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Regelwerk

BVL 103/2011/4- Risikobewertung des SARS-assoziierten Coronavirus
- Bekanntmachung der Arbeit der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) im Jahr 2011 -

Vom 15. Februar 2011
(BAnz. Nr. 34 vom 02.03.2011 S. 864)



Die Familie der Coronaviridae umfasst Viren, deren Genom aus einer einzelsträngigen RNa positiver Polarität mit einer Länge von 27,6 bis 31,3 kb besteht. Coronaviren sind bei Tieren und beim Menschen weit verbreitet. Infektionen können zu verschiedenen akuten oder subakuten Erkrankungen führen oder subklinisch verlaufen. Die meisten der bekannten humanpathogenen Coronaviren verursachen leichte Erkrankungen des Respirationstraktes. Gemäß § 5 Absatz 6 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung ( GenTSV) werden Coronaviren, außer den speziell genannten Spezies, der Risikogruppe 2 zugeordnet.

Als ätiologisches Agens von SARS (severe acute respiratory syndrome) wurde eine neue Variante eines Coronavirus (SARS-CoV) nachgewiesen. Gemäß den Richtlinien für Biologische Sicherheit der Weltgesundheitsorganisation wird der Umgang mit SARSCoV, einschließlich dessen Vermehrung und der Infektion von Tieren, der Sicherheitsstufe 3 zugeordnet.

Stellungnahme der ZKBS:

Als Spender- oder Empfängerorganismus bei gentechnischen Arbeiten wird SARS-CoV nach § 5 Absatz 1 GenTSV in Verbindung mit den Kriterien im Anhang I GenTSV der Risikogruppe 3 zugeordnet.

Begründung:

Die Infektion mit SARS-CoV ruft Lungenentzündung mit hohem Fieber, Husten und Atemnot sowie Kopf- und Muskelschmerzen hervor. Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage. Die Letalität (Anzahl von Todesfällen/SARS-Erkrankungen) liegt bei ca. 11 %. Ein Impfstoff ist bislang nicht verfügbar.

SARS trat erstmalig im November 2002 in Südchina auf und verbreitete sich rasch weltweit. In Deutschland gab es insgesamt neun importierte SARS-Fälle, die alle ausgeheilt sind. Am 19. Mai 2004 verkündete die Weltgesundheitsorganisation das Ende der SARS-Pandemie. Seitdem sind keine weiteren Infektionen des Menschen mit SARS-CoV bekannt geworden.

Das SARS-CoV besitzt eine hohe Tenazität und kann, je nach den vorherrschenden Bedingungen, seine Infektiosität außerhalb eines Wirtes bis zu mehreren Tagen aufrechterhalten.

Die Übertragung des SARS-CoV erfolgt hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion und damit bei engem Kontakt zu einer infizierten Person. Eine Übertragung über den Luftweg oder durch Kontakt- oder Schmierinfektion kann nicht ausgeschlossen werden. Es gibt Hinweise darauf, dass eine verhältnismäßig hohe Infektionsdosis für die Übertragung erforderlich ist.

Zusätzlich zu den Sicherheitsmaßnahmen der Stufe 3 empfiehlt die ZKBS bei gentechnischen Arbeiten mit infektiösen SARSCoV das Tragen eines Atemschutzes mit einem Rückhaltevermögen der Klasse P3. Über ein solches Rückhaltevermögen verfügen beispielsweise FFP3-Atemschutzmasken, Respiratoren mit P3-Filter und TH3P-Atemschutzhauben. Dabei sind TH3P-Atemschutzhauben als besonders geeignet anzusehen, da sie für den Träger weniger belastend sind und zudem geringere Leckageprobleme bestehen.

ENDE

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