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Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Dichlormethan
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -
Vom 5. Juni 2009
(GMBl. Nr. 33 vom 21.07.2009 S. 698)
- Bek. d. BMAS v. 5.6.2009 - IIIb 3 - 35122 -
Die Entscheidung 455/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates in Bezug auf Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von Dichlormethan ist am 3. Juni 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 137/3-6) veröffentlicht worden.
Die mit dieser Entscheidung geänderte Richtlinie 76/769/EWG ist aber zum 1. Juni 2009 außer Kraft getreten, wobei ihre Inhalte in die EG-REACH-Verordnung übernommen wurden.
Die EU-Kommission plant kurzfristig eine entsprechende Anpassungsverordnung für Anhang XVII der REACH-Verordnung, mit der die Regelungen der oben genannten Entscheidung zur Beschränkung dichlormethanhaltiger Abbeizmittel inhaltlich unverändert in die REACH-Verordnung überführt werden sollen. Erst damit werden diese Regelungen dann formal rechtskräftig.
Da die Regelungen erst ab dem 6. Dezember 2010 oder später wirksam werden, besteht ausreichend Zeit für die Anpassung der REACH-Verordnung.
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(Stand: 23.03.2021)
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