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Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

Gesetz
zu dem Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks

Vom 29. Mai 2013
(BGBl. II Nr. 12 vom 04.06.2013 S. 530)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in London am 17. November 2008 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks vom 18. Mai 2007 wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 18 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

ENDE

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