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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung "STIKO-Empfehlung zur quadrivalenten Meningokokken-Impfung für Kleinkinder sowie ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene"
Vom 18. Dezember 2025
(BAnz. AT 17.02.2026 B4)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 4. September 2025 (BAnz AT 24.10.2025 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In der Tabelle in Anlage 1 wird die Zeile "Meningokokken" wie folgt geändert:
1. Der Abschnitt "Grundimmunisierung" wird wie folgt geändert:
a) In der Spalte 2 "Indikation" wird der Satz "Grundimmunisierung (Meningokokken C) im Alter von zwölf Monaten." gestrichen.
b) In der Spalte 3 "Hinweise zur Umsetzung" wird der Satz "Impfung mit einer Dosis Meningokokken-C-Konjugat-Impfstoff." gestrichen.
2. Nach dem Abschnitt "Grundimmunisierung" wird ein Abschnitt "Standardimpfung" wie folgt eingefügt:
| Indikation | Hinweise zur Umsetzung |
| 2 | 3 |
| "Standardimpfung (unabhängig vom Impfstatus):
Standardimpfung (Meningokokken A, C, W, Y) für Personen im Alter von 12 bis 14 Jahren. |
Einmalige Impfung mit Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff.
Abweichend von § 11 Absatz 2 Nachholimpfung bis zum Alter von 24 Jahren." |
In der Tabelle in Anlage 2 wird die Zeile
| Impfungen | Dokumentationsnummer 1 | ||
| erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie | letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung | Auffrischungsimpfung | |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| "Meningokokken C (Standardimpfung) - Kinder | 89114" | ||
| ersetzt durch die Zeile | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| "Meningokokken A, C, W, Y (Standardimpfung) | 89140" | ||
III.
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. Dezember 2025
ID: 260430
| ENDE |
(Stand: 05.03.2026)
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