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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Netupitant/Palonosetron
Vom 4. Februar 2016
(BAnz. AT vom 03.03.2016 B6)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 7. Januar 2016 (BAnz AT 16.02.2016 B3), wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Netupitant/Palonosetron wie folgt ergänzt:
Zugelassenes Anwendungsgebiet 1:
Netupitant/Palonosetron (Akynzeo®) wird angewendet bei Erwachsenen zur
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
a) Prävention von akuter und verzögert auftretender Übelkeit und Erbrechen bei mäßig emetogener Chemotherapie aufgrund einer Krebserkrankung
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Zweifachkombination aus Serotonin-Antagonist (Ondansetron oder Granisetron oder Tropisetron oder Palonosetron) + Dexamethason
Die Anwendung der Zweifachkombination erfolgt an Tag 1 vor der Chemotherapie. Nach Tag 1 wird die Prävention entweder mit dem Serotonin-Antagonisten (außer Palonosetron), gegebenenfalls in Kombination mit Dexamethason, oder mit Dexamethason mono fortgeführt. Die Angaben der jeweiligen Fachinformation, insbesondere zur Dauer der Anwendung, sind zu beachten.
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Zweifachkombination aus Serotonin-Antagonist + Dexamethason:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
b) Prävention von akuter und verzögert auftretender Übelkeit und Erbrechen bei stark emetogener Chemotherapie auf Cisplatin-Basis aufgrund einer Krebserkrankung
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Dreifachkombination aus Serotonin-Antagonist (Ondansetron oder Granisetron oder Tropisetron oder Palonosetron) + Neurokinin-1-Rezeptorantagonist (Aprepitant oder Fosaprepitant) + Dexamethason
Die Anwendung der Dreifachkombination erfolgt an Tag 1 vor der Chemotherapie. An den Tagen 2 bis 4 wird die Prävention mit Dexamethason, an den Tagen 2 bis 3 zusätzlich mit Aprepitant (falls Aprepitant an Tag 1; entfällt für Fosaprepitant an Tag 1), fortgeführt.
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Dreifachkombination aus Serotonin-Antagonist + Neurokinin-1-Rezeptorantagonist + Dexamethason:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
Ergebnisse der Studie NETU-10-29 2 nach Endpunkten:
| Endpunktkategorie Endpunkt |
Netupitant/Palonosetron + Dexamethason |
Aprepitant + Palonosetron + Dexamethason |
Netupitant/Palonosetron + Dexamethason vs. Aprepitant + Palonosetron + Dexamethason |
|||
| Na | Patienten mit Ereignis n (%) |
Nb | Patienten mit Ereignis n (%) |
RR [95 %-KI] |
p-Wert | |
| Mortalität | ||||||
| Gesamtmortalität | 75 | 4 (5,3) | 25 | 1 (4,0) | 1,33 [0,16; 11,38] |
0,870c |
| Erster Zyklus | 75 | 0 (0,0) | 25 | 0 (0,0) | nicht berechenbar | |
| Morbidität | ||||||
| Anteil Patienten ohne Übelkeit | keine verwertbaren Daten | |||||
| Anteil Patienten ohne Erbrechen | ||||||
| Gesamte Studiendauer | Keine Angabe | |||||
| Erster Zyklus | ||||||
| - Gesamte Phasee | 74d | 64 (86,5) | 26d | 16 (61,5) | 1,40 [1,02; 1,92] |
0,008c |
| - Akute Phasef | 74d | 70 (94,6) | ||||
(Stand: 20.01.2025)
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