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Änderungstext
Aufhebung des Runderlasses "Lärmaktionsplanung"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 9. Oktober 2024
(MBl. NRW. Nr. 33 vom 24.10.2024 S. 987)
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr V-5-55-561.11.04.032024-0000395
Der Runderlass " Lärmaktionsplanung" - V-5 - 8820.4.1 vom 7. Februar 2008 (MBl. NRW. S. 105) wird aufgehoben.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung (25.10.2024) im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
ID: 242469
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(Stand: 20.01.2025)
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