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Regelwerk

HPV - Bekanntmachung betreffend der Beihilfefähigkeit der Schutzimpfung gegen humane Papillomaviren
- Saarland -

Vom 27. März 2007
(ABl. Nr. 16 vom 19.04.2007 S. 892)



Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat im Epidemiologischen Bulletin Nr. 12 vom 23. März 2007 eine generelle Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren empfohlen.

Aufwendungen für die Impfung sind entsprechend diesen Vorgaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) beihilfefähig.

ENDE

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