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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg und zur Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes

Vom 8. Juli 2009
(GVBl. I Nr. 13 vom 17.07.2009 S. 310)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
( wie eingefügt)

Artikel 2
Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes

Es werden aufgehoben:

1. die Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 120e der Gewerbeordnung vom 25. März 1994 (GVBl. II S. 286),

2. die Schadensanzeige-Verordnung vom 22. September 1994 (GVBl. II S. 893).

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das Krankenhausgesetz

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(Stand: 06.07.2018)

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