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Bekanntmachung über die nach der Biostoffverordnung zuständigen Behörden
- Bremen -
Vom 15. Januar 2008
(GBl. Nr. 4 vom 28.01.2008 S. 11aufgehoben)
Der Senat bestimmt:
(1) Zuständige Behörde für Entscheidungen über Untersuchungsergebnisse gemäß § 15a Abs. 7 Satz 4 der Biostoffverordnung vom 27. Januar 1999 (BGBl. I S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), ist die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
(2) Zuständige Behörde für die übrigen Aufgaben ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Biostoffverordnung zuständigen Behörden vom 27. April 1999 (Brem.ABl. S. 503 - 7103-h-1) außer Kraft.
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ENDE |
(Stand: 06.07.2018)
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