VwV ChemG NW
Anmeldung neuer Stoffe
- Inhalt -
1 Inverkehrbringen neuer Stoffe
1.1 Anmeldepflicht
1.2 Mitteilungspflicht
2 Zuständigkeiten
2.1 Anmeldestelle und Bewertungsstellen
2.2 Leitstellen in den einzelnen Bundesländern
2.3 Überwachungsbehörden
3 Informationsübermittlung
3.1 Daten der Anmeldestelle
3.2 Daten der Leitstelle
4 Behandlung von Informationen
4.1 Elektronische Datenübermittlung
4.2 Umgang mit den Daten
5 Überwachungstätigkeit
5.1 Information der Leitstelle
5.2 Auskünfte zum ChemG
5.3 Sonstige Zusammenarbeit
6 Verzeichnis der von der Leitstelle bereitgehaltenen Informationen über Anmeldungen und Mitteilungen nachdem ChemG
7 Außerkrafttreten
(Stand: 09.03.2026)
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