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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung AM-RL:
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Crizotinib

Vom 2. Mai 2013
(BAnz. AT 03.06.2013 B2aufgehoben)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. März 2013 (BAnz AT 13.05.2013 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Crizotinib wie folgt ergänzt:

Crizotinib

Zugelassenes Anwendungsgebiet:

XALKORI wird angewendet bei Erwachsenen zur Behandlung des vorbehandelten Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Bronchialkarzinoms (non small cell lung cancer, NSCLC).

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a) Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist.

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Docetaxel oder Pemetrexed zur Behandlung von Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist (dies können insbesondere Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 und gegebenenfalls 2 sein).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der Chemotherapie mit Docetaxel oder Pemetrexed:

Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

b) Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist.

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Best-Supportive-Care zur Behandlung von Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist (dies können insbesondere Patienten mit ECOG-Performance-Status 4, 3 und gegebenenfalls 2 sein).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Studienergebnisse nach Endpunkten:

a) Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist.

Endpunkt

Effektschätzer/
[95 %-KI]
Ereignisanteil/
Absolute Differenz (AD) 1

p-Wert

Crizotinib vs. Chemotherapie

Mortalität
Gesamtüberleben 2 HR: 1,02
[0,68; 1,54]
0,539
Morbidität

Verbesserung der Symptomatik:

(1) EORTC QLQ-LC13 3

Atemnot RR: 2,26
[1,51; 3,36]
39,1 % vs. 17,3 %
AD = +21,8 %
< 0,001
Schmerz (Brust) RR: 1,79
[1,26; 2,56]
40,0 % vs. 22,3 %
AD = +17,7 %
0,001
Schmerz (Arm oder Schulter) RR: 1,72
[1 , 16; 2,55]
33,5 % vs. 19,5 %
AD = +14 %
0,005
Schmerz (andere) RR: 1,22
[0,90; 1,66]
38,8 % vs. 31,7 % 0,200
Husten RR: 1,66
[1,27; 2,16]
55,3 % vs. 33,3 %
AD = +22 %
< 0,001
Bluthusten RR: 0,93
[0,38; 2,28]
5,6 % vs. 6,0 % 0,877
Periphere Neuropathie RR: 0,97
[0,58; 1,62]
15,5 % vs. 16,0 % 0,909
Mundschmerzen RR: 1,02
[0,46; 2,23]
7,5 % vs. 7,3 % 0,968
Schluckbeschwerden RR: 1,71
[0,88; 3,33]
13,7 % vs. 8,0 % 0,110
Haarausfall RR: 1,45
[0,97; 2,19]
28,1 % vs. 19,3 % 0,070
(2) EORTC QLQ-C30 3
Atemnot RR: 2,26
[1,58; 3,22]
40,7 % vs. 20,5 %
AD = +20,2 %
< 0,001
Schmerzen RR: 2,13
[1,49; 3,06]
43,8 % vs. 20,5 %
AD = +23,3 %
< 0,001
Müdigkeit RR: 2,26
[1,58; 3,22]
46,3 % vs. 20,5 %
AD = +25,8 %
< 0,001
Schlaflosigkeit RR: 1,27
[0,90; 1,81]
32,9 % vs. 25,8 % 0,170
Appetitverlust RR: 1,59
[1,09; 2,34]
32,7 % vs. 20,5 %
AD = +12,2 %
0,015
Übelkeit und Erbrechen RR: 0,83
[0,51; 1,36]
15,4 % vs. 18,5 % 0,463
Verstopfung RR: 0,66
[0,40; 1,09]
13,7 % vs. 20,7 % 0,101
Diarrhoe RR: 0,89
[0,52; 1,52]
13,6 % vs. 15,3 % 0,660
Verschlechterung der Symptomatik: EORTC QLQ LC-13 3
Kombinierter Endpunkt aus Schmerzen (Brust), Husten oder Atemnot HR: 0,54
[0,40; 0,71]
5,6 Monate (Median) vs.
1,4 Monate (Median)
AD = +4,2 Monate
< 0,001
Progressionsfreies Überleben 4 HR: 0,487
[0,371-0,638]
7,7 Monate (Median) vs.
3,0 Monate (Median)
AD = +4,7 Monate
< 0,0001
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Krankheitsspezifisches Instrument (EORTC QLQ-C30): 3
Globaler Gesundheitsstatus/gesundheitsbezogene Lebensqualität RR: 2,06
[1,44; 3,00]
42,6 % vs. 20,7 %
AD = +21,9 %
< 0,001
Körperliche Funktion RR: 2,28
[1,38; 3,76]
27,2 % vs. 11,9 %
AD = +15,3 %
0,001
Rollenfunktion RR: 2,12
[1,35; 3,32]
30,9 % vs. 14,6 %
AD = +16,3 %
0,001
Emotionale Funktion RR: 1,54
[1,09; 2,19]
37,0 % vs. 24,0 %
AD = +13 %
0,013
Kognitive Funktion RR: 1,03
[0,65; 1,62]
19,1 % vs. 18,7 % 0,916
Soziale Funktion RR: 1,55
[1,12; 2,13]
41,4 % vs. 26,7 %
AD = +14,7 %
0,006
Generisches Instrument (EQ-5D) keine auswertbaren Ergebnisse verfügbar
Nebenwirkungen
(1) Auswertung nach Ereignisraten
Insgesamt 2 RR: 1,02
[1,00; 1,04]
100 % vs. 98,2 % 0,084
SUEs 2 RR: 1,59
[1, 14; 2,22]
37,2 % vs. 23,4 %
AD = +13,8 %
0,005
SUEs - ohne fatale SUE wegen Progress 5 RR: 1,45

[1,01; 2,08]

31,4 % vs. 21,6 %
AD = +9,8 %
0,041
SUEs - ohne fatale SUE 5 RR: 1,38
[0,95; 2,00]
29,1 % vs. 21,1 % 0,083
Schwere UEs 5
(CTCAE-Grad 3 und 4)
RR: 1,24
[1,002; 1,53]
56,4 % vs. 45,6 %
AD = + 10,8 %
0,048
Therapieabbruch wegen UEs 2 RR: 1,30
[0,79; 2,14]
17 % vs. 14 % 0,331
Auswahl häufiger UEs: 2, 6
Sehstörungen RR: 6,40
[3,95; 10,37]
59,9 % vs. 9,4 %
AD = +50,5 %
< 0,001
Diarrhoe RR: 3,10
[2,23; 4,32]
59,9 % vs. 19,3 %
AD = +40,6 %
< 0,001
Übelkeit RR: 1,46
[1,15; 1,85]
54,7 % vs. 37,4 %
AD = +17,3 %
0,001
Erbrechen RR: 2,65
[1,85; 3,81]
46,5 % vs. 17,5 %
AD = +29,0 %
< 0,001
Verstopfung RR: 1,86
[1,34; 2,58]
42,4 % vs. 22,8 %
AD = +19,6 %
< 0,001
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes keine Ergebnisse verfügbar


Endpunkt

Verhältnis der Inzidenzraten/
[95 %-KI]
Ereignisanteil/Personenjahre

p-Wert

Crizotinib vs. Chemotherapie

(2) Auswertung nach Anzahl der Personen mit mindestens einem Ereignis unter Berücksichtigung von Personenjahren (Zeitadjustierte Auswertung) 5
SUEs - ohne fatale SUE wegen Progress 0,72
[0,48; 1,10]
31,4 % / k.A. vs.
21,6 % / k.A.
0,127
SUEs - ohne fatale SUE 0,69
[0,45; 1,05]
29,1 % / k.A. vs.
21,1 % / k.A.
0,086
Schwere UEs (CTCAE-Grad 3 und 4) 0,75
[0,56; 1,01]
56,4 % / k.A. vs.
45,6 % / k.A.
0,062
Auswahl häufiger UEs:
Sehstörungen 9,13
[5,39; 15,45]
59,9 % / 42,05 vs.
9,4%/59,61
< 0,0001
Diarrhoe 3,12
[2,11; 4,62]
59,9 % / 55,75 vs.
19,3 % / 55,75
< 0,0001
Übelkeit 1,03
[0,75; 1,42]
54,7 % / 59,59 vs.
37,4 % / 41,90
0,843
Erbrechen 1,93
[1,27; 2,94]
46,5 % / 73,88 vs.
17,5 % / 53,48
0,0021
Verstopfung 1,05
[0,72; 1,56]
42,4 % / 87,77 vs.
22,8 % / 49,43
0,790
Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes 0,36
[0,25; 0,55]
34,9 % / 92,98 vs.
43,9 % / 41,45
< 0,0001

Verwendete Abkürzungen:
CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events (gemeinsame Terminologiekriterien für unerwünschte Ereignisse);
EORTC QLQ-C30 = European Organisation for Research and Treatment of Cancer Quality of Life Questionnaire-C30;
EQ-5D = EuroQuol-5D;
HR = Hazard Ratio;
k.A. = keine Angabe;
KI = Konfidenzintervall;
QLQ-LC1 3: Quality of Life Questionnaire-LC 13;
HR = Hazard Ratio;
RR: relatives Risiko;
UE = unerwünschtes Ereignis;
SUE = schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis

b) Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist. Es wurden keine Daten für diese Patientengruppe vorgelegt.

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

  1. Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist. Anzahl: ca. 340 Patienten
  2. Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist. Anzahl: ca. 140 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Xalkori® (Wirkstoff: Crizotinib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 27. März 2013): http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/ EPAR_-_Product_Information/human/002489/WC500134759.pdf

Die Behandlung mit Xalkori® sollte durch einen Arzt, der Erfahrung in der Behandlung von Krebspatienten mit antineoplastischen Arzneimitteln hat (Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie oder Fachärztin/Facharzt für Lungenheilkunde sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen) veranlasst und begleitet werden oder auf Beschluss einer interdisziplinären Tumorkonferenz hin verordnet werden.

Von dem zugelassenen Anwendungsgebiet umfasst sind Patienten im Alter von 65 Jahren oder älter sowie Patienten mit ALK-positivem NSCLC mit Nicht-Adenokarzinom-Histologie. Für diese Patientengruppen liegen nur begrenzt Informationen zur Beurteilung der Therapie mit Crizotinib vor.

Entsprechend der Anforderungen an die Aktivitäten zur Risikominimierung im EPAR (European Public Assessment Report) muss vom pharmazeutischen Unternehmer den Ärzten ein Informationspaket zur Verfügung gestellt werden, dass Sicherheitsinformationen in Bezug auf QTc-Verlängerungen, Sehstörungen sowie CYP3A4-abhängige Wechselwirkungen enthält. Zudem ist jedem Patienten Informationsmaterial sowie ein Patienten-Notfallausweis zu übergeben.

Xalkori® wurde von der EMa unter "Besonderen Bedingungen" zugelassen. Das bedeutet, dass der pharmazeutische Unternehmer die Ergebnisse der Studie vorlegen muss, in der Wirksamkeit und Sicherheit von Crizotinib im Vergleich zu andern Chemotherapien verglichen wird. Des Weiteren sind auch aktualisierte Ergebnisse der beiden einarmigen Studien der Zulassungsbehörde einzureichen, darunter insbesondere Daten zur Sicherheit, zum Überleben sowie zum Zeitraum, in dem sich die Erkrankung nicht verschlimmert.

4. Therapiekosten

a) Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist. Behandlungsdauer:

Bezeichnung
der Therapie
Behandlungsmodus Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr Behandlungsdauer
je Behandlung (Tage)
Behandlungstage
pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib kontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich 365 365
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel in Zyklen:
1 Zyklus = 21 Tage
1 x pro Zyklus
17 Zyklen 7 1 17
Pemetrexed in Zyklen:
1 Zyklus = 21 Tage
Tag 1: 1 x täglich
17 Zyklen 7 1 17

Verbrauch:

Bezeichnung der Therapie Wirkstärken
[mg]
Dosierung Dosis pro Patient pro Behandlungstag Verbrauch nach Wirkstärke pro Behandlungstag Behandlungstage pro Patient pro Jahr Jahresdurchschnittsverbrauch nach Wirkstärke
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib 200
250
250 mg 2 x 250 mg 2 x 250 mg 365 730 Kapseln mit
250 mg
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel 20
80
160
75 mg/m2 141,75 mg 8 1 x 160 mg 17 17 Durchstechflaschen mit 160 mg
Pemetrexed 100
500
500 mg/m2 945 mg 8 2 x 500 mg 17 34 Durchstechflaschen mit 500 mg

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten
(Apothekenabgabepreis nach Arzneimittel,
Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße)
Kosten nach Abzug gesetzlich
vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib 7276,50 Euro
XALKORI
Hartkapseln; 60 St.
6332,05 Euro
[2,05 Euro 9; 942,40 Euro 10]
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel 1.556,03 Euro
DOCETAXEL Hospira
10 mg/ml Konzentrat; 16 ml
1.480,61 Euro
[2,05 Euro 9; 73,37 Euro 10]
Pemetrexed 2533,05 Euro
ALIMTA
500 mg Pulver; 1 St.
1.925,31 Euro
[2,05 Euro 9; 605,69 Euro 10]

Stand Lauer-Taxe: 15. März 2013

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der Therapie Art der Leistung Kosten pro Einheit Anzahl pro Zyklus Anzahl pro Patient pro Jahr Kosten pro Patient pro Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Pemetrexed Prämedikation:
2 x 4 mg
Dexamethason, oral
3,35 Euro 3 51 170,85 Euro

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib 82316,65 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel 25170,37 Euro
Pemetrexed
zusätzlich notwendige GKV-Leistungen
65460,54 Euro
170,85 Euro

Sonstige GKV-Leistungen:

Bezeichnung der Therapie Art der Leistung Kosten
pro Einheit
Anzahl
pro Zyklus
Anzahl
pro Patient
pro Jahr
Kosten
pro Patient
pro Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Docetaxel Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung. 79 Euro 1 17 1.343 Euro
Pemetrexed Zuschlag für die Herstellung einer zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitung. 79 Euro 1 17 1.343 Euro

Die Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen) wird zur Berechnung der Kosten nicht vollumfänglich herangezogen, da sie (1) dynamisch verhandelt wird, (2) aufgrund der Vielzahl in der GKV-Versorgung bestehender, größtenteils in nicht öffentlichen Verträgen geregelten Abrechnungsmodalitäten für Zytostatika-Zubereitungen, die nicht an die Hilfstaxe gebunden sind, für die Versorgung nicht repräsentativ ist, (3) ggf. zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht alle relevanten Wirkstoffe umfasst und aus diesen Gründen insgesamt für eine standardisierte Kostenerhebung nicht geeignet ist. Demgegenüber ist der in der Lauer-Taxe öffentlich zugängliche Apothekenverkaufspreis eine für eine standardisierte Berechnung geeignete Grundlage.

Bei zytostatikahaltigen parenteralen Zubereitungen fallen nach der Hilfstaxe (Stand: 2. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen vom 29. Februar 2012) Zuschläge für die Herstellung von maximal 79 f pro applikationsfertiger Zubereitung an. Dieser Betrag kann in Verträgen unterschritten werden. Diese zusätzlichen sonstigen Kosten fallen nicht additiv zur Höhe des Apothekenverkaufspreises an, sondern folgen den Regularien zur Berechnung in der Hilfstaxe.

Die Kostendarstellung erfolgt aufgrund des AVP und des maximalen Zuschlages und stellt nur eine näherungsweise Abbildung der Therapiekosten dar.

b) Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist. Behandlungsdauer:

Bezeichnung
der Therapie
Behandlungsmodus Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr Behandlungsdauer
je Behandlung (Tage)
Behandlungstage
pro Patient pro Jahr
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib kontinuierlich,
2 x täglich
kontinuierlich 365 365
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Best-Supportive-Care (BSC) kontinuierlich,
patientenindividuell unterschiedlich
kontinuierlich 365 365

Verbrauch:

Bezeichnung der Therapie Wirkstärken
[mg]
Dosierung Dosis pro Patient pro Behandlungstag Verbrauch nach Wirkstärke pro Behandlungstag Behandlungstage pro Patient pro Jahr Jahresdurchschnittsverbrauch nach Wirkstärke
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib 200
250
250 mg 2 x 250 mg 2 x 250 mg 365 730 Kapseln mit 250 mg
Zweckmäßige Vergleichstherapie
BSC patientenindividuell unterschiedlich

Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten
(Apothekenabgabepreis nach Arzneimittel,
Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße)
Kosten nach Abzug gesetzlich
vorgeschriebener Rabatte
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib 7276,50 Euro
XALKORI
Hartkapseln; 60 St.
6332,05 Euro
[2,05 Euro 11; 942,40 Euro 12]
Zweckmäßige Vergleichstherapie
BSC patientenindividuell unterschiedlich

Stand Lauer-Taxe: 15. März 2013

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

keine

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
Zu bewertendes Arzneimittel
Crizotinib 82316,65 Euro
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Best-Supportive-Care patientenindividuell unterschiedlich

II. Inkrafttreten

1. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 2. Mai 2013 in Kraft.

2. Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 1. April 2016 * befristet.


1) Angabe nur bei signifikanten Unterschieden

2) Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A12-15)

3) Daten aus dem Addendum des IQWiG zu Auftrag A12-15

4) Daten aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers

5) Daten aus der Auswertung der Ergebnisse der Stellungnahme

6) Ereignisse, die bei > 15 % der Patienten in einem der Behandlungsarme aufgetreten sind und die auf Basis der Fachinformationen als relevant betrachtet werden.

7) rechnerisch auf ein Jahr standardisiert

8) Dosis-Berechnung mit einer Körperoberfläche (KOF) von 1,89 m2

9) Rabatt nach § 130 SGB V

10) Rabatt nach § 130a SGB V

11) Rabatt nach § 130 SGB V

12) Rabatt nach § 130a SGB V

*) BAnz AT 25.06.2015 B2

ENDE

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