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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Vom 3. November 2021
(BAnz. AT 22.11.2021 B2)



Der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 16. März 2016 (BAnz AT 24.03.2016 B2), die durch die Bekanntmachung vom 24. August 2020 (BAnz AT 10.09.2020 B3) geändert worden ist, werden folgende Nummern angefügt:

"7 Digitale Instrumente und Informationstechnologie
7.1 Schulungen zum Datenschutz
7.2 Schulungen zur Daten- und Internetsicherheit (z.B. richtiges Verhalten der Beschäftigten zum Schutz vor Hackerangriffen)
7.3 Cyber Security Officer
7.4 eFrachtbrief
7.5 Schulungen von Unternehmen und Beschäftigten zur Digitalisierung der Arbeitsabläufe (Umgang mit digitalen Medien, Nutzung digitaler Plattformen z.B. digitaler Überführung der Frachtpapiere; gegebenenfalls in Kombination bzw. Verknüpfung mit Maßnahme 7.4)
7.6 Schulungen zur allgemeinen Feststellung und Bewertung des Digitalisierungsbedarfes und -potenzials
7.7 Schulungen zur eigenständigen Entwicklung von Tools für die Prozessoptimierung in Transport- und Logistikunternehmen
7.8 Schulungen zur Gewährleistung der Datensicherheit und Datenhoheit bei der Digitalisierung von Unternehmensprozessen"

Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

Berlin, den 3. November 2021
StV 10/3153.1/5-02

ID: 212544

ENDE

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(Stand: 01.12.2021)

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