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Regelwerk

Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB) -
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF) -
- Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) -
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D) -
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF-D) -

Vom 20. November 2018
(BAnz AT 28.12.2018 B7; 05.10.2021 B4aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung =>

Siehe FN *

Die in der oben genannten Bekanntmachung bezeichneten Berechnungsverfahren werden im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gemacht (Anlagen 1 bis 5). Die Berechnungsverfahren sind ab dem 31. Dezember 2018 anzuwenden.

Die in diesen Bewertungsmethoden genannten DIN-Normen, DIN-EN-Normen, DIN-EN-ISO-Normen, DIN-CEN/TR-Normen und ISO-Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

Die Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung ( 34. BImSchV) - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen ( VBUSch) -, - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen ( VBUS) -, - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen ( VBUF) -, - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe ( VBUI) - vom 22. Mai 2006 (BAnz. Nr. 154a vom 17. August 2006) und die Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm ( VBEB) vom 9. Februar 2007 (BAnz. S. 4137) werden zum 31. Dezember 2018 aufgehoben.

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  Anlagen


Anlage 1 : Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) ( BUB)
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Anlage 2 : Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen ( BUF)
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Anlage 3 : Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm ( BEB)
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Anlage 4: Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) ( BUB-D)
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Anlage 5: Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen ( BUF-D)
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*) Amtliche Anmerkung: Diese Bekanntmachung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

ENDE

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