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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung STIKO-Empfehlung zur Erweiterung der Indikations- und beruflichen Indikationsempfehlung zur saisonalen Influenza-Impfung
Vom 4. September 2025
(BAnz. AT 14.10.2025 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 4. September 2025 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 5. Juni 2025 (BAnz AT 10.07.2025 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Tabelle in Anlage 1 wird die Zeile "Influenza" in der Spalte 2 "Indikation" wie folgt geändert:
1. Im Abschnitt "Indikationsimpfung" werden der Punkt in der Nummer 4 gestrichen und eine neue Nummer 5 wie folgt eingefügt:
"5. Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu zum Beispiel Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben."
2. Im Abschnitt "Berufliche Indikation" wird die Angabe "Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln." wie folgt neu gefasst:
"Personen einschließlich Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen, die beruflich einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu zum Beispiel Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in zum Beispiel
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 4. September 2025
ID: 252475
| ENDE |
(Stand: 16.12.2025)
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