Regelwerk, Gefahrgut/Transport, See

SeeLAuFV
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Abschnitt 1
Ausbildung

§ 1 Ziel und Inhalte der Ausbildung

§ 2 Aufbau und Dauer der Ausbildung

§ 3 Zulassung zur Ausbildung

§ 4 Durchführung der Ausbildung

§ 5 Theoretische Ausbildung

§ 6 Praktische Ausbildung

§ 7 Ausbildungsnachweise

§ 8 Abweichungen vom Ausbildungsgang

§ 9 Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen

§ 10 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 1

§ 11 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 2

§ 12 Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3

§ 13 Prüfungsinhalte

§ 14 Prüfungsentscheidung

§ 15 Wiederholung der Prüfung

§ 16 Rücktritt von der Prüfung

§ 17 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 18 Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht

§ 19 Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis

§ 20 Aufbewahrungsfrist

Abschnitt 2
Fortbildung

§ 21 Fortbildungsverpflichtung

§ 22 Fortbildungsplan

§ 23 Nachweis

§ 24 Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern

Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan
(zu § 1 Absatz 2)

Anlage 2 Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren
(zu § 3 Absatz 1)

Anlage 3 Bewertungsmaßstab
(zu § 7 Absatz 2)

Abschnitt 1 Bewertung der Leistungen in den Ausbildungsfahrte

Abschnitt 2 Bewertung der Ausbildungsfahrten

Abschnitt 3 Gesamtbewertung

Anlage 4 Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung
(zu § 9)

Abschnitt 1 Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung

Abschnitt 2 Inhalte für die Schulung der anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen, Aufbauschulung

Anlage 5 Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2
(zu den §§ 10 und 11)

Anlage 6 Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen
(zu § 12)

Anlage 7 Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
(zu § 19)

7.1 Muster des Ausweises für Seelotsinnen und Seelotsen

7.2 Muster des Ausweises für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter

Anlage 8 Fortbildungsrahmenplan
(zu § 21)

Anlage 9 Muster Lehrgangsbeschreibung