Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / STCW

STCW.7/Rundschreiben 23/Add. 1 vom 12. Juni 2015
Änderungen der vorläufigen Anleitung für die Ausbildung von Seeleuten auf Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (STCW.7/Rundschreiben 23)

Vom 13. Juli 2016
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2016 S. 533)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vierundneunzigsten Tagung (17. bis 21. November 2014) die Vorläufige Anleitung für die Ausbildung von Seeleuten auf Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden ( STCW.7/ Rundschreiben 23) angenommen.

2 Der Schiffssicherheitsausschuss nahm auf seiner fünfundneunzigsten Tagung (3. bis 12. Juni 2015) die folgenden Änderungen der obengenannten Vorläufigen Anleitung an:

1. In Abschnitt 1 (Allgemeines) wird nach dem bestehenden Absatz 1.6 der folgende neue Absatz 1.7 hinzugefügt:

"Verwaltungen, die Ausbildungsvorgaben für Personen, die auf gasbetriebenen Schiffen Dienst tun, durch nationale Gesetzgebung oder durch die Umsetzung der Vorgaben der Vorläufigen Richtlinien für die Sicherheit erdgasbetriebener Motorenanlagen auf Schiffen (Entschließung MSC.285(86)) eingeführt haben, sollten diese Normen mit den Ausbildungsvorgaben in diesem Rundschreiben vergleichen, um die Notwendigkeit, falls diese überhaupt besteht, zu ermitteln, dass diese Personen ihre Qualifikationen aktualisieren müssen."

2. In Abschnitt 2.2 (Befähigungsnorm für Fortbildungen) wird der bestehende Absatz 2.2.1.4 durch den folgenden ersetzt:

alt neu
2.2.1.4 Kapitäne, technische Schiffsoffiziere und jede Person mit direkter Verantwortung für die Pflege und Verwendung von Brennstoffen auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, die nach den in Abschnitt A-V/1-2-2 des STCW-Codes festgelegten Befähigungsnormen für den Dienst auf Flüssiggastankschiffen qualifiziert und zertifiziert worden sind, sind so zu betrachten, dass sie die in diesem Unterabschnitt die Anforderungen festgelegten Anforderungen erfüllt haben, vorausgesetzt sie haben auch die Anforderungen der Regel I/14 des STCW-Übereinkommens erfüllt, und eine Seefahrtzeit von drei Monaten in den letzten fünf Jahren an Bord eines Tankers absolviert haben, der als Ladung im IGF-Code erwähnte Brennstoffe befördert.  "2.2.1.4 Kapitäne, technische Schiffsoffiziere und jede Person mit direkter Verantwortung für die Pflege und Verwendung von Brennstoffen auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen, die nach den in Abschnitt A-V/1-2, Absatz 2 des STCW-Codes festgelegten Befähigungsnormen für den Dienst auf Flüssiggastankschiffen qualifiziert und zertifiziert worden sind, sind so zu betrachten, dass sie die in diesem Unterabschnitt festgelegten Anforderungen erfüllt haben, vorausgesetzt sie haben auch
  1. die Anforderungen der Regel I/14 des STCW-Übereinkommens erfüllt; und
  2. eine Seefahrtzeit von drei Monaten in den letzten fünf Jahren absolviert, und zwar an Bord von:
    1. Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen;
    2. Tankschiffen, die als Ladung Brennstoffe, die dem IGF-Code unterliegen, befördern; oder
    3. Schiffen, die Gase oder Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt als Brennstoff verwenden."

3. Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die obigen Änderungen der vorläufigen Anleitung allen Betroffenen zur Kenntnis zu bringen.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO STCW.7/Rundschreiben 23/ Add.1, "Änderungen der Vorläufigen Anleitung für die Ausbildung von Seeleuten auf Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (STCW.7/Rundschreiben 23)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ID: 16/1352

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.07.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion