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BAM-GGR 025 - Verfahren zur Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR)
Vom 22. Oktober 2025
(Quelle: www.bam.de)
Revision Nr. 0
Verfahren zur Anerkennung und Anwendung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen
Als zuständige Behörde gemäß
in Verbindung mit den
gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr nachstehende Regeln bekannt.
Gemäß 6.1.1.2, 6.3.2.1, 6.5.1.1.2, 6.5.6.3.4 und 6.6.1.3 ADR/ RID/ IMDG-Code dürfen andere als die in den Kapiteln 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR/ RID/ IMDG-Code beschriebenen Prüfverfahren angewandt werden, vorausgesetzt, sie sind gleichwertig und von der zuständigen Behörde anerkannt.
In den Anhängen dieser BAM-GGR sind alternative Prüfverfahren beschrieben, die von der BAM anerkannt sind. Die in den Anhängen dieser BAM-GGR beschriebenen alternativen Prüfverfahren ergänzen die bereits in anderen BAM-GGR veröffentlichten anerkannten alternativen Prüfverfahren.
Die vorliegende Revision der BAM-GGR 025 ist ab sofort anwendbar.
Berlin, den 22.10.2025
1 Einleitung
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist in Deutschland gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 3 GGVSEB sowie § 12 Absatz 1 Nummer 3 GGVSee die zuständige Behörde für die Anerkennung von Prüfverfahren, die Prüfung und die Anerkennung von Prüfstellen.
Die BAM-GGR 025 gilt für alternative Prüfverfahren im Rahmen der Durchführung der Baumusterprüfungen sowie der Fertigungsüberwachung (Eigenüberwachung und Überwachungsbegehungen nach BAM-GGR 001) von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen für den Transport gefährlicher Güter. Diese alternativen Prüfverfahren werden von der BAM ausschließlich in Verbindung mit einer von der BAM erteilten Zulassung anerkannt, sofern es sich nicht um ein alternatives Prüfverfahren im Rahmen der Rekonditionierung von Verpackungen nach 6.1 ADR/ RID/ IMDG-Code handelt.
2 Gegenstand
Die BAM-GGR 025 beschreibt ein Verfahren zur Anerkennung alternativer Prüfverfahren im Rahmen der Durchführung der Baumusterprüfungen von Gefahrgutverpackungen gemäß den Unterabschnitten 6.1.5, 6.3.5, 6.5.6 und 6.6.5 ADR/ RID/ IMDG-Code sowie der Fertigungsüberwachung von Gefahrgutverpackungen gemäß BAM-GGR 001.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, alternative Prüfverfahren anerkennen zu lassen, welche von der BAM als gleichwertig zu den Prüfverfahren gemäß ADR/ RID/ IMDG-Code bewertet wurden.
Im ersten Fall reicht der Antragsteller einen Antrag bei der BAM ein, stimmt der Veröffentlichung aber nicht zu. Die BAM bewertet das Prüfverfahren. Die Anerkennung erfolgt z.B. im Rahmen der Anerkennung als Prüfstelle oder der Anerkennung eines Qualitätssicherungsprogramms. Die Anwendung dieses alternativen Prüfverfahrens bleibt in diesem Fall auf den Antragsteller beschränkt.
Im zweiten Fall regt der Antragsteller die generelle Anerkennung eines alternativen Prüfverfahrens bei der BAM an und stimmt der Veröffentlichung dieses Verfahrens in dieser BAM-GGR zu. Die BAM prüft diese Anregung und veröffentlich das alternative Prüfverfahren anschließend im Anhang dieser BAM-GGR. Dieses dann anerkannte und veröffentlichte Prüfverfahren kann anschließend von Jedermann für Prüfungen im Sinne dieser BAM-GGR angewendet werden. Die Anwendung der in den Anhängen dieser BAM-GGR beschriebenen alternativen Prüfverfahren sowie Abweichungen hiervon muss im Vorfeld von der BAM genehmigt werden, z.B. im Rahmen der Anerkennung als Prüfstelle oder der Anerkennung eines Qualitätssicherungsprogramms.
3 Verfahren zur Anerkennung alternativer Prüfverfahren
Soll ein alternatives Prüfverfahren von der BAM anerkannt werden, so ist ein entsprechender Antrag bzw. eine entsprechende Anregung auf Anerkennung bei der BAM einzureichen.
(Stand: 28.10.2025)
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