Regelwerk, Biotechnologie, EU

Biostoffverordnung
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4 Gefährdungsbeurteilung

§ 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8 Grundpflichten

§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15 Erlaubnispflicht

§ 16 Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

§ 17 Unterrichtung der Behörde

§ 18 Behördliche Ausnahmen

§ 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20 Ordnungswidrigkeiten

§ 21 Straftaten

§ 22 Übergangsvorschriften

Anhang I Symbol für Biogefährdung

Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III