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Regelwerk, Gefahrgut/ Strasse

HU-Richtlinie
Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO

Vom 22. November 2017
(VkBl. Nr. 23 vom 15.12.2017 S. 1015; 12.10.2018 S. 754 18; 02.12.2019 S. 871aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv 2012
Siehe Fn. *

1. Bau- und Wirkvorschriften, Konditionierungs-/Prüfungsfahrt 18

Bei der Durchführung der HU ist die Einhaltung der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften:

  1. des § 29 und der Anlagen VIII und VIIIa StVZO sowie
  2. der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien,
    oder, soweit solche nicht vorliegen,
  3. diesbezüglicher Vorgaben nach Anlage VIIIe StVZO

zu überprüfen.

Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise nach Nr. 1 Anlage VIIIa StVZO befolgt werden, die vom "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Abs. 3 und § 29 StVZO" (AKE) erarbeitet und von der Zentralen Stelle bereitgestellt wurden.

Weiter ist zu beachten, dass zur Konkretisierung von Bau- und Wirkvorschriften verschiedene Regelwerke bei der Untersuchung der Fahrzeuge zugrunde gelegt werden, die ggf. zu berücksichtigen sind.

Dies können sein (Beispiele):

Nach Anlage VIIIa Nr. 1 StVZO hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer/Prüfingenieur (aaSoP/PI) zum Beginn der HU eine kurze Fahrt - z.B. vom Abstellplatz zur Prüfgasse - mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h mit Fahrzeugen, die eine eigene Betriebsbremsanlage haben, durchzuführen, um u. a. das Fahrzeug zu konditionieren und die Fahrerassistenzsysteme zu aktivieren. Während dieser Fahrt sind die Lenkung und die Bremsen kurzzeitig zu betätigen.

1.1 Begriffsbestimmungen

1.1.1 Vorgaben

Vorgaben werden von den Herstellern und Importeuren von Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen oder -bauteilen speziell für die wiederkehrende technische Fahrzeugüberwachung angegeben und von der Zentralen Stelle aufbereitet (s. Nr. 2 Anlage VIIIe StVZO). Diese beinhalten Informationen zum Verbau der Bauteile, Systeme und zu den entsprechenden Untersuchungsverfahren. Bestandteile solcher Vorgaben können beispielsweise Untersuchungsvoraussetzungen, Untersuchungsalgorithmen (Prüfmethoden), Identifizierungsmerkmale, Fehlercodes, Algorithmen, manipulationssichere Anzeigen und physikalische Größen sein.

1.1.1.1 Systemdaten

Systemdaten sind Vorgaben für sicherheitsrelevante elektronisch geregelte Fahrzeugsysteme über die im jeweiligen Einzelfahrzeug verbauten Bauteile und Systeme mit elektronischen Komponenten, für die nach Anlage VIIIa StVZO die Untersuchung auf Einhaltung der Systemdaten vorgeschrieben ist (Verbauinformation) sowie die Prüfverfahren für diese Systeme. Systemdaten sind auch Informationen zur Prüfung dieser Bauteile und Systeme über die elektronische Fahrzeugschnittstelle.

1.1.1.2 Prüfdaten

Prüfdaten sind Vorgaben von Herstellern oder Importeuren für nicht elektronisch geregelte Fahrzeugsysteme wie zum Beispiel Druckwerte oder sicherheits- und umweltrelevante Verschleißmaße.

1.1.2 Prüfhinweis

Prüfhinweise werden vom AKE erarbeitet und von der Zentralen Stelle bereitgestellt. Sie können fahrzeug-, fahrzeugart-, alters- oder laufleistungsspezifisch angegeben sein und beinhalten Informationen zu Fahrzeugen, Bauteilen und Systemen und zu entsprechenden Untersuchungsverfahren. Solche Prüfhinweise können beispielsweise Untersuchungsvoraussetzungen, Untersuchungsalgorithmen, Identifizierungsmerkmale, physikalische Größen oder typspezifische Mängel sein.

Die Prüfhinweise sind den entsprechenden Fahrzeugherstellern und -importeuren mitzuteilen.

1.1.3 Rückrüstung

"Rückrüstung" ist die bewusste Reduzierung des Funktionsumfangs 1 von sicherheits- oder umweltrelevanten Systemen entsprechend der Vorgabenrichtlinie durch Codierung/Reprogrammierung von Steuergeräten und/oder Änderungen des Verbauzustandes, die durch den Fahrzeughalter mit im Fahrzeug verbauten, erreichbaren Bedienmöglichkeiten nicht rückgängig gemacht werden kann.

1.1.4 Hochrüstung

"Hochrüstung" ist die bewusste Erweiterung des Funktionsumfangs 1 von sicherheits- oder umweltrelevanten Systemen entsprechend der Vorgabenrichtlinie durch Codierung/Reprogrammierung von Steuergeräten und/oder Änderungen des Verbauzustandes, die durch den Fahrzeughalter mit im Fahrzeug verbauten, erreichbaren Bedienmöglichkeiten nicht rückgängig gemacht werden kann.

1.1.5 Untersuchung der Ausführung

Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - auf

zu erfolgen.

1.1.6 Untersuchung des Zustandes

Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/ oder manuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - auf

1.1.7 Untersuchung der Funktion

Die Untersuchung derFunktion hat visuell und/ oder manuell und/oder elektronisch - auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle - zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

1.1.8 Untersuchung der Wirkung

Die Untersuchung derWirkung ist eine messtechnische Untersuchung - die auch Rechenvorgänge impliziert - eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.

2. Untersuchungsvorschriften

2.1 Der aaSoP/PI muss die Feststellung treffen, ob das vorgestellte Fahrzeug nach Nummer 1.2 Anlage VIII StVZO verkehrssicher, umweltverträglich und vorschriftsmäßig ist. Dabei ist, je nach vorliegenden Umständen, vom aaSoP/PI eine HU durchzuführen, die sich entweder auf eine Untersuchung der zu treffenden "Pflichtuntersuchungs-Punkte" beschränkt oder aber zusätzlich ergänzende Untersuchungen beinhalten muss (siehe Nr. 2.1 und 2.2 Anlage VIIIa StVZO).

Liegen für Fahrzeuge Vorgaben entsprechend Nr. 2 Anlage VIIIe StVZO vor, umfasst die HU auch die Prüfung der Fahrzeuge, ihrer Bauteile und Systeme auf Einhaltung dieser Vorgaben.

Wird bei der Durchführung der HU an einem Fahrzeug vom aaSoP/PI festgestellt, dass Bauteile oder Systeme im Fahrzeug verbaut sind, für die noch keine Vorgaben entsprechend Nr. 1 und Nr. 4 Anlage VIIIa StVZO vorliegen und insoweit die Beurteilung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit sowie Vorschriftsmäßigkeit nicht möglich ist, so muss der aaSoP/PI eine geeignete Untersuchung durchführen. Dabei sind die erforderlichen Verbauinformationen von ihm zu dokumentieren und über den Leiter der Technischen Prüfstelle (TP) oder Technischen Leiter der Überwachungsorganisation (ÜO) an die Zentrale Stelle zu übermitteln.

Liegen für Fahrzeuge Prüfhinweise des AKE entsprechend Nr. 1 Anlage VIIIa StVZO vor, sind diese bei der Durchführung der HU vom aaSoP/PI zu befolgen. Der aaSoP/PI hat bei jeder HU zunächst zu prüfen, ob Prüfhinweise vorliegen.

2.2 Die bei der HU festgestellten Mängel beziehen sich nach den Vorschriften der Anlage VIIIa StVZO auf die zerlegungs- und zerstörungsfreie Untersuchung von Fahrzeugbauteilen, -baugruppen und -systemen hinsichtlich:

und, sofern Anlass dazu besteht, auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit (Nummer 2.2 Anlage VIIIa StVZO).

2.3 Für die Untersuchung der Abgase der Kraftfahrzeuge gilt die " Richtlinie für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 Anlage VIIIa StVZO" (" AU-Richtlinie") unabhängig davon, ob diese Untersuchung von aaSoP/PI oder von dafür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten nach Nummer 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO durchgeführt wird.

2.4 Die bei der HU festgestellten Mängel beziehen sich nach den Vorschriften der Anlage VIIIa StVZO auch auf die Überprüfung der vorgelegten Fahrzeugdokumente hinsichtlich der Identität des Fahrzeugs und der Übereinstimmung der dort enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen.

2.5 Rück- oder Hochrüstungen (siehe Definition in Nr. 1.1.3 und 1.1.4) sind entsprechend dem im Ablaufplan - Anlage 1 - dargestellten Verfahren zu bewerten.

3. Angabe von Hinweisen und Beurteilung der Mängel; Weitergabe

3.1 Die bei der HU festgestellten Mängel müssen nach Nummer 3.1.4 Anlage VIII und Nummern 3 und 4 Anlage VIIIa StVZO bewertet und entsprechend der Anlage 2 zu Nummer 4 dieser Richtlinie in Mangelklassen eingestuft werden.

HW - Hinweise

Hinweise gelten nicht als Mängel im Sinne dieser Richtlinie.

Im Untersuchungsbericht können auch Hinweise der aaSoP/PI an den Fahrzeughalter aufgenommen werden, durch die dieser auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände hingewiesen wird.

Darüber hinausgehende Angaben sind zulässig.

OM - Ohne festgestellte Mängel

Zuteilung einer Prüfplakette

GM - Geringe Mängel

Mängel, bei denen auf Grund von Verschleiß oder Gebrauch eine kurzzeitige Abweichung einer Fahrzeugeinrichtung oder eines Fahrzeugteils von Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien hingenommen werden kann. Bei diesen Mängeln ist zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu erwarten.

Die Zuteilung einer Prüfplakette ist nur dann zulässig, wenn die unverzügliche Beseitigung dieser Mängel zu erwarten ist.

EM - Erhebliche Mängel

Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen oder auf Abweichungen einer Fahrzeugeinrichtung oder eines Fahrzeugteils von Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; dazu zählen auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen.

Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

VM - Gefährliche Mängel

Erhebliche Mängel nach Nummer 3.1.4.3 der Anlage VIII, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und keine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich zieht. Der Fahrzeughalter ist zusätzlich schriftlich im Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen. Er hat bei Feststellung gefährlicher Mängel alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung oder erneuten Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf eines Monats ab dem Tag der HU wieder vorzuführen. Es erfolgt keine Benachrichtigung der Zulassungsbehörde.

Eine Nachprüfung ist erforderlich. Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

VU - Verkehrsunsicher

Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und eine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nach sich zieht.

Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und es hat die unverzügliche Benachrichtigung der nach § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der Fahrzeugführer/-halter ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. Er ist schriftlich auf dem Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen.

Eine Nachprüfung ist erforderlich.

Keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Auch bei GM, EM und VM ist der Fahrzeugführer/-halter darauf hinzuweisen, dass der Weiterbetrieb des Fahrzeugs vor Beseitigung der Mängel gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO verstößt.

Werden bei der HU Mängel festgestellt, die vor Abschluss der Untersuchung, längstens während desselben Kalendertages, beseitigt werden, so sind sie in die betreffende Mängelklasse einzustufen, jedoch bleiben sie bei der Einstufung des untersuchten Fahrzeugs unberücksichtigt. Die Vorschriften von Nr. 3.1.4.5 Anlage VIII StVZO gelten ("Mängelschleife").

Die abschließende Einstufung des untersuchten Fahrzeugs in eine der Mangelklassen auf Grund eventuell verbleibender festgestellter Mängel bleibt davon unberührt.

Die Einstufung des Fahrzeugs in eine der Mangelklassen richtet sich bei mehreren Mängeln nach dem schwersten Mangel. Bei mehreren Mängeln derselben Mangelklasse kann das Fahrzeug in die nächsthöhere Mangelklasse eingestuft werden, wenn die zu erwartenden Auswirkungen aufgrund des Zusammenwirkens dieser Mängel sich verstärken. Die pflichtgemäße Entscheidung hierüber trifft die prüfende Person.

Alle festgestellten Mängel sind einschließlich ihrer Zuordnung zu den Mangelklassen in detaillierter Beschreibung nach Nr. 4.1.1 in den Untersuchungsbericht einzutragen.

3.2 Die Übermittlung der festgestellten Mängel und der Rück- oder Hochrüstungen der Fahrzeuge an die Zentrale Stelle erfolgt nach Nr. 3.2 der Anlage VIIIa StVZO.

3.3 18 Die im Rahmen der Hauptuntersuchung ausgestellte Prüfbescheinigung enthält in dieser Reihenfolge mindestens folgende Angaben, denen die entsprechenden unionsweit harmonisierten Codes vorangestellt werden:

Union
Code:
Angaben:
(1) Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN oder Fahrgestellnummer)
(2) Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs und Länderkennzeichen des Staats der Zulassung
(3) Ort und Datum der Prüfung
(4) Kilometerstand zum Zeitpunkt der Prüfung (falls vorhanden)
(5) Fahrzeugklasse (falls zutreffend)
(6) Festgestellte Mängel und deren Schwere
(7) Ergebnis der Prüfung
(8) Datum der nächsten Prüfung oder Ablaufdatum der vorliegenden Prüfbescheinigung (falls nicht anderweitig angegeben)
(9) Name der Prüforganisation oder Prüfstelle und Unterschrift bzw. Identität des für die Prüfung verantwortlichen Prüfers
(10) Sonstige Angaben

Zu Code (6) ist mindestens der vollständige Text aus Anlage 2 zu Nr. 4 zum Untersuchungspunkt (Position), zur Nummer, zum Grund für die Mangelfeststellung und die Mangelbewertung anzugeben.

Eine Erweiterung der harmonisierten Codes (z.B. um die Ziffer (11)) auf der ausgestellten Prüf bescheinigung ist unzulässig.

Der Untersuchungsbericht beinhaltet den Text: "Prüfbescheinigung nach Richtlinie 2014/45/EU " in Deutsch und Englisch.

4. Beurteilungskatalog von Mängeln bei Hauptuntersuchungen (Mangelkatalog)

4.1.1 Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Einstufung der festgestellten Mängel in die einzelnen Mangelklassen und somit auch eine Gleichbehandlung der Fahrzeughalter bei der Beurteilung ihrer Fahrzeuge zu erreichen, sind in der Anlage 2 zu Nr. 4 die am häufigsten auftretenden Mängel und deren Zuordnung zu den Mangelklassen aufgeführt.

Die Anwendung des "Mangelkatalogs" und die Vorgaben für die Mangeleinstufung sind zwingend; Änderungen oder abweichende Einstufungen, ausgenommen solche nach Nummer 4.1.3, durch die aaSoP/PI sind nicht zulässig. Die TP und ÜO müssen dies auch in ihren elektronischen Anwenderprogrammen für die aaSoP/PI sicherstellen.

4.1.2 Die im Mangelkatalog aufgeführten Mängel sind in einer weitergehenden detaillierten Beschreibung ("Mangelbaum") um einzelne Fallgestaltungen, Schadensbilder usw., spezifiziert. Diese Beschreibung ("Mangelbaum") ist von allen TP und ÜO untereinander abzustimmen und in gleicher Form und mit gleichem Inhalt anzuwenden. Damit wird den aaSoP/PI die Zuordnung und Einstufung der Mängel auf der Grundlage des Mangelkatalogs vorgegeben. Dies führt zu einer Erhöhung der Qualität der Untersuchungen. Der Ausdruck eines "spezifizierten Mangels" auf dem Untersuchungsbericht stellt darüber hinaus eine wesentliche Erleichterung für den Fahrzeughalter bei der Behebung der Mängel dar.

Der AKE hat diese Beschreibung ("Mangelbaum") zu verwalten und auf Grund der in der Praxis gesammelten Erfahrungen fortzuschreiben und, soweit erforderlich, sich daraus ergebenden Änderungen des Mangelkatalogs anzuregen.

4.1.3 Werden bei der Untersuchung Mängel festgestellt, die nicht im Mangelkatalog aufgeführt sind, ist die Zuordnung zur entsprechenden Mängelklasse nach der in Nummer 4.1.2 genannten Beschreibung ("Mangelbaum") vorzunehmen. Derartige Mängel sind vom Leiter der TP oder dem Technischen Leiter der ÜO dem AKE für die Fortschreibung des Mangelkatalogs zu übermitteln.

4.1.4 Der Aufbau des Mangelkatalogs entspricht dem Aufbau der "Prüfpunkte" nach Anhang I der Richtlinie 2014/45/EU und beinhaltet zusätzlich rein nationale Mängel. Diese beginnen mit "D" und der Nummerierung des Untersuchungspunktes im Anhang I der Richtlinie 2014/45/EU oder mit einer Zahl ab "100", wenn der Untersuchungspunkt vorher nicht im Anhang I der Richtlinie 2014/45/EU enthalten war. Die nationalen Mängel besitzen im umzusetzenden Anhang I kein Äquivalent und sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit beibehalten werden.

4.2 Werden in anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten (Nr. 1 Anlage VIIIc StVZO) bei der Durchführung der Untersuchung des Motormanagement/Abgasreinigungssystems im Rahmen des eigenständigen Teils der HU nach Nr. 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO Mängel festgestellt, die vor Abschluss dieser Untersuchung, längstens innerhalb desselben Kalendertags, beseitigt werden, so sind diese in Form der Mangelnummer D 8.2.1.2 c) auf dem Nachweis einzutragen und vom aaSoP/PI in den Untersuchungsbericht zu übernehmen. Die sofortige Mangelbeseitigung ist in Verbindung mit einer eindeutigen Bestätigung der verantwortlichen Person zu bescheinigen ("Mängelschleife"). Die Vorschriften über die Zuteilung einer Prüfplakette nach § 29 Abs. 3 StVZO bleiben hiervon unberührt.

.

  Ablaufplan Anlage 1
zu Nr. 2.5 der HU-Richtlinie

Feststellung und Bewertung sowie Meldung von Umrüstungen
(Rück- oder Hochrüstungen)
von Systemen und Funktionen nach Anlage VIIIe StVZO

.

  Anlage 2 18
zu Nr. 4 der "HU-Richtlinie"


Untersuchungspunkt
(Position)
Untersuchungskriterium Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer Mangel
(GM)
erheblicher Mangel (EM) gefährlicher Mangel (VM) verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung
(VU)
0. IDENTIFIZIERUNG UND BESCHREIBUNG DES FAHRZEUGS
0.1 Kennzeichen · Zustand

· Ausführung

0.1 a) a) fehlt oder mangelhaft befestigt (Gefahr des Verlierens) X
D 0.1 a) fehlt (Zuteilung der HU-Plakette durch die Zulassungsbehörde) X
0.1 b) b) Beschriftung fehlt oder ist unleserlich; Stempelplakette fehlt X
D 0.1 b) Beschriftung fehlt oder ist unleserlich; Stempelplakette fehlt, Stempelplakette, beschädigt oder unvorschriftsmäßig
(Zuteilung der HU-Plakette durch die Zulassungsbehörde)
X X
0.1 c) c) entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten (falsche Ausführung, Ausgestaltung und/oder Größe, Angaben stimmen nicht überein) X
D 0.1 c) Kennzeichen verdeckt und/ oder falsche Anbringungsstelle X
0.2 Fahrzeugidentifizierungsnummer, Fahrzeugdokumente · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten

· Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen

Zustand 0.2 a) a) fehlt oder ist unauffindbar X
0.2 b) b) Unvollständig, unleserlich, offensichtlich gefälscht oder entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten X
0.2 c) c) Unleserliche Fahrzeugdokumente oder Angaben stimmen mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht überein oder fehlen (Zuteilung der HU-Plakette durch die Zulassungsbehörde) X
Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt (Zuteilung der HU-Plakette durch die Zulassungsbehörde)
X
Einstufung als historisches Fahrzeug nicht mehr zutreffend X
Ausnahmegenehmigung nicht mehr zutreffend oder ungültig X
Betriebserlaubnis erloschen (§ 19 Abs. 2 StVZO), positives Gutachten liegt vor, Fahrzeugdokumente nicht geändert [Hinweis: ein entsprechender Hinweis ist auf dem HU-Untersuchungsbericht aufzunehmen] X
Betriebserlaubnis erloschen (§ 19 Abs. 2 StVZO) [Hinweis: ein entsprechender Hinweis ist auf dem HU-Untersuchungsbericht aufzunehmen] X
100.1 Fabrikschild · Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit
Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen (Fahrzeugdokumente) D 100.1 fehlt, unvollständig, lose, schlecht lesbar X
100.2 Geschwindigkeitsschild(er) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit

D 100.2 fehlt, beschädigt, Ausführung unzulässig, Angabe unzutreffend, Siegel fehlt oder beschädigt X
100.3 Sonstige Schilder, Nachweis der Übereinstimmung mit der Rili 96/53/EG · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anbringung
- Auffälligkeiten

Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen (Maße) D 100.3 Nachweis über Fahrzeugabmessungen fehlt, nicht auffindbar, unvollständig, falsch X
1. Bremsanlage
101. Gesamtsystem Einhaltung von Vorgaben Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 101 Vorgabengemäß Vorgabenrichtlinie nicht eingehalten [Systeme S002, S008, S010, S019, S035, S040, S051, S054]; ohne ABV, EBS X
1.1. Mechanischer Zustand und Funktion
1.1.1 Bremspedal-/Bremshebellagerung (Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung

· Zustand 1.1.1 a a) Lagerung schwergängig X
1.1.1 b b) Übermäßige Abnutzung oder Spiel X
1.1.2 Zustand des Pedals/des Bremshebels und Weg der Bremsbetätigungseinrichtung (Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung

· Zustand 1.1.2 a) a) Pedal-/Hebelweg zu groß, keine ausreichende Wegreserve X
1.1.2 b) b) Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigt. X
mit Funktionsbeeinträchtigung X
1.1.2 c) c) Pedaloberfläche Bremspedal nicht rutschsicher X
1.1.3 Unterdruckpumpe oder Kompressor und Behälter (Einrichtungen zur Energiebeschaffung und Bevorratung) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Füllzeit
- Auffälligkeiten

· Ausführung

· Zustand

· Ausführung

1.1.3 a) a) Druckabfall zu hoch Druckabfall zu hoch, mit Verkehrsgefährdung X X
1.1.3 b) b) Aufbau des Luftdrucks/ Unterdrucks bis zu einem sicheren Betriebswert erfolgt nicht in der vorgegebenen Zeitspanne 1
(Füllzeit zu lang)
X
1.1.3 c) c) Drucksicherung, Überdruckventil Funktion beeinträchtigt X
1.1.3 d) d) Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt X
1.1.3 e) e) Äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion der Bremsanlage. Kompressor beschädigt X
Mindestbremswirkung der Hilfsbremse nicht erreicht X
D 1.1.3 Kompressor ohne Funktion X
1.1.4. Druckwarnanzeige, Druckanzeige, Warneinrichtung

Feststellbremsanlage (Kontroll- und Warneinrichtungen)

· Funktion 1.1.4 Druckwarnanzeige oder Druckanzeige beschädigt, ohne Funktionsbeeinträchtigung X
Druckwarnanzeige oder Druckanzeige ohne Funktion oder Funktion beeinträchtigt X
D 1.1.4 Feststellbremsanlage Warneinrichtung ohne Funktion X
1.1.5 Feststellbremsventil (Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen) · Funktion

· Zustand
-Auffälligkeiten

· Zustand 1.1.5 a) a) Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt oder übermäßig abgenutzt X
1.1.5 b) b) Betätigungseinrichtung unsicher an Ventil befestigt oder Ventil unsicher X
1.1.5 c) c) Feststellbremsventil undicht X
1.1.5 d) d) Funktion ungenügend oder ohne Funktion X
1.1.6 Feststellbremsanlage: Hebelweg/Feststelleinrichtung, elektronische Feststellbremse (Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen) · Funktion

· Zustand
- Auffälligkeiten

· Zustand 1.1.6 a) a) Ratsche sperrt nicht einwandfrei X
1.1.6 b) b) Verschleiß an Hebellagerung oder Ratschenmechanismus X
Übermäßiger Verschleiß X
1.1.6 c) c) Hebelweg zu groß X
1.1.6 d) d) Betätigungseinrichtung fehlt, beschädigt oder unwirksam X
1.1.6 e) e) fehlerhafte Funktion, Warnanzeige zeigt Fehlfunktion an. X
1.1.7 Bremsventile: fußbetätigte Ventile, Entlüftungsventile, Regelventile (Betätigungseinrichtung, Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)) gem. HU-Bremsenrichtlinie

· Zustand -Auffälligkeiten

· Funktion der selbsttätigen Bremsung

· Funktion des Löseventils am Anhänger

· Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)

· Zustand

· Ausführung

· Funktion der Drucksicherung

1.1.7 a) a) Druckregler/Bremsventile/ Bremskraftregler undicht, beschädigt X
undicht, beschädigt mit Funktionsbeeinträchtigung X
fehlt X
1.1.7 b) b) Übermäßiger Ölverlust am Kompressor X
1.1.7 c) c) Druckregler/Bremsventile/ Bremskraftregler Befestigung mangelhaft X
1.1.7 d) d) Austritt von Hydraulikflüssigkeit oder Leckage. X
- mit Funktionsbeeinträchtigung X
- Drucklosigkeit im System X
D 1.1.7 Drucksicherung nicht funktionssicher X
1.1.8 Kupplung/ Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch und pneumatisch) (Übertragungseinrichtung) · Funktion

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand
- Auffälligkeiten

· Zustand 1.1.8 a) a) Absperrhahn oder selbstschließendes Kupplungskopfventil beschädigt, ohne Funktionsbeeinträchtigung X
Absperrhahn oder selbstschließendes Kupplungskopfventil beschädigt, mit Funktionsbeeinträchtigung X
1.1.8 b) b) Kupplungskopfventil Befestigung mangelhaft X
Kupplungskopfventil Befestigung mangelhaft mit Funktionsbeeinträchtigung X
1.1.8 c) c) undicht X
undicht mit Funktionsbeeinträchtigung X
1.1.8 d) d) Mangelhafte Funktion X
Bremsfunktion beeinträchtigt X
D 1.1.8 Absperrhahn unzulässig, vertauscht X
1.1.9 Energiespeicher, Frostschutzeinrichtung (Einrichtungen zur Energiebevorratung) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion der Entwässerungseinrichtung

· Zustand

· Ausführung

1.1.9 a) a) Behälter Druckbehälter leicht beschädigt oder leicht korrodiert X
Druckluftbehälter Behälter, stark beschädigt, korrodiert, oder undicht X
1.1.9 b) b) Entwässerungsvorrichtung Funktion beeinträchtigt. X
Entwässerungsvorrichtung ohne Funktion X
1.1.9 c) c) Druckluftbehälter Befestigung mangelhaft X
D 1.1.9 ohne Kennzeichnung X
1.1.10 Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker (Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)) · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung

· Funktion des Bremskraftverstärkers

1.1.10 a) a) Bremskraftverstärker schadhaft, unwirksam X
Keine Funktion X
1.1.10 b) b) Hauptbremszylinder schadhaft X
Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht mit Beeinträchtigung der Bremswirkung X
1.1.10 c) c) Hauptbremszylinder lose X
Hauptbremszylinder lose mit Beeinträchtigung der Bremswirkung X
1.1.10 d) d) Bremsflüssigkeitsmenge zu gering X
Vorratsbehälter leer X
1.1.10 e) e) Verschluss für den Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehlt X
1.1.10 f) f) Warnleuchte für Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist defekt X
1.1.10 g) g) mangelhafte Funktion der Warnvorrichtung für Bremsflüssigkeitsstand X


Untersuchungspunkt
(Position)
Untersuchungskriterium Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer Mangel
(GM)
erheblicher Mangel (EM) gefährlicher Mangel (VM) verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung
(VU)
1.1.11 Bremsleitungen
(Übertragungseinrichtungen, sowie System- u. Versorgungsleitungen)
· Dichtheit gem. HU-Bremsenrichtlinie

· Zustand
-Auffälligkeiten

· Zustand

· Ausführung

1.1.11 a) a) Ausfallgefahr X
1.1.11 b) b) Leitungen oder Anschlüsse undicht (Druckluftbremssysteme) X
Leitungen oder Anschlüsse undicht (Hydraulikbremssysteme) X
1.1.11 c) c) beschädigt, stark korrodiert X
mit Ausfallgefahr X
1.1.11 d) d) unsachgemäß verlegt oder befestigt ohne Funktionsbeeinträchtigung X
unsachgemäß verlegt oder befestigt, Gefahr einer Beschädigung X
D 1.1.11 Ausführung unzulässig X
1.1.12 Bremsschläuche (Übertragungseinrichtungen) · Dichtheit gem. HU-Bremsenrichtlinie

· Zustand
- Auffälligkeiten

· Zustand

· Ausführung

1.1.12 a) a) Ausfallgefahr X
1.1.12 b) b) beschädigt, scheuern, verdreht oder zu kurz, unsachgemäß montiert X
1.1.12 c) c) Bremsschläuche oder Anschlüsse undicht (Luftbremssysteme) X
Bremsschläuche oder Anschlüsse undicht (Hydraulikbremssysteme) X
1.1.12 d) d) Schlauchausbeulung unter Druck X
Cord- bzw. Gewebelage schadhaft X
1.1.12 e) e) Schläuche porös X
D 1.1.12 Ausführung unzulässig X
1.1.13 Bremsbeläge
(Radbremse/Zuspanneinrichtung
· Funktion

· Zustand
-Auffälligkeiten

· Zustand

· Ausführung

1.1.13 a) a) verschlissen (Mindeststärkenanzeige erreicht) X
verschlissen (Ausfallgefahr) X
1.1.13 b) b) verschmutzt (Öl, Fett usw.) X
verschmutzt (Öl, Fett, usw.) (Bremswirkung beeinträchtigt) X
1.1.13 c) c) Belag/Träger fehlt oder falsch montiert X X
1.1.14 Bremstrommeln, Bremsscheiben (Radbremse/Zuspanneinrichtung) · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung

1.1.14 a) a) verschlissen, Riefenbildung X
übermäßigverschlissen, über- mäßige Riefenbildung X
Bruch oder unmittelbare Bruchgefahr, gerissen X
1.1.14 b) b) verschmutzt (Öl, Fett usw.) X
verschmutzt (Öl, Fett, usw.) (Bremswirkung beeinträchtigt) X
1.1.14 c) c) fehlt X
1.1.14 d) d) Ankerplatte mangelhaft X
1.1.15 Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge (Übertragungseinrichtungen) · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 1.1.15 a) a) Bremsseil: beschädigt, unsachgemäß befestigt, schwergängig X
mit Beeinträchtigung der Bremswirkung X
1.1.15 b) b) Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert. X
beschädigt, mit Beeinträchtigung der Bremswirkung X
1.1.15 c) c) Bremsseil/Bremsgestänge/ Gelenke nicht gesichert X
1.1.15 d) d) Seilführung schadhaft. X
1.1.15 e) e) Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt X
1.1.15 f) f) Hebel-/Gestängewege zu groß, Lagerung ausgeschlagen oder Einstellung falsch X
1.1.16 Bremszylinder, -aktuator, Bremssattel · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Funktion der Nachstelleinrichtung

· Einstellung

· Ausführung

1.1.16 a) a) Bremszylinder, -aktuator, Bremssattel/Federspeicherzylinder eingerissen oder beschädigt X
Bremswirkung beeinträchtigt X
1.1.16 b) b) Bremszylinder, -aktuator, Bremssattel/Federspeicherzylinder undicht X
Bremswirkung beeinträchtigt X
Ausfallgefahr X
1.1.16 c) c) Bremszylinder, -aktuator, Bremssattel/Federspeicherzylinder Befestigung mangelhaft X
Bremswirkung beeinträchtigt X
1.1.16 d) d) Bremszylinder, -aktuator, Bremssattel/Federspeicherzylinder übermäßig korrodiert X
Ausfallgefahr X
1.1.16 e) e) Bremszylinderhub unzureichend oder zu groß X
mit Beeinträchtigung der Bremswirkung X
1.1.16 f) f) Staubabdichtung beschädigt. X
Staubabdichtung fehlt, oder ist übermäßig beschädigt X
D 1.1.16 Bremszylinder, -aktuator, Bremssattel/Federspeicherzylinder fehlt X
1.1.17 Bremskraftregler
(Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile))
· Zustand
- Auffälligkeiten

· ggf. Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers

· Zustand

· Ausführung

1.1.17 a) a) ohne Funktion oder Gestänge schadhaft X
1.1.17 b) b) Gestänge falsch eingestellt oder Funktion mangelhaft X
1.1.17 c) c) Bremskraftregelung/-verteilung mangelhaft X
und zusätzlich ABV ohne Funktion X
1.1.17 d) d) Ventil fehlt X
1.1.17 e) e) ALB-Schild fehlt, nicht lesbar X
1.1.17 f) f) ALB-Schild Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft X
1.1.18 Bremswellen/Bremshebel/ Gestängesteller (Übertragungseinrichtungen) · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 1.1.18 a) a) Gestängesteller: beschädigt, schwergängig , Lagerung ausgeschlagen, Einstellung falsch X
1.1.18 b) b) Gestängesteller schadhaft. X
1.1.18 c) c) Unsachgemäß montiert oder ersetzt X
D 1.1.18 Bremswellen/Bremshebel: beschädigt, schwergängig, Lagerung ausgeschlagen X
1.1.19 Dauerbremsanlage (Gesamtanlage) · Funktion der Dauerbremsanlage
- Auffälligkeiten
· Funktion 1.1.19 a) a) Befestigung/Anschlüsse mangelhaft ohne Funktionsbeeinträchtigung X
Befestigung/Anschlüsse mangelhaft mit Funktionsbeeinträchtigung X
1.1.19 b) b) fehlt, ohne Funktion X
D 1.1.19 unzulässig X
1.1.20 Abreißsicherung
(Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile))
· Funktion der Abreißsicherung gem. HU-Bremsenrichtlinie 1.1.20 keine Entlüftung der Vorratsleitung X
Federspeicher-Bremszylinder am Kraftfahrzeug werden entlüftet X
Anhängerbremsventil ohne Funktion X
D 1.1.20 a) Anhängersteuerventil mit Funktionsbeeinträchtigung X X
D 1.1.20 b) Anhängerbremsventil mit Funktionsbeeinträchtigung X X
1.1.21 Gesamtanlage (Bremse) · Zustand · Dichtheit 1.1.21 a) a) Andere Systembauteile (z.B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner usw.) korrodiert, beschädigt X
mit Beeinträchtigung der Bremswirkung X
1.1.21 b) b) andere Systembauteile undicht X
mit Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Systems X
1.1.21 c) c) andere Systembauteile Befestigung mangelhaft X
1.1.21 d) d) Sicherheitskritische Veränderung eines Bauteils oder mehrerer Bauteile X
Bremswirkung beeinträchtigt X
D 1.1.21 a) Radbremse Freigängigkeit nicht ausreichend X
D 1.1.21 b) Radbremse Freigängigkeit geringfügig eingeschränkt X
D 1.1.21 c) Abstufbarkeit nicht gegeben/ Zeitverhalten mangelhaft X
D 1.1.21 d) undicht X
1.1.22 Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 1.1.22 a) a) fehlen X
1.1.22 b) b) beschädigt X
unbrauchbar oder undicht X
1.1.23 Auflaufbremseinrichtung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand

· Ausführung

1.1.23 Wirkung unzureichend X
ohne Wirkung X
D 1.1.23 a) Auflaufeinrichtung nicht genehmigte Ausführung, beschädigt X
D 1.1.23 b) unzulässige Stabilisierungseinrichtung X
D 1.1.23 c) Auflaufweg zu groß, Dämpfer ohne Wirkung X
D 1.1.23 d) Staubmanschette mangelhaft X X
D 1.1.23 e) Dämpfer mangelhaft X X
D 1.1.23 f) Typschild fehlt X X
D 1.1.23 g) Rückfahrautomatik funktioniert nicht/Rückfahrsperre schadhaft X
D 1.1.23 h) Abreißseil fehlt, beschädigt, Sollbrucheinrichtung fehlt X
1.2 Betriebsbremse: Wirkung, Wirksamkeit
1.2.1 Wirkung/ Wirksamkeit · Betriebsbremswirkung gem. HU-Bremsenrichtlinie

· Gleichmäßigkeit

· Löseverhalten

· Abstufbarkeit/ Zeitverhalten
- Auffälligkeiten

1.2.1 a) a) Wirkung ungenügend X
einseitig ohne Wirkung X
keine Wirkung X
1.2.1 b) b) ungleichmäßig, Grenzwert (25 %) überschritten X
Ungleichmäßige Bremswirkung größer 50 % an gelenkter Achse X
1.2.1 c) c) Betriebsbremsanlange nicht abstufbar X
1.2.1 d) d) Bremskraftanstieg zu langsam X
1.2.1 e) e) Starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen Radumdrehung oder löst nicht X
1.2.2 Mindestbremswirkung · Betriebsbremswirkung gem. HU-Bremsenrichtlinie 1.2.2 Mindestabbremsung gem. HU-Bremsenrichtlinie nicht erreicht X
Nur Klasse L: Weniger als die Hälfte der in der HU-Bremsenrichtlinie genannten Mindestwerte für die Abbremsung wird erreicht X
1.3. Hilfsbremse (Notbremse): Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)
1.3.1 Wirkung/ Wirksamkeit · Hilfsbremswirkung gem. HU-Bremsenrichtlinie 1.3.1 a) a) Wirkung ungenügend X
keine Wirkung X
1.3.1 b) b) ungleichmäßig, weniger als 70 % der anderen Achsseite

bei Straßenprüfung übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden

X
ungleichmäßige Bremswirkung größer 50 % an gelenkter Achse X
1.3.1 c) c) Hilfsbremsanlange nicht abstufbar X


Untersuchungspunkt
(Position)
Untersuchungskriterium Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer Mangel
(GM)
erheblicher Mangel (EM) gefährlicher Mangel (VM) verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung
(VU)
1.3.2 Mindestbremswirkung (Hilfsbremsanlage) · Hilfsbremswirkung gem. HU-Bremsenrichtlinie · Hilfsbremswirkung 1.3.2 Wirksamkeit von weniger als 50 % der Mindestbremswirkung der Betriebsbremse weniger als die Hälfte der obengenannten Mindestwerte (25 % der Mindestbremswirkung der Betriebsbremse) für die Abbremsung wird erreicht X X
1.4. Feststellbremse: Wirkung und Wirksamkeit
1.4.1 Wirkung/ Wirksamkeit · Funktion

· Gleichmäßigkeit

1.4.1 Ungleichmäßig, Grenzwert überschritten X
Wirksamkeit von weniger als 50 % der Mindestbremswirkung der Feststellbremse X
D 1.4.1 löst nicht X
1.4.2 Mindestbremswirkung (Feststellbremsanlage) · Feststellbremswirkung gem. HU-Bremsenrichtlinie 1.4.2 Wirkung ungenügend (weniger als 16 % Abbremsung) weniger als 50 % der Mindestbremswirkung der Feststellbremse (entspricht weniger als 8 % Abbremsung) X X
1.5 Wirksamkeit des Dauerbremsanlage · Funktion
- Auffälligkeiten
· Wirkung 1.5 a) a) nicht abstufbar, unzureichende Wirkung X
1.5 b) b) System funktioniert nicht. X
1.6 Automatischer Blockierverhinderer (ABV) · Zustand
- Auffälligkeiten
· Funktion

- Auffälligkeiten

- Prüfung über die elektronische Schnittstelle

1.6 a) a) Warnvorrichtung schadhaft X
1.6 b) b) Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an X
1.6 c) c) Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind beschädigt X
1.6 d) d) Kabel beschädigt X
1.6 e) e) Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt X
1.6 f) f) System zeigt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an [System S011] X
1.7 Elektronisches Bremssystem
(EBS)
· Zustand
- Auffälligkeiten
1.7 a) a) Warnvorrichtung schadhaft X
1.7 b) b) Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an X
1.7 c) c) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an [System S020] X
1.8 Bremsflüssigkeit · Zustand
- Auffälligkeiten
1.8 Bremsflüssigkeit verschmutzt oder weist Ablagerungen auf X
mit Ausfallgefahr X
2. LENKUNG
102. Gesamtsystem Einhaltung von Vorgaben ggf. Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 102 Vorgabengemäß Vorgabenrichtlinie nicht eingehalten [Systeme S01 7, S027, S036, S043, S044, S047, S049, S055, S056]; ohne elektronische Hilfskraftlenkung X
102.1 Lenkanlage · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

D 102.1 Funktion beeinträchtigt X X
102.2 Lenkung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

D 102.2 a) Anschlag verstellt, fehlt oder ohne Wirkung X
unsachgemäß repariert X X
D 102.2 b) schwergängig, Rastpunkte, klemmt, ohne Rückstellung, Spiel zu groß X X
2.1. Lenkung, Lenkgetriebe und Lenkübertragungsteile
2.1.1 Zustand des Lenkgetriebe, Lenkwellen · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 2.1.1 a) a) Getriebe schwergängig. X
2.1.1 b) b) Gelenkwelle/Kreuzgelenk beschädigt X
Gelenkwelle/Kreuzgelenk beschädigt mit Ausfallgefahr X
2.1.1 c) c) Gelenkwelle/Kreuzgelenk/ Keilwelle übermäßig abgenutzt X
Gelenkwelle/Kreuzgelenk/ Keilwelle übermäßig abgenutzt mit Ausfallgefahr X
2.1.1 d) d) Gelenkwelle/Kreuzgelenk ausgeschlagen X
Gelenkwelle/Kreuzgelenk Gefahr des Lösens der Verbindung X
2.1.1 e) e) ölfeucht X
Ölverlust mit Abtropfen X
2.1.2 Befestigung Lenkgetriebe · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 2.1.2 a) a) Lenkgetriebe Befestigung mangelhaft X
Befestigungen mangelhaft mit Relativbewegung zwischen Fahrgestell/Aufbau X
2.1.2 b) b) Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet X
Befestigungslöcher: Gefahr des Lösens der Verbindung X
2.1.2 c) c) Befestigungsbolzen fehlen, gebrochen X
Befestigungsbolzen: Gefahr des Lösens der Verbindung X
2.1.2 d) d) Lenkgetriebe Aufnahme angerissen X
Lenkgetriebe gebrochen X
2.1.3 Lenkübertragungsteile · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Einstellung

2.1.3 a) a) Befestigung mangelhaft X
Gefahr des Lösens der Verbindungen X
2.1.3 b) b) Lagerung ausgeschlagen X
Gefahr des Lösens der Verbindungen X
2.1.3 c) c) beschädigt X
beschädigt mit Ausfallgefahr X
2.1.3 d) d) Sicherung unzureichend X
2.1.3 e) e) Radeinstellung mangelhaft X
2.1.3 f) f) unsachgemäß repariert, Ausführung unzulässig X
beschädigt mit Ausfallgefahr X
2.1.3 g) g) Staubabdichtung beschädigt X
Staubabdichtung unwirksam X
2.1.4 Lenkgestänge (Funktion) · Funktion · Zustand 2.1.4 a) a) Freigängigkeit nicht ausreichend X
2.1.4 b) b) Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen X
2.1.5 Hilfskraftlenkung/Lenkunterstützung Schlauch/Leitung
Lenkhilfe
Lenkzylinder
Hydraulikanlage
· Funktion
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Dichtheit

2.1.5 a) a) undicht - Ölverlust mit Abtropfen X
2.1.5 b) b) Flüssigkeitsmenge zu gering X X
2.1.5 c) c) ohne Funktion X
mit Überschreitung der zulässigen Lenkkraft X
2.1.5 d) d) Mechanismus (z.B. Pumpe, Drehschieber), gebrochen oder unsicher X
mit Überschreitung der zulässigen Lenkkraft X
2.1.5 e) e) Einstellung/Ausrichtung fehlerhaft oder Bauteile stoßen aneinander X
mit Überschreitung der zulässigen Lenkkraft X
2.1.5 f) f) unzulässig verändert X
mit Überschreitung der zulässigen Lenkkraft X
2.1.5 g) g) Kabel/Schläuche/Leitungen beschädigt, korrosionsgeschwächt X
mit Überschreitung der zulässigen Lenkkraft X
D 2.1.5 a) Leitungen/Schläuche/Kabel unsachgemäß verlegt, montiert X
D 2.1.5 b) Systemleuchte ohne Funktion oder signalisiert Fehlfunktion X
2.2. Lenkrad, Lenker, Lenksäule
2.2.1 Lenkrad, Lenker · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

· Zustand

· Lenkkräfte
- Auffälligkeiten
- Zulässigkeit

2.2.1 a) a) Lenkrad lose X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
2.2.1 b) b) Lenkradnabe Sicherungselement fehlt X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
2.2.1 c) c) Lenkradnabe, -kranz oder -speiche gebrochen, lose X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
D 2.2.1 Lenker gebrochen, lose X X
Lenkrad, Lenker beschädigt X X
Lenkrad, Lenkradnabe, Lenker nicht genehmigte Ausführung X
2.2.2 Lenksäule/ Gabelbrücke und Gabel sowie Lenkungsdämpfer · Zustand
- Auffälligkeiten
· Funktion 2.2.2 a) a) übermäßiges Axialspiel der Lenksäule X
2.2.2 b) b) Übermäßiges Radialspiel der Lenksäule X
2.2.2 c) c) Gelenkscheibe (Hardyscheibe) beschädigt. X
2.2.2 d) d) Befestigung mangelhaft X
mit Gefahr des Lösens der Verbindung X
2.2.2 e) e) unzulässig verändert mit Ausfallgefahr X
D 2.2.2 a) unsachgemäß repariert X
D 2.2.2 b) Lenkungsdämpfer undicht X X
D 2.2.2 c) Lenkungsdämpfer, Gabelbrücke: ausgeschlagen, beschädigt, angerissen, verbogen, gebrochen, korrosionsgeschwächt, Ausführung unzulässig, unzulässig verändert X X
D 2.2.2 d) Lenkkopflager beschädigt, übermäßiges Spiel, Rastpunkt vorhanden X X
2.3 Lenkungsspiel · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion
- Auffälligkeiten

· Funktion 2.3 übermäßiges Spiel X
Sichere Lenkung beeinträchtigt X
2.5. Drehkranz/ Drehschemel · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 2.5 a) a) beschädigt, eingerissen X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
2.5 b) b) übermäßiges Spiel X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
2.5 c) c) Befestigung mangelhaft X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
D 2.5 eine einzelne Schraube lose X
2.6. Elektronische Hilfskraftlenkung · Funktion
- Auffälligkeiten
2.6 a) a) signalisiert über Kontrollleuchte Fehlfunktion X
2.6 b) b) Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder X
Lenkung beeinträchtigt. X
2.6 c) c) Elektronische Hilfskraftlenkung ohne Funktion X
2.6 d) d) signalisiert über elektronische Schnittstelle Fehlfunktion [System S016] X
3. SICHT
103. Gesamtsystem Einhaltung von Vorgaben ggf. Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 103 Vorgaben (ggf. gemäß Vorgabenrichtlinie) nicht eingehalten [Einrichtungen für indirekte Sicht nach UN-R46] X


Untersuchungspunkt
(Position)

Untersuchungskriterium

Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer Mangel
(GM)
erheblicher Mangel (EM) gefährlicher Mangel (VM) verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung
(VU)
3.1 Sichtfeld · Zustand
- Auffälligkeiten

· Beeinträchtigung des Sichtfeldes

· Zustand

· Ausführung
-Auffälligkeiten

3.1 Sichtbeeinträchtigung außerhalb des Fernsichtbereiches nach vorn oder zur Seite X
Sichtbeeinträchtigung im Fernsichtbereich oder auf die Aussenspiegel X
3.2 Zustand der Scheiben · Zustand

· Beeinträchtigung des Sichtfeldes
- Auffälligkeiten

· Zustand

· Ausführung
-Auffälligkeiten

3.2 a) a) Steinschlag (ohne Rissbildung), verfärbt (außerhalb des Fernsichtbereichs) X
Beschädigung im Fernsichtbereich X
Beschädigung der Frontscheibe mit Rissbildung X
Sichtbeeinträchtigung im Fernsichtbereich oder auf die Aussenspiegel X
3.2 b) b) nicht vorschriftsmäßig (außerhalb des Wischbereichs der Scheibenwischer) X
Sichtbeeinträchtigung im Fernsichtbereich oder auf die Aussenspiegel X
3.2 c) c) Glas- oder Kunststoff-Scheiben in unzulässigem Zustand X
Sicht im Fernsichtbereich stark beeinträchtigt X
D 103.2 Sonnenblende lose X
3.3 Rückspiegel oder Rückblickeinrichtungen · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand

· Beeinträchtigung der Sicht

3.3 a) a) Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftmäßig X
Weniger als zwei Rückblickeinrichtungen vorhanden X
3.3 b) b) Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung beschädigt, Befestigung mangelhaft X
Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung unwirksam, stark beschädigt, lose X
3.3 c) c) Erforderliches Sichtfeld nicht erfasst X
3.4 Scheibenwischer · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 3.4 a) a) Scheibenwischer funktionieren nicht, fehlen oder sind nicht vorschriftsmäßig X
3.4 b) b) Wischerblatt beschädigt X
Wischerblatt fehlt, unwirksam X
3.5 Windschutzscheibenwaschanlage · Zustand

· Funktion

3.5 Waschanlage beschädigt oder funktioniert nicht ordnungsgemäß X
Waschanlage funktioniert nicht X
3.6 Antibeschlagsystem · Zustand

· Funktion

· Ausführung 3.6 System funktioniert nicht oder unzureichend X
4. LICHTTECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANDERE TEILE DER ELEKTRISCHEN ANLAGE
104. Gesamtsystem Einhaltung von Vorgaben Prüfung ggf. auch über die elektronische Schnittstelle Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 104 Vorgaben gemäß Vorgabenrichtlinie nicht eingehalten [Systeme S001, S01 2, S021, S024, S026, S053]; ohne automatische Leuchtweitenregelung, Notbremssignal sowie Mängel nach 4.1.2 b), 4.1.3 c) X
4.1. Abblendlicht- und Fernlichtscheinwerfer
4.1.1 Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.1.1 a) a) Scheinwerfer/Lichtquelle ist defekt oder fehlt (Mehrfach-Scheinwerfer/mehrere Lichtquellen; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig) X
Einzel-Scheinwerfer/Einzel-Lichtquellen; bei LED Sicht stark beeinträchtigt. X
4.1.1 b) b) Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw. Streu-/ Abschlussscheibe) leicht beschädigt X
Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw. Streu-/Abschlussscheibe) schwer beschädigt oder nicht vorhanden X
4.1.1 c) c) Scheinwerfer nicht sicher befestigt X
4.1.2 Ausrichtung des Lichtbündels gem. HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie

· Einstellung der Scheinwerfer

· Zustand 4.1.2 a) a) Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen 1 X
4.1.2 b) b) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an X
4.1.3 Schaltung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.1.3 a) a) Schalterfunktion nicht vorschriftsmäßig 1 (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer) X
Höchstzulässige Lichtstärke nach vorn überschritten X
4.1.3 b) b) Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt X
4.1.3 c) c) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an X
4.1.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften 1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.1.4 a) a) Scheinwerfer, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig X
4.1.4 b) b) Gegenstände auf der Streu-/Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern X
4.1.4 c) c) Lichtquelle und Scheinwerfer nicht kompatibel X
4.1.5 Leuchtweiteneinstellung
(falls vorgeschrieben)
· Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.1.5 a) a) Funktionsbeeinträchtigung X
4.1.5 b) b) Manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden X
4.1.5 c) c) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an. [System S009] X
4.1.6 Scheinwerferreinigungsanlage (falls vorgeschrieben) · Zustand
- Auffälligkeiten Funktion
· Zustand 4.1.6 Funktionsbeeinträchtigung, Befestigung mangelhaft X
bei Gasentladungsscheinwerfern und anderen X
4.2. Begrenzungs- und Schlussleuchten, Seitenmarkierungsleuchten, Umrissleuchten sowie Tagfahrleuchten
4.2.1 Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.2.1 a) a) Lichtquelle schadhaft X
4.2.1 b) b) Leuchte oder Streu-/Abschlussscheibe schadhaft X
4.2.1 c) c) Befestigung mangelhaft X
Befestigung mangelhaft mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leuchtwirkung X
D 4.2.1 bei LED-Lichtquelle bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig X
4.2.2 Schaltung · Zustand
-Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.2.2 a) a) Schaltung nicht vorschriftsmäßig 1 X
4.2.2 b) b) Betätigungseinrichtung, Funktion beeinträchtigt X
4.2.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften 1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.2.3 a) a) Leuchte, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig 1 X
Rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten; stark verringerte Leuchtkraft X
4.2.3 b) b) Gegenstände auf der Streu-/Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern X
Rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten; stark verringerte Leuchtkraft X
4.3. Bremsleuchten
4.3.1 Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.3.1 a) a) Lichtquelle schadhaft (Mehrfach-Lichtquelle, bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig) X
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtig X
Keine Lichtquelle funktionstüchtig X
4.3.1 b) b) Leuchte oder Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung) X
Leuchte oder Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt) X
4.3.1 c) c) Befestigung mangelhaft X
mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leuchtwirkung X
4.3.2 Schaltung · Zustand
-Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.3.2 a) a) Schaltung nicht vorschriftsmäßig 1 X
Funktionsverzögerung X
ohne Funktion X
4.3.2 b) b) Betätigungseinrichtung, Funktion beeinträchtigt X
4.3.2 c) c) System gibt eine Fehlermeldung über die elektronische Fahrzeugschnittstelle [System S029] X
4.3.2 d) d) Notbremslicht ohne Funktion, nicht ordnungsgemäß X
4.3.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften 1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.3.3 Leuchte, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig 1 X
Weißes Licht nach hinten; stark verringerte Leuchtkraft X
4.4. Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten
4.4.1. Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.4.1 a) a) Lichtquelle schadhaft (Mehrfach-Lichtquelle, bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig) X
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtig X
4.4.1 b) b) Leuchte oder Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung) X
Leuchte oder Streu-/Abschlussscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt) X
4.4.1 c) c) Leuchte nicht sicher befestigt (Befestigung mangelhaft) X
mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leuchtwirkung X
4.4.2. Schaltung · Zustand
-Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.4.2 Schaltung nicht vorschriftsmäßig 1 X
Keine Funktion X
4.4.3. Übereinstimmung mit den Vorschriften 1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.4.3 Leuchte, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft, sequentielle Aktivierung oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig 1 X
4.4.4. Blinkfrequenz · Blinkfrequenz
- Auffälligkeit
· Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage 4.4.4 Blinkfrequenz nicht vorschriftsmäßig 1 X
4.5. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten
4.5.1 Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.5.1 a) a) Lichtquelle schadhaft (Mehrfach-Lichtquelle; bei LED bis zu 1/3 nicht funktionstüchtig) X
Einzel-Lichtquellen; bei LED weniger als 2/3 funktionstüchtig X
4.5.1 b) b) Streu-/Abschlussscheibe leicht beschädigt (kein Einfluss auf Lichtausstrahlung) X
Streu-/Abschlusscheibe schwer beschädigt (Lichtausstrahlung beeinträchtigt) X
4.5.1 c) c) Leuchte nicht sicher befestigt X
Befestigung mangelhaft mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leuchtwirkung X
4.5.2 Ausrichtung des Lichtbündel · Einstellung der Scheinwerfer gem. HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie 4.5.2 Scheinwerfereinstellung nicht vorschriftsmäßig 1 X
Hell-Dunkel-Grenze über der der Scheinwerfer für Abblendlicht X
4.5.3 Schaltung · Zustand
-Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.5.3 Schaltung nicht vorschriftsmäßig 1 X
Keine Funktion X
4.5.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften 1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Funktion

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.5.4 a) a) Leuchte, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig 1 X
4.5.4 b) b) Integrierte Systemfunktionen nicht vorschriftsmäßig 1 X
4.6. Rückfahrscheinwerfer
4.6.1 Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.6.1 a) a) Lichtquelle schadhaft X
4.6.1 b) b) Leuchte oder Streu-/Abschlussscheibe beschädigt X
4.6.1 c) c) Befestigung mangelhaft X
mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leuchtwirkung X
4.6.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Funktion

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.6.2 a) a) Leuchte, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig 1 X
4.6.2 b) b) Systemfunktion nicht vorschriftsmäßig 1 X
4.6.3 Schaltung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Zustand 4.6.3 Schaltung nicht vorschriftsmäßig 1 X
Rückfahrscheinwerfer kann eingeschaltet werden, obwohl Rückwärtsgang nicht eingelegt ist X


Untersuchungspunkt (Position) Untersuchungskriterium Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer Mangel
(GM)
erheblicher Mangel (EM) gefährlicher Mangel (VM) verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung
(VU)
4.7. Kennzeichenbeleuchtung
4.7.1 Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand 4.7.1 a) a) Leuchte strahlt direktes oder weißes Licht nach hinten aus, Beeinträchtigung der Leuchtwirkung X
4.7.1 b) b) Lichtquelle schadhaft (Mehrfach-Lichtquelle) X
Lichtquelle schadhaft (Einzel-Lichtquelle) X
4.7.1 c) c) Befestigung mangelhaft X
Befestigung mangelhaft mit Gefahr des Verlierens X
4.7.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften 1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.7.2 Leuchte, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig, Systemfunktion nicht vorschriftsmäßig X
4.8. Rückstrahler, auffällige (retroflektierende) Markierung und hintere Kennzeichnungs-/Warntafeln/-Markierungen
4.8.1 Zustand · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 4.8.1 a) a) ohne Funktion oder beschädigt X
Rückstrahlung beeinträchtigt X
4.8.1 b) b) Befestigung mangelhaft X
mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leucht- oder Rückstrahlwirkung X
4.8.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften 1 · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und geometrische Sichtbarkeit
- Zulässigkeit

4.8.2 Bauteil, reflektierte Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsmäßig 1 X
Fehlen oder falsche Form oder strahlen rotes Licht nach vorn oder weißes Licht nach hinten zurück X
4.9. Kontrollleuchten für das Beleuchtungssystem
4.9.1 Zustand und Funktion · Zustand
- Auffälligkeiten Funktion
· Zustand

· Sichtbarkeit

4.9.1 Kontrollleuchte(n) ohne Funktion X
Kontrollleuchte für Fernlicht oder Nebelschlussleuchte ohne Funktion X
4.9.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften · Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Ausführung 4.9.2 Nichtvorschriftsmäßig X
4.10 Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
4.10 Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger · Zustand
- Auffälligkeiten

·Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand

· Funktion (Kontaktbelegung)

4.10 a) a) Befestigung mangelhaft X
Stecker, Steckdosen lose X
4.10 b) b) Isolierung beschädigt oder schadhaft X
Gefahr eines Kurzschlusses X
4.10 c) c) Elektrische Verbindungen des Zugfahrzeugs oder des Anhängers funktionieren nicht einwandfrei X
Bremsleuchten des Anhängers funktionieren nicht X
4.11 Elektrische Leitungen
4.11 Elektrische Leitungen · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Verlegung, Absicherung

4.11 a) a) Leitungen unsicher oder ungenügend gesichert; X
Halterungen locker, berühren scharfe Kanten, Anschlüsse könnten sich lösen; X
Leitungen könnten heiße Teile, rotierende Teile oder den Boden berühren; Anschlüsse haben sich gelöst (für Bremsen und Lenkung wichtige Teile) X
4.11 b) b) Leitungen leicht schadhaft X
Leitungen stark beschädigt X
Leitungen für Bremse oder Lenkung stark beschädigt X
4.11 c) c) Isolierung beschädigt oder schadhaft X
Gefahr eines Kurzschlusses X
Brandgefahr, Funkenbildung X
D 4.11 a) Leitung falsch verlegt, falsch dimensioniert, unzulässig X
D 4.11 b) Leitung falsch dimensioniert (Brandgefahr) X
D 4.11 c) Ladekabel: (elektrischer Fahrzeugantrieb) fehlt, beschädigt X
4.12 Sonstige aktive und passive lichttechnische Einrichtungen
4.12 Sonstige aktive und passive lichttechnische Einrichtungen · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Anzahl
- Zulässigkeit

· Funktion

· Zustand

· Prüfzeichen

· Anbaumaße und Sichtwinkel
-Zulässigkeit

· Kontaktbelegung

4.12 a) a) Eine eingebaute Leuchte/ ein eingebauter Rückstrahler ist nicht vorschriftsmäßig 1 X
Rotes Licht wird nach vorn oder weißes Licht nach hinten ausgestrahlt/reflektiert X
4.12 b) b) Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig 1 X
Aufgrund der Anzahl gleichzeitig leuchtender Scheinwerfer wird die zulässige Helligkeit überschritten; rotes Licht wird nach vorn oder weißes Licht nach hinten aus- bzw. rückgestrahlt X
4.12 c) c) Befestigung mangelhaft; X
Befestigung mangelhaft mit Gefahr des Verlierens oder mit Beeinträchtigung der Leuchtwirkung X
D 4.12 a) Anbringung nicht zulässiger aktiver lichttechnischer Einrichtungen ("Michelinmännchen", Namenschilder, Werbung, "Weihnachtsmänner", usw.) X
D 4.12 b) Anbringung nicht zulässiger passiver lichttechnischer Einrichtungen (z.B. Werbung) X
4.13 Batterie(n) (einschließlich Antriebsbatterien)
4.13. Batterie(n) (einschließlich Antriebsbatterien und Energiespeicher) · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 4.13 a) a) Unsicher, Abdeckung fehlt Unsachgemäß befestigt, Gefahr eines Kurzschlusses, Energiespeicher/Antriebsbatterie beschädigt, Befestigung mangelhaft, unsicher X X
4.13 b) b) Leckage X
Austritt gefährlicher Stoffe X
4.13 c) c) Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt X
4.13 d) d) Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt X
4.13 e) e) Belüftung (sofern vorgeschrieben) unzureichend X
5. ACHSEN, RÄDER, REIFEN UND AUFHÄNGUNG
105. Gesamtsystem Einhaltung von Vorgaben Prüfung ggf. auch über die elektronische Schnittstelle Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 105 Vorgaben gemäß Vorgabenrichtlinie nicht eingehalten [Systeme S01 8, S028, S043]; ohne Reifendruckkontrollsystem X
5.1 Achsen
5.1.1 Achsen · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Art und Qualität der Reparaturausführung

5.1.1 a) a) Achse/Achskörper gebrochen oder verbogen X
5.1.1 b) b) Befestigung beschädigt, mangelhaft X
Stabilität beeinträchtigt, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt; übermäßiges Spiel an den Befestigungspunkten X
5.1.1 c) c) Sicherheitskritische Veränderung, Ausführung unzulässig, Zulässigkeit nicht nachgewiesen, unzulässig verändert, korrosionsgeschwächt, durchgerostet, unsachgemäß repariert, angerissen; X
Stabilität und Funktionsfähigkeit beeinträchtigt (durchgerostet mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung), Abstand zu anderen Fahrzeugteilen oder Bodenfreiheit unzureichend X
5.1.2 Achsschenkel, Achslagerung · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 5.1.2 a) a) Achsschenkel gebrochen X
5.1.2 b) b) Achsschenkelbolzen und/ oder -buchsen übermäßiges Lagerungsspiel, verschlissen X
Lösender Verbindung mit Ausfallgefahr X
5.1.2 c) c) Übermäßiges Lagerungsspiel zwischen Achsschenkel und Achsträger X
Lagerung ausgeschlagen mit Ausfallgefahr X
5.1.2 d) d) Achsschenkelbolzen in der Lagerung locker X
Kann/können sich lockern; Richtungsstabilität beeinträchtigt X
5.1.3 Radlager · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 5.1.3 a) a) Übermäßiges Spiel/ausgeschlagen X
übermäßiges Spiel/ausgeschlagen mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
5.1.3 b) b) schwergängig, auffällige Geräuschentwicklung oder beschädigt; X
fest, Gefahr der thermischen Zerstörung X
D 5.1.3 a) Staubkappe fehlt X
5.2 Räder und Reifen
5.2.1 Radnabe · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 5.2.1 a) a) Eine Radmutter oder ein Radbolzen fehlt oder ist locker X
Befestigung fehlt oder ist so locker, dass die Verkehrssicherheit in hohem Maße beeinträchtigt ist X
5.2.1 b) b) Nabe abgenutzt oder beschädigt X
Nabe abgenutzt oder beschädigt, sodass die sichere Befestigung der Räder beeinträchtigt ist X
5.2.2 Räder · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand 5.2.2 a) a) Bruch oder defekte Schweißung X
5.2.2 b) b) Felgen-/Sprengringe unsachgemäß montiert X
Gefahr des Lösens X
5.2.2 c) c) Rad beschädigt, stark verbogen, angerissen, angebrochen, korrosionsgeschwächt X
D 5.2.2 a) unzulässig repariert oder bearbeitet X
5.2.2 c) Sichere Befestigung an der Radnabe beeinträchtigt; sichere Befestigung des Reifens beeinträchtigt X
D 5.2.2 b) einzelne Radbefestigungselemente lose, fehlen, Ausführung unzulässig X
D 5.2.2 c) mehrere Radbefestigungselemente lose, fehlen, Ausführung unzulässig X
5.2.2 d) d) Radgröße, Bauart, oder Radtyp nicht vorschriftsmäßig 1 oder kompatibel, sodass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird Ausführung unzulässig Zulässigkeit nicht nachgewiesen Rad/Reifenkombination unzulässig X
D 5.2.2 d) Distanzscheiben Zulässigkeit nicht nachgewiesen, vorgeschriebene fehlen X
5.2.3 Reifen · Zustand
- Auffälligkeiten

·Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand 5.2.3 a) a) Reifengröße, Ausführung, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitskategorie nicht vorschriftsmäßig X
Unzureichende Tragfähigkeit oder Geschwindigkeitskategorie für den tatsächlichen Gebrauch, Reifen berührt andere unbewegliche Fahrzeugteile, sodass die Fahrsicherheit beeinträchtigt ist X
5.2.3 b) b) Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern X
5.2.3 c) c) Reifen unterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen/Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse/u. a.) auf derselben Achse X
5.2.3 d) d) Reifen beschädigt oder eingeschnitten X
Reifen beschädigt mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
5.2.3 e) e) Profiltiefe zu gering X
Reifenprofil nicht vorschriftsmäßig (ohne Profil und Gewebe sichtbar) X
5.2.3 f) Reifenscheuern an anderen Bauteilen (z.B. an flexiblen Spritzschutzvorrichtungen) X
Freigängigkeit nicht ausreichend X
5.2.3 g) g) Reifen unzulässig nachgeschnitten X
Reifen unzulässig nachgeschnitten mit Beschädigung der Gewebelagen X
5.2.3 h) h) Reifendruckkontrollsystem [System S031, S048] gestört, signalisiert Fehlfunktion X
Reifenfülldruck augenscheinlich zu niedrig X
Reifendruckkontrollsystem- offensichtlich funktionsunfähig oder stillgelegt X
D 5.2.3 a) Reifenprofil einseitig abgefahren X
D 5.2.3 b) Reifenventil-Staubkappe (Krad) fehlt X
D 5.2.3 c) M+S Reifen Geschwindigkeitsschild fehlt oder falsch angebracht oder optische oder akustische Warnung erfolgt nicht X
5.3 Aufhängung
5.3.1 Federn und Stabilisatoren · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand 5.3.1 a) a) unsachgemäß montiert, übermäßiger Verschleiß, Vorspannung unzureichend, Befestigung mangelhaft (lose oder ausgeschlagen) X
Befestigung mangelhaft mit Ausfallgefahr X
5.3.1 b) b) Feder, Federbauteil beschädigt oder gebrochen X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
5.3.1 c) c) Feder, Federbauteil fehlt X
mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
5.3.1 d) d) Ausführung unzulässig, Zulässigkeit nicht nachgewiesen unzulässig verändert, unsachgemäße Reparatur, falsche Einstellung X
Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend; Federungssystem nicht funktionstüchtig X
5.3.2 Schwingungsdämpfer, Achsdämpfung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand 5.3.2 a) a) Lagerung ausgeschlagen X
Befestigung mangelhaft X
5.2.3 b) b) Schwingungsdämpfer beschädigt und Anzeichen für eine erhebliche Leckage oder Funktionsstörung X
D 5.3.2 Ausführung unzulässig, Zulässigkeit nicht nachgewiesen unzulässig verändert X
5.3.2.1 Wirksamkeit der Dämpfung · Zustand

· Wirkung, falls durchführbar 2

5.3.2.1 a) a) Wirkung stark ungleich X
5.3.2.1 b) b) Wirkung unzureichend (Mindestwerte nicht erreicht) X
5.3.3 Drehstäbe, Lenker, Kraftradgabel oder -schwinge und andere Fahrwerkskomponenten · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand 5.3.3 a) a) Befestigung mangelhaft, Lagerung ausgeschlagen X
Lagerung ausgeschlagen und Richtungsstabilität beeinträchtigt X
5.3.3 b) b) beschädigt, verformt, angerissen, unsachgemäß repariert oder erheblich korrosionsgeschwächt X
beschädigt mit Ausfallgefahr X
D 5.3.3 a) Manschette beschädigt X
D 5.3.3 b) Manschette beschädigt mit Feuchtigkeitseintritt, fehlt X
5.3.3 c) c) Ausführung unzulässig, Zulässigkeit nicht nachgewiesen unzulässig verändert X
unzulässig und Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend X
D 5.3.3 c) Kraftradgabel Ausführung unzulässig, unzulässig verändert X X
D 5.3.3 d) Kraftradgabel ausgeschlagen, beschädigt, angerissen, verbogen, gebrochen, korrosionsgeschwächt, Befestigung mangelhaft X X
5.3.4 Trag- und Führungsgelenke · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 5.3.4 a) a) ausgeschlagen X
mit Verkehrsgefährdung X
5.3.4 b) b) Staubabdichtung stark verschlissen X
Staubabdichtung nicht vorhanden oder gerissen X
5.3.5 Pneumatische und hydropneumatische Federung · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Funktion und Einstellung der Ventile

5.3.5 a) a) ohne Funktion X
5.3.5 b) b) Luftfederungskomponente beschädigt oder verändert X
mit Ausfallgefahr X
5.3.5 c) c) Luftfederungskomponente undicht X
6. FAHRGESTELL/RAHMEN/AUFBAU UND DARAN BEFESTIGTE TEILE
106. Gesamtsystem Einhaltung von Vorgaben Prüfung ggf. auch über die elektronische Schnittstelle Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 106 Vorgaben gemäß Vorgabenrichtlinie nicht eingehalten [Systeme S003, S007, S014, S025, S038, S039, S042, S050, S052]; ohne Motorleistung X
6.1 Fahrgestell oder Rahmen und oder daran befestigte Teile
6.1.1 Rahmen/ tragende Teile · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 6.1.1 a) a) Längs- oder Querträger des Rahmens angerissen, verformt X
Längs- oder Querträger des Rahmens durchgerissen, gebrochen X
6.1.1 b) b) Verstärkungsplatten oder Befestigungen (Nieten/ Schrauben) unsicher X
D 6.1.1 a) Schäden bei einzelnen Nieten oder Schrauben; eine Niete/ Schraube fehlt X
Mehrzahl der Befestigungen (Nieten/Schrauben) locker; Festigkeit der Teile unzureichend mit unmittelbarer Verkehrsgefährdung X
6.1.1 c) c) korrossionsgeschwächt X
mit Ausfallgefahr X
D 6.1.1 b) unsachgemäß repariert, bearbeitet X X
D 6.1.1 c) unsachgemäßer Ein- oder Umbau X X
6.1.2 Abgasanlage · Zustand
- Auffälligkeiten
6.1.2 a) a) Abgasanlage undicht, korrosionsgeschwächt, beschädigt X
6.1.2 b) b) Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastraum ein X
Gesundheitsgefahr für Fahrzeuginsassen X


Untersuchungspunkt
(Position)
Untersuchungskriterium Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer
Mangel
(GM)
erheblicher Mangel (EM) gefährlicher Mangel (VM) verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung
(VU)
6.1.3 Kraftstoff-/ Gasanlage (Antrieb und Heizung) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Dichtheit (Gasanlage)

· Zustand

· Prüf- bzw. Austauschfristen

· Funktion

6.1.3 a) a) Tank, Leitungen Brandgefahr X
6.1.3 b) b) Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel, Anlage undicht X
Brandgefahr; übermäßiger Austritt gefährlicher Stoffe X
D 6.1.3 a) Tankdeckel Verliersicherung fehlt X
6.1.3 c) c) Leitungen angescheuert X
Leitungen beschädigt X
6.1.3 d) d) Kraftstoffabsperrventil funktioniert nicht einwandfrei X
6.1.3 e) e) Brandgefahr aufgrund von
- Kraftstoffaustritt
X
- mangelhaft abgeschirmtem Kraftstofftank oder Auspuff X
- Zustand des Motorraums X
6.1.3 f) f) LPG/CNG/LNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsmäßig, defekt (Brand-/Explosionsgefahr) X
D 6.1.3 b) Zulässigkeit oder Prüfung nach Nummer 7 des DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" für Kraftfahrzeuge nicht nachgewiesen X
D 6.1.3 c) Nachweis der Gasanlagenprüfung fehlt, abgelaufen, falsch X
D 6.1.3 d) Prüffrist des Druckbehälters abgelaufen X
D 6.1.3 e) Typschild/Kennzeichnung (Tank) nicht vorhanden, nicht lesbar X
D 6.1.3 f) Tank oder Leitungen, beschädigt, korrosionsgeschwächt, Befestigung mangelhaft
(ohne Brandgefahr)
X
D 6.1.3 g) Gasanlage oder deren Teile: Ausführung unzulässig X
D 6.1.3 h) Gasanlage oder deren Teile: beschädigt, Befestigung mangelhaft (ohne Brandgefahr) X
D 6.1.3 i) Einbauschild nach 4.2 der ECE-R1 15 nicht vorhanden, unvollständig, nicht lesbar X
6.1.4 Stoßfänger/ Unterfahrschutz/ seitliche Schutzvorrichtung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand 6.1.4 a) a) Lose oder beschädigt, Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt X
Lose mit Gefahr des Abfallens X
6.1.4 b) b) Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsmäßig 1 X
6.1.5 Reserveradbefestigung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand

· Funktion

6.1.5 a) a) Reserveradhalter mangelhaft X
6.1.5 b) b) Reserveradhalter gebrochen, lose X
6.1.5 c) c) Reserverad Befestigung mangelhaft X
Reserverad lose mit Gefahr des Abfallens X
6.1.6 mechanische Verbindungseinrichtungen · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

6.1.6 a) a) Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen X
Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen mit Verkehrsgefährdung X
6.1.6 b) b) Bauteil verschlissen X
Gefahr des Lösens der Zugverbindung, Verschleißmaß überschritten X
6.1.6 c) c) Befestigung mangelhaft X
lose mit Gefahr des Abfallens X
6.1.6 d) d) Sicherungsvorrichtung fehlt, Funktion beeinträchtigt X
6.1.6 e) e) Anzeigeeinrichtung für die geschlossene und gesicherte Stellung funktioniert nicht X
6.1.6 f) f) Kennzeichen oder Leuchte verdeckt durch Verbindungseinrichtung X X
Kennzeichen nicht lesbar durch Verbindungseinrichtung
6.1.6 g) g) Haupt- und Hilfsverriegelungseinrichtung unzulässig verändert X X
6.1.6 h) h) Verbindungseinrichtung zu schwach dimensioniert X
D 6.1.6 a) Abschleppeinrichtung mangelhaft, fehlt X
D 6.1.6 b) Anhänge-/Sattelkupplung, Befestigung unzureichend, nicht genehmigte Ausführung; X
D 6.1.6 c) Verbindungseinrichtung Typschild fehlt X
D 6.1.6 d) Zuggabel/-rohr: verbogen, angerissen oder unzulässig/ unsachgemäß reparaturgeschweißt, nicht genehmigte Ausführung X X
D 6.1.6 e) Zugeinrichtung, Höheneinstelleinrichtung/Stützeinrichtung Bodenfreiheit unzureichend X
D 6.1.6 f) Höheneinstelleinrichtung fehlt, schadhaft X
D 6.1.6 g) nicht genehmigte Ausführung X
D 6.1.6 h) Stützeinrichtung fehlt, schadhaft X
6.1.7 Antriebsstrang · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 6.1.7 a) a) Befestigungsbolzen Kardanantrieb/Gelenkwelle lose oder fehlen X
Befestigungsbolzen Kardanantrieb/Gelenkwelle lose mit Gefahr des Abfallens X
6.1.7 b) b) Antriebswellenlager übermäßig abgenutzt X
lose mit Gefahr des Abfallens oder Versagens X
6.1.7 c) c) Antriebswellengelenke oder Antriebsketten/-riemen übermäßig abgenutzt X
lose mit Gefahr des Abfallens oder Versagens X
6.1.7 d) d) Flexible Kupplung beschädigt X
lose mit Gefahr des Abfallens oder Versagens X
6.1.7 e) e) Welle beschädigt oder verbogen X
6.1.7 f) f) Lagergehäuse gebrochen oder unsicher X
lose mit Gefahr des Abfallens oder Versagens X
6.1.7 g) g) Antriebswelle Staubmanschette beschädigt X
Antriebswelle Staubmanschette unwirksam X
6.1.7 h) h) Unzulässige Veränderung am Antriebssystem X
D 6.1.7 a) Getriebe/Antriebsstrang beschädigt, Funktion eingeschränkt, unzureichende Befestigung, unsachgemäße Reparatur X X
D 6.1.7 b) Aufhängung beschädigt X
D 6.1.7 c) Kette/Riemen fehlt, stark beschädigt X
D 6.1.7 d) Ketten-/Riemenschutz fehlt, stark beschädigt X
6.1.8 Motorbefestigung · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand 6.1.8 Befestigung schadhaft, lose, beschädigt, unsachgemäß repariert X
Befestigungen fehlt, gebrochen X
6.1.9 Motorleistung · Zustand
- Auffälligkeiten (Leistungsänderung)
· Zustand 6.1.9 a) a) Steuerung verändert, da- durch Beeinträchtigung der Sicherheit und/oder des Umweltverhaltens X
6.1.9 b) b) Motor verändert, dadurch Beeinträchtigung der Sicher-heit und/oder des Umweltverhaltens X
106.1 Elektrischer Fahrzeugantrieb · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand D 106.1 a) unzulässig verändert, unsicher, beschädigt Warnaufkleber fehlen, Abdeckung: fehlen, beschädigt X
D 106.1 b) unsicher (Kurzschluß-/Brandgefahr) X
D 106.1 c) Ladeanschluß: unzulässig verändert, unsicher, beschädigt X
6.2. Führerhaus, Karosserie, Kraftradverkleidung
6.2.1 Zustand des Aufbaus · Zustand
- Auffälligkeiten

·Ausführung
- Zulässigkeit/ Befestigung

· Zustand 6.2.1 a) a) Verkleidung oder Bauteil lose oder beschädigt und Gefahr von Verletzungen X
Lose mit Gefahr des Abfallens X
6.2.1 b) b) Karosseriesäule beschädigt X
Karosseriesäule instabil X
6.2.1 c) c) Eindringen von Motor- oder Abgasen X
Gesundheitsgefahr für Fahrzeuginsassen X
6.2.1 d) d) sicherheitskritisch verändert X
ungenügender Abstand zu rotierenden oder bewegten Teilen, ungenügende Bodenfreiheit X
D 6.2.1 a) korrosionsgeschwächt, unsachgemäß repariert/bearbeitet X
D 6.2.1 b) Kraftradverkleidung: Zulässigkeit nicht nachgewiesen, unzulässig verändert; X
6.2.2 Befestigung des Aufbaus · Zustand
- Auffälligkeiten

·Ausführung
- Zulässigkeit/ Befestigung

· Zustand 6.2.2 a) a) Karosserie- oder Führerhausstruktur beeinträchtigt X
Karosserie- oder Führerhausstruktur instabil X
6.2.2 b) b) Karosserie/Führerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell X
6.2.2 c) c) Befestigung der Karosserie/des Führerhauses am Fahrgestell oder Querträger beeinträchtigt, fehlt X
Befestigung der Karosserie/ des Führerhauses am Fahrgestell oder Querträger instabil, fehlt, mit Verkehrsgefährdung X
6.2.2 d) d) Befestigungspunkte der selbsttragenden Karosserie korrosionsgeschwächt X
Befestigungspunkte der selbsttragenden Karosserie instabil X
6.2.3 Türen, und Türanschläge, Hauben, Griffe, Schlösser, Scharniere · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit/ Befestigung

· Zustand 6.2.3 a) a) Tür, Haube öffnet oder schließt nicht einwandfrei X
6.2.3 b) b) Tür, Haube kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen (Schiebetüren) X
Tür, Haube kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen, (Drehtüren) X
6.2.3 c) c) beschädigt X
fehlen, lose X
D 6.2.3 a) unzulässig verändert X
D 6.2.3 b) korrodiert X X
6.2.4 Boden/ Bodengruppe · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit/ Befestigung

· Zustand 6.2.4 Bodenunsicher oder beschädigt X
instabil X
6.2.5 Fahrersitz · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

6.2.5 a) a) Sitzstruktur beschädigt, Befestigung mangelhaft X
lose X
6.2.5 b) b) Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei X
Sitz nicht einrastbar X
D 6.2.5 a) Rückenlehne kann nicht festgestellt werden X
D 6.2.5 b) Sitze unzulässig X
D 6.2.5 c) fehlt X
6.2.6 Andere Sitze · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

6.2.6 a) a) Sitz beschädigt X X
6.2.6 b) b) Montage der Sitze nicht vorschriftsmäßig 1 X
Anzahl, Anordnung der Sitze unzulässig X
D 6.2.6 a) unzureichende Befestigung, keine sichere Arretierung; X X
D 6.2.6 b) Sitze unzulässig verändert X
D 6.2.6 c) Haltegriff (Krad fehlt) X
6.2.7 Betätigungseinrichtungen · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung Zulässigkeit

· Funktion

6.2.7 Funktion einer für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderlichen Betätigungseinrichtung eingeschränkt X
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit X
6.2.8 Trittstufen/ Einstieg · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

6.2.8 a) a) Stufe oder Sprosse beschädigt X
instabil X
6.2.8 b) b) Zustand von Stufe oder Sprosse beschädigt Verletzungsgefahr für Nutzer X
6.2.9 Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
Zulässigkeit

· Funktion

6.2.9 a) a) Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen beschädigt X
6.2.9 b) b) Andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsmäßig 1 X X
Verletzungsgefahr durch andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungen, sicherer Betrieb beeinträchtigt X
6.2.9 c) c) Hydraulische Einrichtung undicht X
Übermäßiger Austritt gefährlicher Stoffe X
6.2.10 Radabdeckungen (Kotflügel), Spritzschutzvorrichtung · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

6.2.10 a) a) fehlen, lose, korrosionsgeschwächt X
Verletzungsgefahr, lose mit Gefahr des Abfallens X
6.2.10 b) b) Ungenügender Abstand zum Rad (Spritzschutz) X
Ungenügender Abstand zum Rad (Radabdeckungen) X
6.2.10 c) c) Nicht vorschriftsmäßig 1 X
Unzureichende Abdeckung der Reifenlauffläche X
D 6.2.10 a) beschädigt X
6.2.11 Kraftradständer · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

6.2.11 a) a) fehlt, lose, beschädigt, korrosionsgeschwächt X
6.2.11 b) b) nicht vorschriftsmäßig 1 X
6.2.11 c) c) Gefahr des Aufklappens während der Fahrt X X
6.2.12 Griffe und Fußrasten, Trittbretter · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

6.2.12 a) a) Fehlen, lose, beschädigt, korrosionsgeschwächt X
6.2.12 b) b) Nicht vorschriftsmäßig unzulässig X
106.2 Heizung/ Lüftung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

· Prüf- bzw. Austauschfristen

D 106.2 a) Heizung: fehlt, nicht genehmigte Ausführung, nicht vorschriftsmäßig; Wärmetauscher defekt, unsachgemäß instandgesetzt oder nach vorgeschriebener Frist nicht ausgetauscht; Wirkung stark beeinträchtigt X
D 106.2 b) Typschild fehlt X
D 106.2 c) Lüftung: Wirkung stark beeinträchtigt, ohne Funktion X
106.3 Laderaum- Boden/Wände/Rungen · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

D 106.3 a) Befestigung mangelhaft, beschädigt, korrodiert X
D 106.3 b) einzelne Nieten/Schrauben lose/beschädigt X
106.4 Laderaum - Plane/Gestell/ Verschlüsse · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

D 106.4 a) Spriegelgestell beschädigt, nicht ausreichende Befestigung, Verschlüsse schadhaft, scharfkantig X X
D 106.4 b) Plane beschädigt, unsachgemäß befestigt X X
106.5 Laderaum - Kipp-/Ladeeinrichtung · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

D 106.5 a) Niederspanneinrichtung fehlt, wirkungslos, beschädigt X
D 106.5 b) nicht ausreichende Befestigung, Sicherung unzureichend, X
D 106.5 c) Hydraulik- oder Druckluftteil undicht X X
D 106.5 d) Ladungsaufnahme, fehlt, wirkungslos X
D 106.5 e) Ladungsaufnahme in der Wirkung beeinträchtigt, beschädigt X X
D 106.5 f) am Fahrzeug angebrachte Zurr- und Aufnahmepunkte (Ladungssicherung) beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt X X
7. SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
107. Einhaltung von Vorgaben Einhaltung von Vorgaben Prüfung ggf. auch über die elektronische Schnittstelle Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 107 Vorgaben gemäß Vorgabenrichtlinie nicht eingehalten [Systeme S022, S030, S037]; ohne Gurtkraftbegrenzer, Gurtstraffer, aktive Kopfstützen, ESP, eCall X
7.1. Ausstattung für aktive und passive Sicherheit
7.1.1 Montagesicherheit der Sicherheitsgurte/ Gurtschlösser · Zustand,
- Auffälligkeiten

· Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit

· Ausführung
- Zulässigkeit,

· Funktion

7.1.1 a) a) Verankerungspunkt beschädigt X
instabil X
7.1.1 b) b) Verankerung lose X
D 7. 1.1 a) Verankerung fehlt X
D 7. 1.1 b) Verankerungspunkte nicht vorschriftsmäßig 1 X
7.1.2 Zustand der Sicherheitsgurte/ Gurtschlösser · Zustand
- Auffälligkeiten

· Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit

· Funktion

· Ausführung
- Zulässigkeit
7.1.2 a) a) Vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt oder ist nicht montiert X
7.1.2 b) b) Sicherheitsgurt beschädigt X
Einschnitt oder Anzeichen für Überdehnung X
7.1.2 c) c) Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig 1 X
7.1.2 d) d) Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei X
7.1.2 e) e) Retraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei X
7.1.3 Gurtkraftbegrenzer · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit

· Ausführung
- Zulässigkeit
7.1.3 a) a) Kraftbegrenzer fehlt offensichtlich oder ist nicht für das Fahrzeug geeignet X
7.1.3 b) b) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an [System S023] X
7.1.4 Gurtstraffer · Zustand,
- Auffälligkeiten,

· Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit

· Ausführung
- Zulässigkeit
7.1.4 a) a) Gurtstraffer fehlt offensichtlich oder ist nicht für das Fahrzeug geeignet X
7.1.4 b) b) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an [System S023] X
7.1.5 Airbag · Zustand,
- Auffälligkeiten,

· Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit

· Ausführung 7.1.5 a) a) Airbags fehlen offensichtlich oder sind nicht für das Fahrzeug geeignet X
7.1.5 b) b) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an [System S005] X
7.1.5 c) c) Airbag offensichtlich nicht funktionstüchtig X
7.1.6 Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit

· Ausführung 7.1.6 a) a) SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin X
7.1.6 b) b) System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an [z.B. System S006] X


Untersuchungspunkt
(Position)
Untersuchungskriterium Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer Mangel
(GM)
erheblicher Mangel
(EM)
gefährlicher Mangel
(VM)
verkehrsunsicherer
Mangel mit Stilllegung
(VU)
107.1 Einrichtungen für die Datenkommunikation innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs · Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

· Verfügbarkeit

· Vertraulichkeit

· Integrität

D 107.1 beschädigt, unzulässig verändert, Softwarestand fehlerhaft X
107.2 Einrichtungen für die Datenspeicherung innerhalb des Fahrzeugs · Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand
- Auffälligkeiten

· Funktion

D 107.2 unzulässig, unzulässig verändert, Softwarestand fehlerhaft X
7.2 (siehe Nummer 9)
7.3 Sicherung gegen unbefugte Benutzung/ Schlösser/Sperren und Diebstahlsicherungen · Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

· Zustand 7.3 a) a) Sicherung gegen unbefugte Benutzung ohne Funktion X
7.3 b) b) Schloß defekt X
Sicherung gegen unbefugte Benutzung sperrt oder blockiert unbeabsichtigt X
7.4 Warndreieck · Ausführung
- Zulässigkeit
· Zustand 7.4 a) a) fehlt, unvollständig X
7.4 b) b) unzulässig X
7.5 Verbandskasten · Ausführung,
- Zulässigkeit
· Zustand 7.5 fehlt, unvollständig, unzulässig X
7.6 Unterlegkeil(e) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl, Anbringung
- Zulässigkeit

· Zustand 7.6 Fehlen oder sind nicht in gutem Zustand, unzureichende Stabilität oder falsche Abmessungen, Befestigung/ Sicherung: nicht vorhanden, unwirksam X
7.7 Einrichtungen für Schallzeichen · Ausführung
- Zulässigkeit Funktion
· Zustand 7.7 a) a) Funktioniert nicht ordnungsgemäß, Wirkung nicht ausreichend, Befestigung nicht ausreichend X
Keine Funktion X
7.7 b) b) Betätigungseinrichtung unsicher X
7.7 c) c) Nicht vorschriftsmäßig 1 X
Erzeugter Ton kann mit offiziellen Sirenen verwechselt werden X
7.8 Geschwindigkeitsmesser · Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

· Genauigkeit 7.8 a) a) Nicht vorschriftsmäßig 1 eingebaut X
Fehlt (falls vorgeschrieben) X
7.8 b) b) Funktionsfähigkeit beeinträchtigt X
Keine Funktion X
7.8 c) c) Keine ausreichende Beleuchtung X
Keine Beleuchtung X
7.9 Kontrollgerät und Fahrtenschreiber · Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung

· Einhaltung der Untersuchungsfrist

· Zustand,

· Funktion

7.9 a) a) Nicht vorschriftsmäßig 1 eingebaut X
7.9 b) b) Keine Funktion X
7.9 c) c) Verplombung schadhaft oder fehlt X
7.9 d) d) Einbauschild fehlt, ist unleserlich, Untersuchungsfrist überschritten X
7.9 e) e) Offensichtlich unbefugter Eingriff oder Manipulation offensichtlich X
7.9 f) f) Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern X
7.10 Geschwindigkeitsbegrenzer · Ausführung, Einbau
- Zulässigkeit

· Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung

· Funktion, falls durchführbar

· Zustand

· Manipulationssicherheit

· Funktion

7.10 a) a) Nicht vorschriftsmäßig 1 eingebaut X
7.10 b) b) Offensichtlich keine Funktion X
7.10 c) c) Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft) X
7.10 d) d) Verplombung schadhaft oder fehlt X
7.10 e) e) Einbauschild fehlt oder ist unleserlich X
7.10 f) f) Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern X
7.11 Wegstreckenzähler · Zustand
- Auffälligkeiten
· Funktion 7.11 a) a) Offensichtlich manipuliert (Betrug), um die Laufleistung eines Fahrzeugs zu verrin-gern oder falsch darzustellen X
7.11 b) b) Offensichtlich keine Funktion X
7.12 Fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage (ESP) · Zustand

· Funktion

7.12 a) a) Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind beschädigt X
7.12 b) b) Kabel beschädigt X
7.12 c) c) Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt X
7.12 d) d) Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei X
7.12 e) e) ESP-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin X
7.12 f) f) System gibt eine Fehlermeldung über die elektronische Fahrzeugschnittstelle an [System S020] X
107.3 Automatischer Notruf
(eCall)
· Zustand,
- Auffälligkeiten,

·Ausführung,
- Zulässigkeit

D 107.3 fehlt, beschädigt, falsche Ausführung (sofern vorgeschrieben), System gibt über die elektronische Fahrzeugschnittstelle Fehler an [System S057] X
107.4 Warnleuchte (mitzuführende) · Zustand
- Auffälligkeiten,

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand

· Funktion

D 107.4 fehlt, mangelhaft, ohne Funktion X
107.5 Warnweste · Zustand
- Auffälligkeiten,

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand D 107.5 fehlt, mangelhaft, falsche Ausführung X
8. UMWELTBELASTUNG
8.1 Geräusche
8.1.1 Geräuschdämpfungssystem/Motor/ Antrieb/Aufbau/ Kapselung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Geräuschentwicklung
- Auffälligkeiten (Subjektive Bewertung)

· Zustand

· Standgeräuschmessung gem. Richtlinien zur Standgeräuschmessung i. R. der HU

· Fahrgeräuschmessung 3

8.1.1 a) a) Standgeräusch zu hoch X
8.1.1 b) b) lose, beschädigt, Befestigung mangelhaft, unsachgemäß montiert, fehlt, unzulässig verändert, X
Gefahr des Abfallens X
D 8.1.1 a) Fahrgeräusch zu hoch X
D 8.1.1 b) Geräuschdämmung mangelhaft, fehlt X
8.2. Abgase
8.2.1 Emissionen von Fremdzündungsmotoren
8.2.1.1 Abgasnachbehandlungssystem/Motormanagement · Zustand
- Auffälligkeiten (u. a. bei fehlenden, veränderten oder offensichtlich beschädigten Abgasnachbehandlungssystemen und die Emissionsmessung beeinträchtigenden Leckagen)

· Ausführung
- Zulässigkeit

8.2.1.1 a) a) Das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich beschädigt X
D 8.2.1.1 a) Schalldämpferanlage fehlt, geändert, Zulässigkeit nicht nachgewiesen X
D 8.2.1.1 b) Schalldämpferanlage stark undicht, beschädigt X
8.2.1.1 b) b) Die Emissionsmessungen beeinträchtigende Leckagen X
8.2.1.2 Gasförmige Emissionen/ Motormanagement · Abgasverhalten
- Zulässigkeit

Durchführung gem. AU-Richtlinie

8.2.1.2 a) a) Abgase überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe X
8.2.1.2 b) b) Abgase überschreiten die vorgeschriebenen Werte X
8.2.1.2 c) c) Lambda-Koeffizient außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben X
8.2.1.2 d) d) Bordeigenes Diagnosesystem (OBD) zeigt erhebliche Störung an X
D 8.2.1.2 a) Fremdzündungsmotor: im Leerlauf erhebliche Motorölverbrennung X
D 8.2.1.2 b) Nachweis der Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems fehlt, abgelaufen, falsch X
D 8.2.1.2 c) Mängel, die vor Abschluss der Untersuchung festgestellt und behoben wurden X4
8.2.2 Emissionen von Selbstzündungsmotoren
8.2.2.1 Abgasnachbehandlungssystem/Motormanagement · Zustand
- Auffälligkeiten (u. a. bei fehlenden, veränderten oder offensichtlich beschädigten Abgasnachbehandlungssystemen und die Emissionsmessung beeinträchtigenden Leckagen)

· Ausführung
- Zulässigkeit

8.2.2.1 a) a) Das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder ist offensichtlich beschädigt X
8.2.2.1 b) b) Die Emissionsmessungen beeinträchtigenden Leckagen X
8.2.2.2 Abgastrübung/Motormanagement · Abgasverhalten
- Zulässigkeit
Durchführung gem. AU-Richtlinie
8.2.2.2 a) a) Bei Fahrzeugen, die nach dem in den Vorschriften genannten Datum erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden 1: Abgastrübung übersteigt den auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebenen Wert X
8.2.2.2 b) b) Abgase überschreiten die vorgeschriebenen Werte X
D 8.2.2.2 a) Kompressionszündungsmotor: im Leerlauf erhebliche Abgastrübung X
D 8.2.2.2 b) Nachweis der Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems fehlt, abgelaufen, falsch X
D 8.2.2.2 c) nach Nr. 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO festgestellte und bereits behobene Mängel X4
8.3 Elektromagnetische Verträglichkeit
Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen · Zustand
- Auffälligkeiten
8.3 Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vorschriften 1 bzw. Funkentstörung mangelhaft X
8.4 Andere umweltrelevante Positionen
8.4.1 Flüssigkeits- und Fettverlust · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung
- Zulässigkeit

· Zustand

· Dichtheit

8.4.1 Übermäßiger Flüssigkeitsaustritt (außer Wasser), der eine Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Ver-kehrsteilnehmer bewirken kann, (z.B. Öl-, Fettverlust, Reduktionsmittel) X
Auslaufende Flüssigkeiten, die eine Umweltgefährdung darstellen X
D 8.4.1 a) Fettverlust X
D 8.4.1 b) Motor, Getriebe ölfeucht X
9. ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN BEI FAHRZEUGEN ZUR GEWERBLICHEN PERSONENBEFÖRDERUNG DER KLASSEN M1, M2 UND M3
109. Einhaltung von Vorgaben Einhaltung von Vorgaben Prüfung ggf. auch über die elektronische Schnittstelle Prüfung auch über die elektronische Schnittstelle D 109 Vorgaben gemäß Vorgabenrichtlinie nicht eingehalten [Systeme S041, S045, S046] X
A. ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN BEI FAHRZEUGEN ZUR PERSONENBEFÖRDERUNG (allgemein)
9.1 Türen
9.1.1 Einstiegs- und Ausstiegstüren · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit
Funktion der Reversiereinrichtung gem. Richtlinie für die Überprüfung von fremdkraftbetätigten Türen in KOM bei der HU

9.1.1 a) a) Mangelhafte Funktion X
9.1.1 b) b) Zustand schadhaft X
Verletzungsgefahr, Gefährdung von Personen beim Öffnen und Schließen der Türen möglich (Ausfall der Einklemmschutzeinrichtung oder zu hohe Ansprechkräfte) X
9.1.1 c) c) Notsteuerung defekt X
9.1.1 d) d) Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft X
9.1.1 e) e) Nicht vorschriftsmäßig 1 X X
Unzureichende Türbreite X
D 9.1.1 a) Einrichtungen zur Beobachtung der Ein- und Ausstiege fehlen oder stark beschädigt X
D 9.1.1 b) Einstieghilfe nicht vorschriftsmäßig 1 X X
9.1.2 Notausstiege · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand

· Funktion

9.1.2 a) a) Mangelhafte Funktion X
9.1.2 b) b) Notausstiegsschilder sind unleserlich X
Notausstiegsschilder fehlen X
9.1.2 c) c) Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt X
9.1.2 d) d) Nicht vorschriftsmäßig 1 X X
Unzureichende Breite oder Zugang blockiert X
D 9.1.2 a) Anbringung von Folien ohne ABG X
D 9.1.2 b) Folien bei Notausstiegfenstern über Scheibeneinfassung geklebt X
9.4 Sitze
9.4.1 Fahrgastsitze (einschließlich Sitze für Begleitpersonal) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand,

· Übereinstimmung mit Angaben auf Schild

9.4.1 Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatisch X
Notausstieg blockiert X


Untersuchungspunkt
(Position)
Untersuchungskriterium Nummer Grund für Mangelfeststellung
(Beispiele)
Mangelbewertung
(Bauteil, System) Pflichtuntersuchungen Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
geringer Mangel
(GM)
erheblicher Mangel (EM) gefährlicher Mangel (VM) verkehrsunsicherer Mangel mit Stilllegung
(VU)
9.4.2 Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung

· Zustand 9.4.2 a) a) Sonderausstattung wie z.B. Sonnenblende schadhaft X
Sichtfeld beeinträchtigt X
9.4.2 b) b) Fahrerschutzvorrichtung (Abschrankung) unsicher oder nicht vorschriftsmäßig 1 X
Verletzungsgefahr X
9.5 Innenbeleuchtung und Zielschilder · Zustand

· Funktion

· Ausführung

· Zustand,

· Funktion der Beleuchtungseinrichtung

9.5 Einrichtung schadhaft oder nicht vorschriftsmäßig 1 X
Keine Funktion X
9.6 Gänge, Stehplätze, (Fahrgastraum) · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand,

· Übereinstimmung mit Angaben auf Schild

9.6 a) a) Boden unsicher, Bodenbelag nicht rutschsicher, schadhaft (Stolpergefahr) X
Stabilität beeinträchtigt X
9.6 b) b) Haltestangen oder Haltegriffe schadhaft X
Unsicher oder unbenutzbar X
9.6 c) c) Nicht vorschriftsmäßig 1 X
Breite nicht ausreichend, zu wenig Platz X
D 9.6 a) Stehplatzbegrenzung fehlt X
9.7 Treppen und Stufen · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Funktion

· Zustand

· Funktion

9.7 a) a) beschädigt X
beschädigt mit Verletzungsgefahr X
Stabilität beeinträchtigt X
9.7 b) b) Einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei X
9.7 c) c) Nicht vorschriftsmäßig 1 X
Stufenbreite zu gering oder übermäßige Stufenhöhe X
9.8 Fahrgastkommunikationssystem · Zustand

· Funktion

· Zustand 9.8 System defekt X
Keine Funktion X
9.9 Hinweiszeichen · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand 9.9 a) a) Hinweiszeichen (Unternehmeranschrift, Kennzeichnung der Ein- und Ausstiege, Angabe der zulässigen Sitz-/ Stehplatzzahl, Kennzeichnung der Notausstiege, sonstige vorgeschriebene Hinweise) fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlich X
9.9 b) b) Nicht vorschriftsmäßig 1 X
Falsche Angaben X
109.1 Brand-/ Rauchmelder/ Brandlöschsystem · Zustand

· Funktion

· Ausführung

· Zustand D 109.1 a) Brand-/Rauchmelder nicht in ausreichender Anzahl vorhanden X
D 109.1 b) Brand-/Rauchmelder, Brandlöschsystem ohne Funktion, beschädigt X
109.2 Feuerlöscher · Ausführung, Anzahl

· Einhaltung der Prüffrist

· Zustand D 109.2 a) Fehlt, beschädigt, Anbringungsort falsch X
D 109.2 b) Prüffrist abgelaufen oder nicht vorschriftsmäßig, X
109.3 Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung

· Zustand D 109.3 Fehlt, unvollständig oder nicht vorschriftsmäßig X
109.4 Handleuchte · Zustand
- Auffälligkeiten
· Zustand

· Funktion

D 109.4 fehlt, defekt X
9.10. Vorschriften für die Beförderung von Kindern/Schülerbeförderung
9.10.1 Türen · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand 9.10.1 Schutzvorrichtungen der Türen für diese Beförderungsart nicht vorschriftsmäßig, Einrichtungen entsprechen nicht den Anforderungen des Anforderungskataloges X
9.10.2 Signaleinrichtungen und Sonderausstattung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Funktion

· Zustand 9.10.2 Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder ist nicht vorschriftsmäßig 1 X
109.5 Besondere Ausstattung für Schulbusse Anforderungskatalog D 109.5 Anforderungen nicht eingehalten X X
9.11 Vorschriften für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
9.11.1 Türen, Rampen und Hebevorrichtungen · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Funktion der Reversiereinrichtung

· Zustand,

· Funktion

9.11.1 a) a) Mangelhafte Funktion X
Sicherer Betrieb beeinträchtigt X
9.11.1 b) b) In schadhaftem Zustand X
Stabilität beeinträchtigt; Verletzungsgefahr X
9.11.1 c) c) Steuerung(en) defekt X
Sicherer Betrieb beeinträchtigt X
9.11.1 d) d) Warnvorrichtung(en) defekt X
Keine Funktion X
9.11.1 e) e) Nicht vorschriftsmäßig 1 X
9.11.2 Rollstuhl-Rückhaltesystem · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand,

· Funktion

9.11.2 a) a) Mangelhafte Funktion X
Sicherer Betrieb beeinträchtigt X
9.11.2 b) b) In schadhaftem Zustand X
Stabilität beeinträchtigt; Verletzungsgefahr X
9.11.2 c) c) Steuerung(en) defekt X
Sicherer Betrieb beeinträchtigt X
9.11.2 d) d) Nicht vorschriftsmäßig 1 X
9.11.3 Signaleinrichtungen und Sonderausstattung · Zustand
- Auffälligkeiten

· Ausführung, Anzahl
- Zulässigkeit

· Zustand 9.11.3 Signaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder ist nicht vorschriftsmäßig 1 X
B. ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN BEI TAXIS UND MIETWAGEN
109.6 Taxischild/ Beleuchtungseinrichtung · Ausführung · Zustand,

· Funktion

D 109.6 a) Taxischild fehlt oder nicht vorschriftsmäßig 1 X
D 109.6 b) Ordnungsnummer fehlt, falsch angebracht X
109.7 Fahrzeugfarbe · Ausführung
- Zulässigkeit
D 109.7 a) Taxi-Farbe nicht vorschriftsmäßig 1 X
D 109.7 b) Taxi/Mietwagen-Werbeaufschrift nicht vorschriftsmäßig 1 X
109.8 Unternehmeranschrift · Ausführung D 109.8 fehlt, nicht deutlich sichtbar angebracht X
109.9 Fahrpreisanzeiger/Mietwagenstreckenzähler · Ausführung

· Verplombung

· Zustand D 109.9 nicht vorhanden, nicht verplombt, Eichfrist abgelaufen X
109.10 Alarmeinrichtung · Ausführung
- Zulässigkeit

· Funktion

· Zustand D 109.10 fehlt, schadhaft X
C. ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGEN BEI KRANKENKRAFTWAGEN
109.11 Krankenwagen Beschriftung/ Kennzeichnung - aussen · Ausführung, Anbringung
- Zulässigkeit
· Zustand D 109.11 a) Beleuchtungsmöglichkeiten X
D 109.11 b) Beschaffenheit/Anbringung von Zeichen und Ausrüstungsgegenständen X X
109.12 Krankenwagen Inneneinrichtung · Zustand · Ausführung D 109.12 Befestigung/Verriegelung Krankentrage/Tragestuhl/Sitz mangelhaft, beschädigt X X

Anmerkungen

1 "Vorschriften" bzw."vorschriftsmäßig" bezieht sich auf die Typgenehmigung zum Zeitpunkt der Genehmigung, der Erstzulassung oder der Erstinbetriebnahme sowie auf Nachrüstbestimmungen oder nationale Vorschriften des Zulassungsstaats. Diese Gründe für eine Mangelfeststellung gelten nur, wenn die Einhaltung der Vorschriften überprüft worden ist.

2 Sobald national ein Prüfgerät vorgeschrieben, ist die Wirkungsprüfung mit diesem umzusetzen. Bis dahin erfolgt die Wirkungsprüfung ohne Prüfgerät.

3 Bis zur Veröffentlichung einer entsprechenden Richtlinie erfolgt keine Fahrgeräuschmessung.

4 Wenn die Mangelbehebung auf dem Nachweis bescheinigt ist, erfolgt eine Übertragung in den Untersuchungsbericht nur aus statistischen Gründen.

_____
Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG (Amtsblatt L 127, Seite 51, vom 29. April 2014) wurde eine Neufassung der HU-Richtlinie notwendig. Die Neufassung berücksichtigt auch den Anhang I der Richtlinie, der Mindestanforderungen an die Prüfinhalte, empfohlene Methoden der Prüfung und die Mangelbewertung beinhaltet.

Auf die nachstehend aufgeführten Änderungen wird besonders hingewiesen:

  1. Die bestehenden Vorschriften zur Prüfung auf der Grundlage der Systemdaten und Vorgaben wurde auf Basis der Systemliste (siehe Anlage 1 zu Nr. 1 der Richtlinie für die Lieferung von Vorgaben durch Fahrzeughersteller oder -importeure für die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge nach § 29 StVZO ("Vorgaben-Richtlinie"). BMVBS-La 20/7345.2/36-1 vom 24. Mai 2012, Verkehrsblatt 2012, Seite 450, geändert am 19. Mai 2014, Verkehrsblatt 2014, Seite 466) um Mangelbewertungen für jedes System ergänzt. Ziel ist die Festlegung der Mangelbewertung für die einzelnen Systeme, da dies durch die Richtlinie 2014/45/EU gefordert wird, wo Mindestmangelbewertungen bereits für einige Systeme (z.B. Antiblockiersystem, S011) nach Anhang I national umzusetzen sind. Pauschale Festlegungen können daher nicht mehr Bestandteil der Richtlinie sein.
  2. Der sogenannte Mangelkatalog (Anlage 2 zu Nr. 4 der Richtlinie) wurde an die Struktur von Anhang I der Richtlinie 2014/45/EU angepasst. Zusätzlich werden jetzt rein nationale Mängel mit einer abweichenden Nummerierung im Katalog geführt, da diese Mängel im umzusetzenden Anhang I kein Äquivalent besitzen und andererseits darauf aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht verzichtet werden soll.
  3. Die Anwendung des Mangelkatalogs und die vorgegebene Einstufung bei festgestellten Mängeln in die einzelnen Mangelklassen durch die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer/Prüfingenieure sind zwingend. Änderungen und Abweichungen davon sind nicht zulässig (siehe Nr. 4 der "HU-Richtlinie").

Bezug nehmend auf Nummer 1.2.1 der Anlage VIII und Nummer 3 der Anlage VIIIa StVZO wird nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden die nachstehende Richtlinie bekannt gegeben. Die Richtlinie ist ab dem 20. Mai 2018 unter der Maßgabe der Übergangsvorschriften des § 72 Abs. 2 i. V. m. Anlage VIIIa StVZO anzuwenden. Die bisherige HU-Richtlinie vom 24. Mai 2012, Verkehrsblatt. 2012, Seite 419, wird zum 20. Mai 2018 aufgehoben.

______
1) Hiervon ausgenommen sind Serienstandsverbesserungen des Herstellers.

ENDE

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