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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses
vom 16. Dezember 2010 über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Qualitätssicherung der Anwendung der Holmium-Laserresektion der Prostata und der Holmium-Laserenukleation der Prostata zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms
Vom 14. April 2011
(BAnz. Nr. 107 vom 20.07.2011 S. 2557)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 14. April 2011 beschlossen, seinen Beschluss vom 16. Dezember 2010 über die Änderung von Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), zuletzt geändert am 20. Januar 2011 (BAnz. S. 1342), wie folgt zu ändern:
Dem Absatz 1 des § 3 der unter Punkt 1 aufgeführten neuen Nummer 17 wird folgender Satz angefügt:
"Für die Anwendung der HoLRP ist die Gewährleistung einer intensivmedizinischen Notfallversorgung und eine Nachbeobachtung erforderlich."
Dem Absatz 1 des § 3 der unter Punkt 1 aufgeführten neuen Nummer 18 wird folgender Satz angefügt:
(Stand: 29.03.2021)
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