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Regelwerk

RiGeW - Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen
Überwindung von Fallstufen, Einsetz- und Anlegestellen

Vom 11. August 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 545)



1 Vorbemerkungen

Im Rahmen der Bundestagsinitiative "Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern" wurden die vom Bundesministerium für Verkehr im Jahre 1979 herausgegebenen "Empfehlungen für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen" grundlegend überarbeitet. Die Überarbeitung erfolgte unter Beteiligung aller relevanten Verbände für die Sport- und Freizeitschifffahrt.

Die vorliegende Richtlinie enthält Gestaltungsvorgaben für Anlagen der Sport- und Freizeitschifffahrt, die von Booten bis zu einer Länge von 20 m genutzt werden können. Anlagen für Fahrgastschiffe werden nicht betrachtet.

Die Infrastruktur für die Sport- und Freizeitschifffahrt kann nach [1] in ein vom Staat vorzuhaltendes Grundangebot und privatwirtschaftlich bereitzustellende Serviceangebote unterteilt werden.

Das infrastrukturelle Basisangebot für den Wassersport als Teil des Wassertourismus beinhaltet alle langlebigen notwendigen Grundeinrichtungen eines auf die Belange des Wassertourismus ausgerichteten Wasserstraßennetzes. Es ist für sämtliche Nutzergruppen gleichermaßen relevant und kann nicht alternativ bereitgestellt werden. Zu dieser Infrastruktur zählen:

Über diesen Infrastrukturbereich hinausgehende Angebote stehen zwar grundsätzlich ebenfalls allen Nutzergruppen zur Verfügung, müssen aber nicht für alle gleichermaßen relevant sein bzw. können auch alternativ bereitgestellt werden. Daher ist die existentielle Notwendigkeit nicht grundsätzlich gegeben. Dieser Bereich umfasst u.a.

die in der Regel in Verbindung mit Einsetz- und Anlegestellen errichtet werden.

Die vorliegende Richtlinie beinhaltet technische Lösungen für den Bereich der Infrastruktur.

Dabei ist zu beachten, dass die Anlagen für die Sport- und Freizeitschifffahrt möglichst außerhalb der Berufsschifffahrtswege anzuordnen sind.

Es wurden technische Lösungen für den tideunabhängigen Bereich der Binnenwasserstraßen als Standard erarbeitet, um insbesondere die Sicherheit durch den Wiedererkennungswert von einheitlichen Systemen zu erhöhen. Daher wird die Anwendung dieser Richtlinie auch außerhalb der Bundeswasserstraßen oder im Privatbereich empfohlen, um den Systemgedanken hier fortzusetzen.

Für den tidebeeinflussten Bereich der Binnenwasserstraßen sowie die Seewasserstraßen sind die in dieser Richtlinie getroffenen Regelungen sinngemäß anzuwenden.

2 Eingangsgrößen

2.1 Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit, Verkehrsbetrachtungen

Zur Bewertung der Notwendigkeit von Baumaßnahmen für die Sport- und Freizeitschifffahrt ist es zunächst erforderlich, die Nutzungsintensität des betrachteten Wasserstraßenbereiches durch die

Sport- und Freizeitschifffahrt abzuschätzen. Hierfür können folgende Daten herangezogen werden:

Des Weiteren ist die jährliche Bootsbewegungsquote relevant. Diese kann aus unterschiedlichen Quellen ermittelt werden:

Die Nutzungsintensität des betrachteten Wasserstraßenbereiches wird in der Regel nach Tabelle 2-1 eingestuft.

Tab. 2-1: Einstufung der Nutzungsintensität (nach [1])

Anzahl der Sportboote/Jahr Nutzungsintensität
< 1.000 niedrig
1.000 bis 10.000 mittel
10.000 bis 30.000 hoch
> 30.000 sehr hoch

Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu beachten, dass sich Sportbootverkehre im wassertouristischen Bereich in regionale Verkehre und überregionale Verkehre unterscheiden.

Regionale Verkehre entstehen in der Regel an markanten Stellen mit Bootsliegeplätzen und guten Möglichkeiten zum Einsetzen von Sportbooten, zum Beispiel an Marinas, Bootshäusern, Campingplätzen und Bootsverleihbetrieben, aber auch in Ortslagen mit gutem Wasserzugang. Weiterhin stellen naturnahe Gewässer und Sehenswürdigkeiten Anziehungspunkte dar. Bei regionalen Verkehren haben die Fahrten im jeweiligen Revier den gleichen Start- und Zielpunkt und beschränken sich zeitlich höchstens auf einen Tag. Ein weiteres Merkmal für die Entstehung von regionalen Verkehren ist das Vorhandensein guter Parkmöglichkeiten für die zum Bootstransport genutzten PKW und Trailer.

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