Regelwerk, Chemikalien

VwV ChemG NW
Anmeldung neuer Stoffe
- Inhalt -

1 Inverkehrbringen neuer Stoffe

1.1 Anmeldepflicht

1.2 Mitteilungspflicht

2 Zuständigkeiten

2.1 Anmeldestelle und Bewertungsstellen

2.2 Leitstellen in den einzelnen Bundesländern

2.3 Überwachungsbehörden

3 Informationsübermittlung

3.1 Daten der Anmeldestelle

3.2 Daten der Leitstelle

4 Behandlung von Informationen

4.1 Elektronische Datenübermittlung

4.2 Umgang mit den Daten

5 Überwachungstätigkeit

5.1 Information der Leitstelle

5.2 Auskünfte zum ChemG

5.3 Sonstige Zusammenarbeit

6 Verzeichnis der von der Leitstelle bereitgehaltenen Informationen über Anmeldungen und Mitteilungen nachdem ChemG

7 Außerkrafttreten

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(Stand: 09.03.2026)

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