Regelwerk, Chemikalien

Sachkundenachweis zur ChemVerbotsV
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1 Allgemeines

2 Arten und Anforderungen der Sachkundeprüfung sowie anderweitige oder gleichgestellte Qualifikationen

2.1 Umfassende Sachkundeprüfung

2.2 Eingeschränkte Sachkundeprüfung

2.3 Eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte bzw. Pflanzenschutzmittel

2.4 Eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung

2.5 Reduzierung des Prüfungsumfangs

2.6 Anderweitige oder gleichgestellte Qualifikationen

2.7 Sachkundeprüfungen nach früheren Vorschriften (§ 14 Absatz 3 Nummer 1 ChemVerbotsV)

3 Durchführung der Prüfung und Inhalt des Zeugnisses

3.1 Prüfungsform

3.2 Prüfungsbehörden und behördlich anerkannte Einrichtungen

3.3 Ergebnis

3.4 Wiederholung der Prüfung

3.5 Zeugnis

4 Erforderliche Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde

4.1 Umfang und Form der Fortbildungsveranstaltungen

4.2 Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen

4.3 Bescheinigung der Teilnahme

5 Beauftragte Personen ohne Sachkunde

6 Vorbemerkungen zu den Anhängen I bis III

Anhang I Grundlagen

1. Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts

2. Chemikalien-Verbotsverordnung

3. Gefahrstoffverordnung

4. Grundkenntnisse sonstiger verwandter Rechtsnormen

5. Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde und mit der Verwendung verbundene Gefahren

6. Informationen zur Gefahrenabwehr und Erste Hilfe

7. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Anhang II Abgabe und Bereitstellung von Stoffen und Gemischen nach Anlage 2 Chemikalien-Verbotsverordnung, die nicht Biozidprodukte bzw. Pflanzenschutzmittel sind

1. Physikalische und chemische Eigenschaften

2. Grundkenntnisse der Toxikologie

3. Wirkungen gefährlicher Stoffe auf die Umwelt

4. Spezielle Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen

5. Möglichkeiten der Gefahrenabwehr

6. Kenntnisse der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

7. Kenntnisse zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

8. Kenntnisse der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Anhang III Abgabe und Bereitstellung von Biozidprodukten bzw. Pflanzenschutzmitteln, die von Anlage 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung erfasst sind

1. Physikalische und chemische Eigenschaften

2. Grundkenntnisse der Toxikologie

4. Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren wichtiger Wirkstoffgruppen der Biozidprodukte bzw. Pflanzenschutzmittel

5. Möglichkeiten der Gefahrenabwehr

6. Kenntnisse der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

7. Kenntnisse der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und weiterer diesbezüglicher Rechtssetzungen, der Gefahrstoffverordnung, des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzmittel-Verordnung sowie der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

8. Grundkenntnisse über Biozidprodukte bzw. Pflanzenschutzmittel

Anhang IV Muster für ein Sachkundezeugnis

Anhang V Muster einer Bescheinigung über eine Belehrung nach § 8 Absatz 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung

Anhang VII