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Bekanntmachung über die nach der Gefahrstoffverordnung zuständigen Behörden
- Bremen -
Vom 15. Januar 2008
(GBl. Nr. 4 vom 28.01.2008 S. 10)
Der Senat bestimmt:
(1) Zuständige Behörde für Entscheidungen über Untersuchungsergebnisse gemäß § 16 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3759), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2382), ist die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
(2) Zuständige Behörde für die übrigen Aufgaben ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Gefahrstoffverordnung zuständigen Behörden vom 20. Dezember 2005 (Brem.ABl. S. 1056 - 8053-e-1) außer Kraft.
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ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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