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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC-Rundschreiben 773 vom 2. Januar 1997
Lotsenversetzeinrichtungen Vorschriften für Lotsenversetzeinrichtungen

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S.133)



Siehe Fn *

1 Der Schiffssicherheitsausschluß hatte auf seiner vierundsechzigsten Tagung (5. bis 9. Dezember 1994) ein Poster mit genauen Vorschriften für Lotsenversetzeinrichtungen angenommen. Eine Kopie hiervon wurde mit dem MSC-Rundschreiben 568/Rev.1 vom 23. Februar 1995 verbreitet.

2 Damals hatte die Internationale Seelotsenvereinigung (IMPA) den Druck des zu verteilenden Posters übernommen. Danach sind von der IMPa einige kleinere, nicht den Kern berührende Verbesserung des Layouts und der Darstellung des Posters vorgenommen worden, denen der Unterausschuß "Sicherung der Seefahrt" (NAV) auf seiner zweiundvierzigsten Sitzung im Juli 1996 zugestimmt hat.

3 Der Schiffssicherheitsausschuß hat auf seiner siebenundsechzigsten Tagung (2. bis 6. Dezember 1996) der Empfehlung von NAV 42 zugestimmt und die hinsichtlich der Verwendung von Lotsenaufzügen überarbeitete Fassung des Posters aus dem MSC-Rundschreiben 568 angenommen.

4 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, das in der Anlage wiedergegebene Poster' den Seelotsen, Seefahrern, Reedern, Schiffsbetreibern und anderen mit der Versetzung von Lotsen Befaßten zur Kenntnis zu bringen.

5 Dieses Rundschreiben löst das MSC-Rundschreiben 568 ab.

Bekanntmachung von Regeln, Normen und Anforderungen der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation im Bereich der Schiffssicherheit und des maritimen Umweltschutzes

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck)

Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.

ENDE

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