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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC-Rundschreiben 812 vom 16. Juni 1997
Änderung der Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen mit Ro/Ro-Schiffen

Vom 18. August 1998
(VkBl. Nr. 16/1998 Sonderdruck S. 64)



Siehe Fn *

Zu den "Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen mit Ro/Ro-Schiffen" vom 5. Mai 1988 (BAnz. Nr. 189 vom 7. Oktober 1988) hat der Schiffssicherheitsausschuß der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) Änderungen beschlossen, die mit Rundschreiben MSC/Circ. 812 vom 16. Juni 1997 verlautbart wurden.

Sie werden hiermit bekannt gemacht:

Die Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen mit Ro/Ro-Schiffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1988 (BAnz. Nr. 189 vom 7. Oktober 1988) werden wie folgt geändert:

1.) Nr. 4.2.3 wird wie folgt gefaßt:

"4.2.3 Die "höchstzulässige Belastung für Zwecke der Ladungssicherung" (im folgenden mit der Abkürzung MSL des englischen Ausdrucks Maximum Securing Load bezeichnet) eines jeden Laschpunktes soll nicht geringer als 100 kN sein. Wenn ein Laschpunkt für das Anbringen von mehr als einer Zurrung (y Zurrungen) ausgelegt ist, dann soll MSL nicht geringer als y 100 kN sein."

2.) Nr. 6.1 wird wie folgt gefaßt:

"6.1 Der MSL-Wert von Zurrungen soll nicht geringer als 100 kN sein und diese sollen aus Materialien mit zweckmäßigen Dehnungseigenschaften hergestellt sein."


Die nachfolgend wiedergegebenen Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz werden hiermit in der deutschen Fassung bekannt gemacht.

ENDE

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