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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC-Rundschreiben 731 vom 12. Juli 1996
Faktoren, die bei der Ausführung von Einrichtungen zur Lüftung und zum Gasfreimachen von Ladetanks zu berücksichtigen sind

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 61)



Siehe Fn *

Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) - in der jeweils geänderten Fassung - enthält in den Regeln II-2/59 und II-2/62 Vorschriften über die Brandsicherheit auf Tankschiffen. Diese Regeln enthalten Anforderungen an das Be- und Entlüften, das Inertisieren, das Spülen, das Gasfreimachen und die Lüftung. Dieses MSC-Rundschreiben enthält die im Zusammenhang mit der Ausführung von Lüftungs- und Entgasungseinrichtungen zu beachtenden Faktoren und ergänzt MSC-Rundschreiben 677 Anforderungen für Konstruktion, Prüfung und Anordnung von Sicherungseinrichtungen zur Verhinderung des Durchgangs von Flammen in Ladetanks von Tankschiffen.

Faktoren, die bei der Ausführung von Einrichtungen zur Lüftung und zum Gasfreimachen von Ladetanks zu berücksichtigen sind

1 Maximale Be- und Entladerate

Bei der Konstruktion des Be- und Entlüftungssystems sind für jeden Ladetank die höchstzulässige Beladerate und die höchstzulässige Entladerate zu berücksichtigen; bei Sammel-Be- und Entlüftungssystemen sind die höchstzulässigen Raten für jede Gruppe von Ladetanks zu berücksichtigen. Diese Be- und Entladeraten sind auch bei der Auslegung des lnertgassystems nach Regel II-2/62.3.1 zu verwenden.

2 Ausgasung

Regel II-2/59.1.9.5 schreibt vor, daß die höchstzulässige Beladerate um mindestens 25% zu erhöhen ist, um das vergrößerte Volumen infolge der Ausgasung der Ladung zu berücksichtigen. Bei hochflüchtigen Ladungen kann ein höherer Ausgasungsfaktor in Frage kommen.

3 Druckverlust durch die Sicherungseinrichtungen

Angaben über Druckverluste durch die Sicherungseinrichtungen zur Verhinderung des Durchgangs von Flammen, zugelassen entsprechend MSC-Rundschreiben 677 in Verbindung mit Regel II-2/59.51.5, sind bei der Konstruktion des Be- und Entlüftungssystems zu berücksichtigen. Verschmutzungen der Sicherungseinrichtungen sind zu beachten.

4 Druckverlust im Lüftungssystem

Für das System einschließlich Rohrleitungen, Ventilen, Rohrbögen, Rohrverbindungen u.s.w. ist eine Druckverlustrechnung durchzuführen, um sicherzustellen, daß der Druck in den Ladetanks den für diese Ladetanks zulässigen Druck nicht übersteigt; dabei sind die vorstehend aufgeführten Absätze 2 und 3 mit zu beachten. Bei einem Sammel- Be- und Entlüftungssystem ist die bei gleichzeitiger Beladung der Ladetanks entstehende kombinierte Wirkung des Gasdrucks in den Tanks und dem Be- und Entlüftungssystem zu berücksichtigen.

5 Ventilöffnungsdruck

Bei der Auswahl der geeigneten Ventile für das Be- und Entlüftungssystem ist der anfängliche Ventilöffnungsdruck zuberücksichtigen.

6 Verhütung des Hämmerns

Bei Hochgeschwindigkeitsventilen ist die Möglichkeit des unbeabsichtigten schädlichen Hämmerns zu beachten, um Schäden und/oder Versagen auszuschließen.

7 Dichte des gasförmigen Gemisches

Es ist die maximale Dichte des gasförmigen Gemisches, das in den Ladetanks unter Beachtung der Art der für die Beförderung vorgesehenen Ladung und ihrer Temperatur zu erwarten ist, zu berücksichtigen.

8 Einrichtungen zur Verhinderung des Überfüllens von Ladetanks

Sind Überfüllsicherungen eingebaut, so ist das dynamische Verhalten während der Beladung zu beachten.

9 Anordnung der Entlüftungsöffnungen

Die horizontalen und vertikalen Abstände der Entlüftungsöffnungen müssen mit Regel II-2/59 übereinstimmen.

10 Bauarten der Lüftungssysteme

Wenn ein Be- und Entlüftungssystem oder Inertgassystem vorgesehen werden soll, das mehr als einen Tank gemeinsam verbindet, so ist die Ladungstrennung besonders zu beachten. Ist das Inertgassystem für das Belüften der Ladetanks vorgesehen, so müssen zusätzliche Lüftungseinrichtungen dieser Tanks den Anforderungen der Regel II-2/62.11.3 entsprechen.

11 Entwässerungseinrichtungen für Be- und Entlüftungssysteme

Entwässerungseinrichtungen für Be- und Entlüftungssysteme müssen so ausgeführt sein, daß sie den Anforderungen der Regel II-2/59.1.4 entsprechen.

12 Gasfreimachen

Um ein System zum Gasfreimachen in Übereinstimmung mit Regel II-2/59.2.2.2 und 59.2.2.3 zu konstruieren und um die vorgeschriebene Austrittsgeschwindigkeit zu erreichen, ist folgendes zu beachten:

  1. Die Strömungscharakteristik der verwendeten Lüfter,
  2. die Druckverluste, die durch die Konstruktion einzelner Tank-Austritts- und Eintrittsöffnungen verursacht werden,
  3. der erreichbare Druck im Antriebsmedium der Lüfter (z.B. Wasser oder Druckluft), und
  4. die Dichten der Ladungsdampf/Luftgemische der zu befördernden Ladungen.

13 Sonstiges

Bei Reparaturen und Erneuerungen des Be- und Entlüftungssystems sind die ursprünglichen Entwurfsparameter einzuhalten. Die oben angegebenen Faktoren sind zu beachten, wenn Veränderungen am Be- und Entlüftungssystem vorgenommen werden.

Dem Schiffsführer ist ein Informationshandbuch auszuhändigen, das Angaben über die höchstlässige Beladerate und die höchstlässige Entladerate für jeden Tank oder Gruppen von Tanks, die während der Konstruktion des Be- und Entlüftungssystems festgelegt wurden, entsprechend Absatz 1 dieses Rundschreibens enthält.

Die Angaben, auf die in Absatz 4.3

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