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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes und weitere Änderungen

Vom 15. Mai 2025
(BAnz. AT vom 30.07.2025 B3)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 beschlossen, die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. März 2025 (BAnz AT 03.06.2025 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In § 3 werden die Wörter "Teil C` ersetzt durch die Wörter "Kapitel 2".

II.

Die Anlage 1 ("Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden") Nummer 19 (Neuropsychologische Therapie)

§ 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In den Nummern 2, 3 und 4 wird die Angabe "13" durch die Angabe "15" ersetzt.

2. In Nummer 2 wird nach dem Wort "Psychotherapie" das Leerzeichen durch einen Bindestrich ersetzt.

3. Nach den Angaben "gemäß der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer" wird ein Komma, die Angabe "sowie" und folgende Nummer 5 eingefügt:

" Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie."

III.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung (31.07.2025) im Bundesanzeiger in Kraft.

ID: 251798


ENDE

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(Stand: 31.07.2025)

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