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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Dritten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Vom 25. November 2022
(BAnz. AT 15.12.2022 B7)



Artikel 1

Die Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 16. März 2016 (BAnz AT 24.03.2016 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. November 2021 (BAnz AT 22.11.2021 B2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 6.1.1 werden die Wörter "Bundesamt für Güterverkehr (BAG)" durch die Wörter "Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)" ersetzt.

2. In den Fußnoten 1 bis 3 wird jeweils die Angabe "http://www.bag.bund.de" durch die Angabe "http://www.balm.bund.de" ersetzt.

3. Die Bezeichnung der Anlage wird wie folgt gefasst:

alt neu
Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 16. März 2016 "Anlage zu Nummer 2".

Artikel 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Berlin, den 25. November 2022

ENDE

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(Stand: 21.12.2022)

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