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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen

Vom 20. März 2025
(BAnz. AT vom 03.06.2025 B3)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossen, die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung ( MVV-RL) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. Januar 2025 (BAnz AT 17.04.2025 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage I (Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden) Nummer 14 (Positronenemissionstomographie) wird wie folgt geändert:

In § 1 Nummer 10 wird die Angabe "Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen." ersetzt durch die Angabe "Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen und Untersuchung bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom bei unklaren Ergebnissen der bildgebenden Standarddiagnostik bezüglich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv."

II.

In der Anlage II (Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen) Nummer 39 wird der dritte Spiegelstrich durch den folgenden Spiegelstrich ersetzt:

"bei malignen Lymphomen mit Ausnahme der in Anlage I Nummer 14 § 1 Nummer 6 und den Nummern 9 und 10 anerkannten Indikationen."

III.

In Anlage III (Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist) wird die Nummer 4 (PET; PET/CT zum Interim-Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nach zwei bis sechs Zyklen Chemotherapie oder Chemoimmuntherapie zur Entscheidung über die Fortführung der Therapie) gestrichen.

IV.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (04.06.2025) in Kraft.

ID: 251260


ENDE

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(Stand: 12.06.2025)

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