell auf die Bedrohung der jeweiligen Region zugeschnittene Leitlinien zur Verfügung stellen, ergänzen.

8 Internationale Organisationen sind ebenfalls aufgefordert, die Leitlinien zur Kenntnis zu nehmen und ihren Mitgliedern mitzuteilen, entsprechend zu handeln.

9 Mitgliedsregierungen und internationale Organisationen werden aufgefordert zu prüfen, ob sie ihre Erfahrungen mit der Anwendung dieser Leitlinien dem Ausschuss zur Kenntnis bringen.

10 Dieses Rundschreiben und etwaige überarbeitete Versionen ersetzt MSC.1/Rundschreiben 1339.

MSC.1/Rundschreiben 1601/Rev.1 Überarbeitete Branchenleitlinien zur Bekämpfung von Piraterie

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Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/ Rundschreiben 1601/Rev.1, "Überarbeitete Branchenrichtlinien zur Bekämpfung von Piraterie", in deutscher Sprache

Vom 6. Mai 2025
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2025 S. 279)

Hamburg, den 06. Mai 2025 Az.: 11-3-0
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1601/Rev.1, "Überarbeitete Branchenrichtlinien zur Bekämpfung von Piraterie", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.


ENDE

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