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Kapitel R.12: System der Verwendungsdeskriptoren
Version: 2 *
- Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung -
Fassung März 2010
In den vorliegenden Leitlinien werden die nach REACH erforderlichen Informationen über Stoffeigenschaften, Exposition, Verwendungen, Risikomanagementmaßnahmen und die Stoffsicherheitsbeurteilung beschrieben. Das vorliegende Dokument gehört zu einer Reihe von Leitlinien, die allen Beteiligten helfen sollen, ihre Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sie enthalten ausführliche Anleitungen zu einer Reihe von grundlegenden REACH-Verfahren sowie zu einigen spezifischen wissenschaftlichen und/oder technischen Methoden, die von Industrie und Behörden im Rahmen von REACH anzuwenden sind.
Die Leitlinien wurden in den REACH-Umsetzungsprojekten (RIP) unter Federführung der Dienststellen der Europäischen Kommission und mit Beteiligung aller Akteure - Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen - erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Nach Annahme durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wurden die Leitlinien der ECHa zur Veröffentlichung und weiteren Betreuung übergeben. Aktualisierungen der Leitlinien werden von der ECHa erarbeitet und anschließend in einem Anhörungsverfahren unter Einbeziehung aller Akteure - Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen - vorgestellt. Zu Einzelheiten über das Anhörungsverfahren siehe:
http://echa.europa.eu/doc/FINAL_MB_30_2007_Consultation_procedure_on_guidance.pdf
Sie finden diese Leitlinien auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur
http://echa.europa.eu/reachde.asp
Neue Leitlinien und aktualisierte Fassungen bestehender Leitlinien sollen ebenfalls auf dieser Website veröffentlicht werden.
Der vorliegende Text stützt sich auf die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 1.
Dokumenthistorie
| Version | Anmerkung | Datum |
| Version 1 | Erste Ausgabe | Mai 2008 |
| Version 1.1 |
|
Juli 2008 |
| Version 1.2 | - Berichtigung der Nummerierung von PROC 22 in Anhang R.12-3
- Umgruppierung von Kameras und Videokameras von AC 9 nach AC 3-4 in Anhang R.12-4. - Anpassung des Nummerierungssystems in Anhang R.12-4 an die Kategoriestruktur. |
Oktober 2008 |
| Version 2 |
|
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