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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung STIKO-Empfehlungen Januar 2025
Vom 20. März 2025
(BAnz. AT 12.05.2025 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Dezember 2024 (BAnz AT 04.02.2025 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Tabelle in Anlage 1 wird wie folgt geändert:
1. Die Zeile "Affenpocken"
Impfung gegen Indikation Hinweise zur Umsetzung 1 2 3 Affenpocken Indikationsimpfung: Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko:
- Männer> 18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln.
Berufliche Indikation:
- Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausübt, die Affenpockenmaterial enthalten, und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, ist eine Impfstoffdosis ausreichend.
wird wie folgt neu gefasst und anschließend in der Tabelle der Anlage 1 entsprechend der alphabetischen Reihenfolge in der Spalte "Impfung gegen"eingefügt:
| Impfung gegen | Indikation | Hinweise zur Umsetzung |
| 1 | 2 | 3 |
| "Mpox | Indikationsimpfung:
Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko: - Männer ab dem Alter von 18 Jahren, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln. |
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, ist eine Impfstoffdosis ausreichend. |
| Berufliche Indikation:
Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausübt, die Mpox-Material enthalten, und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird. |
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, ist eine Impfstoffdosis ausreichend." |
2. Die Zeile "COVID-19" wird wie folgt geändert:
a) Der Abschnitt "Standardimpfung (zum Erreichen der Basisimmunität)"wird in der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung"wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird nach der Angabe "2. Trimenon"die Angabe "und vorzugsweise mit dem zugelassenen mRNA-Impfstoff Comirnaty"eingefügt.
bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 (neu) eingefügt:
"Nuvaxovid kann erwogen werden, wenn eine produktspezifische, medizinische oder sonstige Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe besteht."
cc) Im neuen Satz 4 wird die Angabe " < 30 Jahren"durch die Angabe "29 Jahren"ersetzt.
b) Der Abschnitt "Indikationsimpfung"wird wie folgt geändert:
aa) Die Spalte 2 "Indikation"wird wie folgt geändert:
aaa) Die Angabe "> 6 Monate"wird durch die Angabe "ab dem Alter von 6 Monaten"und die Angabe "Grundkrankheit"durch die Angabe "Grunderkrankung"ersetzt.
bbb) Nach der Angabe "Adipositas"wird die Angabe "(BMI> 30)"und nach der Angabe "HIV-Infektion,"die Angabe "chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie,"eingefügt.
ccc) Im letzten Spiegelstrich wird die Angabe "Krankheiten"durch die Angabe "Erkrankungen"ersetzt.
ddd) In Nummer 2 wird die Angabe "Einrichtungen der Pflege"durch die Angabe "Einrichtungen der Pflege***"ersetzt.
bb) In der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung"wird im Satz 4 die Angabe " < 30 Jahren"durch die Angabe "29 Jahren"ersetzt.
c) Der Abschnitt "Berufliche Indikation"wird wie folgt geändert:
aa) In der Spalte 2 "Indikation"werden die Angabe "medizinische Einrichtungen"durch die Angabe "medizinische Einrichtungen**" und die Angabe "Pflegeeinrichtungen"durch die Angabe "Pflegeeinrichtungen***"ersetzt.
bb) In der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung"wird die Angabe " < 30 Jahren"durch die Angabe "29 Jahren"ersetzt.
3. In der Zeile "Dengue"wird in der Spalte 2 "Indikation"des Abschnitts "Reiseindikation"die Angabe "> 4 Jahre"durch die Angabe "ab dem Alter von 4 Jahren"ersetzt.
4. In der Zeile "Diphtherie"wird in der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung"des Abschnitts "Unvollständiger Impfstatus"der Satz "Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sollten 2 Impfungen im Abstand von 4 bis 8 Wochen und eine dritte Impfung 6 bis 12 Monate nach der zweiten Impfung erhalten."eingefügt.
5. In der Zeile "Hepatitis a (HepA)"werden in der Spalte 2 "Indikation"des Abschnitts "Indikationsimpfung"die Angabe "i. v."durch die Angabe "intravenös"und die Angabe "Hämophilie oder mit Krankheiten"durch die Angabe "Hämophile oder Personen mit Erkrankungen"ersetzt.
(Stand: 28.10.2025)
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